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  • GLS-Crowd sammelte noch Geld für ein insolventes Unternehmen »

    23/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    09.06.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    gerade von der GLS-Bank dürfen AnlegerInnen wohl nachhaltige und geprüfte Geldanlageempfehlungen erwarten. Die GLS-Crowd hat diese Woche auf Ihrer Homepage allerdings immer noch ein Investment in die sigo GmbH empfohlen, obwohl hier bereits am 1. Juni das Amtsgericht Darmstadt ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Wir haben im Anlegerforum Investmentcheck.Community dann darüber berichtet. Zufällig oder genau deshalb hat die Plattform kurz danach das Funding für den Anbieter von e-Lastenrad-Sharing eingestellt. Jetzt ist es als „erfolgreich finanziert“ gelistet. Wenn Sie geschädigt wurden, können Sie sich im Forum mit anderen darüber austauschen. Vermutlich hat hier die GLS-Crowd ziemlich schlampig bei Auswahl des Fundingunternehmens geprüft: „Diese werden nach den Kriterien der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank ausgewählt.“

  • Raus aus dem Nachrang »

    22/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    02.06.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    ich hoffe, Ihre Pfingsttage waren erholsam. Bei mir kam hingegen vor den Feiertagen eine rekordverdächtige Abmahnung durch die Kanzlei Prinz an. Den Auftrag dazu erteilte die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH. Mit dieser Anlagegesellschaft hat der Hamburger Containeranbieter bis Anfang dieses Jahres nachrangige Namensschuldverschreibungen emittiert. Insgesamt 20 Punkte umfasst die geforderte Unterlassungserklärung, die ich nicht abgeben werde. Langsam verliere ich den Überblick über die vielen Abmahnungen und Klagen, die mir aus dem Hause Solvium zwischenzeitlich schon zugestellt wurden. Nach fast 30 Jahren Erfahrung mit zweifelhaften Anbietern von Finanzprodukten bestätigt mir dieses Verhalten allerdings, dass meine Kritik berechtigt ist. Wer fachliche Fragen nicht beantwortet, sondern Anwälte beauftragt, der zählt für mich nicht zum seriösen Teil der Branche. Aber das ist nur meine grundgesetzlich geschützte Meinung. Über die beanstandeten Aussagen muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, so wie es bei einem anderen von Solvium angestrengten Verfahren, zu der in dieser Woche die Klageerwiderung raus ging, das Landgericht Hamburg tun wird.

  • Durchschlagender Erfolg für die IG-LEO »

    21/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    26.05.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    nach meinem Newsletter letzte Woche hat One Square Advisors eine dgap-Meldung veröffentlicht. Frank Günther schickte mir diese als Antwort auf meine Fragen, die damit natürlich nicht beantwortet wurden. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wie wohl ein Psychologe urteilt, wenn ich über völlig überzogene Stundensätze und eine regelrechte Plünderung der Kassen von Novalumen berichte und in der dgap-Meldung ein „konsequentes Kostenmanagement“ proklamiert wird. Oder nehmen wir die ebenfalls erst nach Veröffentlichung zugeschickte Antwort von WealthCap zu meinen Fragen bezüglich des Desasters mit ihrem Nordamerika 16, der in eine angebliche Top-Immobilie im kalifornischen Silicon Valley investierte. Am skurrilsten fand ich die Aussage, dass sich die Zukunftsaussichten eines Investments nicht im Nettoinventarwert widerspiegeln würden. Und bei den Gebühren verwies der Fondsanbieter aus dem Haus der UniCredit auf die Regelungen in den Verträgen, die sogar beim Verkauf drei Prozent Transaktionsgebühren vorsehen, „unabhängig vom Gesamterfolg des Fonds“. Bei mir häufen sich die Beschwerden von AnlegerInnen, die WealthCap Management-Versagen und Anlegertäuschung vorwerfen. Denn nicht 50 Prozent konnten aus dem Verkauf zurückbezahlt werden, sondern nur 17 Prozent. Und trotz dieses Katastrophenergebnisses hat WealthCap keine Alternativen diskutiert und nicht einmal über den Verkauf abstimmen lassen, sondern dies eigenmächtig durchgezogen.

  • WealthCap-Desaster und geplünderte Novalumen-Kasse »

    20/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    19.05.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    diese Woche hat mir jemand Unterlagen zum WealthCap Immobilien Nordamerika 16 zugeschickt. Der Fondsanbieter gehört zur UniCredit und verschickt viel Research, um die hohe Kompetenz als Investment Manager zu dokumentieren. Nicht zum ersten Mal frage ich mich aber, wie weit es damit her ist. Der aktuelle Fall: Vor gut einem halben Jahr wurde den AnlegerInnen noch berichtet, dass der Wert ihrer Immobilie im Silicon Valley 2021 gestiegen sei. Dabei war längst bekannt, dass der Alleinmieter im Juli 2022 auszog. Die Büros im „Innovation District“ stehen seitdem komplett leer. Gescheiterte Nachvermietungsversuche führen nun zu Verkaufsüberlegungen, bei denen statt einem Nettoinventarwert von zuletzt 136,5 Prozent vielleicht noch 50 Prozent übrigbleiben. Bei einem börsennotierten Unternehmen würde bei einem solchen Kurssturz der CEO-Stuhl kräftig wackeln. Bei WