29/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
7/21/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
ab Montag dieser Woche hatten wir beim Anlegerforum Investmentcheck.Community massive DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service). Irgendwer hat also einiges an Geld dafür ausgegeben, dass tausende von Anfragen pro Sekunde die Server überlasteten. Einige Stunden ging nichts mehr, danach gab es temporäre Probleme, für die ich mich entschuldige. Durch das Vorschalten eines Abwehrservers haben wir die sinnfreien Anfragen nun im Griff. Ich bin gespannt, ob die Rosenheimer Cybercrime-Abteilung der Polizei herausfindet, wer hinter dieser Aktion steckt, denn ich habe offiziell Anzeige erstattet. Einstweilen sehe ich es als Lob, denn wenn das Forum nicht Wirkung zeigen würde, dann würde niemand das Geld für DDoS-Attacken ausgeben.
28/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
7/14/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
derzeit laufen einige Klagen im Exporo-Skandalfall „Am Hamburger Stadtpark“. Nach meiner Wahrnehmung spielt Deutschlands führende Crowdplattform auf Zeit. Anders lässt sich wohl auch nicht das neueste Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg erklären, das diese Woche auf meinem Schreibtisch landete. Die Exporo AG wurde verurteilt, gut 7.000 Euro an zwei Kläger zu bezahlen. Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, der hier zahlreiche AnlegerInnen vertritt, konnte zu den Hintergründen nicht viel sagen, da er zusammen mit den MandantInnen, die die anfänglichen Vergleichsangebote annahmen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieb. Speziell zu dem Versäumnisurteil ergänzte er, dass Exporo am 9. Mai zwar Einspruch einlegte, diesen bisher aber nicht begründete. Das stützt meine These des „Zeitspiels“. Aber irgendwann wird es öffentliche mündliche Verhandlungen geben, zu denen ich gerne bis nach Hamburg reise.
27/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
7/7/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
ThomasLloyd hat erneut rund 26.000 Anlegerinnen und Anleger der Zweiten, Dritten und Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D) angeschrieben und sie bezüglich der Ausschüttungen vertröstet. Im Juni 2020 begannen die Briefe mit Ausflüchten. In einem Beitrag im Anlegerforum Investmentcheck.Community habe ich neun dieser Schreiben zusammengefasst. Ein betroffener Anleger bezeichnete die ThomasLloyd-Informationen als Märchenstunde von Thomas Ulf Sieg, dem Märchenonkel. Bevor es zu rechtlichen Problemen kommt, möchte ich klarstellen: Geschäftsführer der ThomasLloyd Global Asset Management GmbH als Versender der Nachrichten ist Matthias Klein. Er ist ebenso Chef bei der Cleantech Management GmbH als Komplementärin der Fondsgesellschaften. Den Anlegerinnen und Anlegern ist am Ende jedoch egal, wer sich immer wieder die Ausreden ausdenkt.
26/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
6/30/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
heute ist der 30. Juni. Das ist ein wichtiges Datum für tausende AnlegerInnen von Vermögensanlagen und Crowdinvestments. Gemäß dem Vermögensanlagengesetz muss der Jahresabschluss spätestens sechs Monate nach Geschäftsjahresende, in den meisten Fällen ist das der 31. Dezember, beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht sein. Ab sofort können Anlegerinnen und Anleger außerdem gemäß Paragraph 23 Absatz 1 des Vermögensanlagengesetzes den Jahresbericht bei den Emittenten anfordern. Sollten diese keine Version für das Jahr 2022 bereitstellen, haben die Anlegerinnen und Anleger laut Aussage zahlreicher Anwälte ein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Schuldners stellen ein fundamentales Recht für nachrangige GläubigerInnen dar.
25/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
6/23/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
Bundesfinanzminister Christian Lindner verteilt gerade Geschenke an Crowdfunding-Plattformen. Im Zukunftsfinanzierungsgesetz sollen neben einigen sinnvollen Regelungen allerdings auch Haftungserleichterungen verabschiedet werden. Stichwort sind die Paragraphen 32 c und d aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Dort ist bisher eine Haftung für die Plattformen sowie deren Organträger aus Vorsatz und Fahrlässigkeit für irreführende, unrichtige oder unvollständige Informationen in den Verkaufsunterlagen definiert. Zukünftig sollen Plattformen nur noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften, für Organträger wird die rechtliche Verantwortung nach dem Willen der FDP komplett gestrichen.
24/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
6/16/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
stellen Sie sich vor, Sie schreiben ein 300-seitiges Werk, das am Ende von Top-Juristen auf abmahnfähige Fehler untersucht wird. Auf Seite 219 findet dann die mandatierte Kanzlei Prinz eine falsche Firmenbezeichnung. Statt Axis Intermodal Deutschland GmbH steht da Axis Intermodal GmbH. Obwohl es durch die Verkürzung des Namens keine Verwechslungsgefahr gibt, sollen Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben, weil diese „Äußerung schlichtweg falsch“ ist. Die promovierte Juristin hat dabei aber nicht berücksichtigt, dass die Aussage mit Fußnote 442 gekennzeichnet ist und damit auf Seite 8 des Jahresabschlusses 2020 der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG verwiesen wird: „Die Wechselkoffervermietung wird durch die Axis Intermodal GmbH, Köln, als innerhalb der Solvium-Gruppe verbundenes Unternehmen vorgenommen.“
23/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
6/9/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
gerade von der GLS-Bank dürfen AnlegerInnen wohl nachhaltige und geprüfte Geldanlageempfehlungen erwarten. Die GLS-Crowd hat diese Woche auf Ihrer Homepage allerdings immer noch ein Investment in die sigo GmbH empfohlen, obwohl hier bereits am 1. Juni das Amtsgericht Darmstadt ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Wir haben im Anlegerforum Investmentcheck.Community dann darüber berichtet. Zufällig oder genau deshalb hat die Plattform kurz danach das Funding für den Anbieter von e-Lastenrad-Sharing eingestellt. Jetzt ist es als „erfolgreich finanziert“ gelistet. Wenn Sie geschädigt wurden, können Sie sich im Forum mit anderen darüber austauschen. Vermutlich hat hier die GLS-Crowd ziemlich schlampig bei Auswahl des Fundingunternehmens geprüft: „Diese werden nach den Kriterien der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank ausgewählt.“
22/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
6/2/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
ich hoffe, Ihre Pfingsttage waren erholsam. Bei mir kam hingegen vor den Feiertagen eine rekordverdächtige Abmahnung durch die Kanzlei Prinz an. Den Auftrag dazu erteilte die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH. Mit dieser Anlagegesellschaft hat der Hamburger Containeranbieter bis Anfang dieses Jahres nachrangige Namensschuldverschreibungen emittiert. Insgesamt 20 Punkte umfasst die geforderte Unterlassungserklärung, die ich nicht abgeben werde. Langsam verliere ich den Überblick über die vielen Abmahnungen und Klagen, die mir aus dem Hause Solvium zwischenzeitlich schon zugestellt wurden. Nach fast 30 Jahren Erfahrung mit zweifelhaften Anbietern von Finanzprodukten bestätigt mir dieses Verhalten allerdings, dass meine Kritik berechtigt ist. Wer fachliche Fragen nicht beantwortet, sondern Anwälte beauftragt, der zählt für mich nicht zum seriösen Teil der Branche. Aber das ist nur meine grundgesetzlich geschützte Meinung. Über die beanstandeten Aussagen muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, so wie es bei einem anderen von Solvium angestrengten Verfahren, zu der in dieser Woche die Klageerwiderung raus ging, das Landgericht Hamburg tun wird.
21/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
5/26/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
nach meinem Newsletter letzte Woche hat One Square Advisors eine dgap-Meldung veröffentlicht. Frank Günther schickte mir diese als Antwort auf meine Fragen, die damit natürlich nicht beantwortet wurden. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wie wohl ein Psychologe urteilt, wenn ich über völlig überzogene Stundensätze und eine regelrechte Plünderung der Kassen von Novalumen berichte und in der dgap-Meldung ein „konsequentes Kostenmanagement“ proklamiert wird. Oder nehmen wir die ebenfalls erst nach Veröffentlichung zugeschickte Antwort von WealthCap zu meinen Fragen bezüglich des Desasters mit ihrem Nordamerika 16, der in eine angebliche Top-Immobilie im kalifornischen Silicon Valley investierte. Am skurrilsten fand ich die Aussage, dass sich die Zukunftsaussichten eines Investments nicht im Nettoinventarwert widerspiegeln würden. Und bei den Gebühren verwies der Fondsanbieter aus dem Haus der UniCredit auf die Regelungen in den Verträgen, die sogar beim Verkauf drei Prozent Transaktionsgebühren vorsehen, „unabhängig vom Gesamterfolg des Fonds“. Bei mir häufen sich die Beschwerden von AnlegerInnen, die WealthCap Management-Versagen und Anlegertäuschung vorwerfen. Denn nicht 50 Prozent konnten aus dem Verkauf zurückbezahlt werden, sondern nur 17 Prozent. Und trotz dieses Katastrophenergebnisses hat WealthCap keine Alternativen diskutiert und nicht einmal über den Verkauf abstimmen lassen, sondern dies eigenmächtig durchgezogen.
20/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger
5/19/2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche hat mir jemand Unterlagen zum WealthCap Immobilien Nordamerika 16 zugeschickt. Der Fondsanbieter gehört zur UniCredit und verschickt viel Research, um die hohe Kompetenz als Investment Manager zu dokumentieren. Nicht zum ersten Mal frage ich mich aber, wie weit es damit her ist. Der aktuelle Fall: Vor gut einem halben Jahr wurde den AnlegerInnen noch berichtet, dass der Wert ihrer Immobilie im Silicon Valley 2021 gestiegen sei. Dabei war längst bekannt, dass der Alleinmieter im Juli 2022 auszog. Die Büros im „Innovation District“ stehen seitdem komplett leer. Gescheiterte Nachvermietungsversuche führen nun zu Verkaufsüberlegungen, bei denen statt einem Nettoinventarwert von zuletzt 136,5 Prozent vielleicht noch 50 Prozent übrigbleiben. Bei einem börsennotierten Unternehmen würde bei einem solchen Kurssturz der CEO-Stuhl kräftig wackeln. Bei WealthCap hat die fragwürdige Bewertung 2021 Cash in die Kasse gespült, weil sich Gebühren am Fondswert orientieren.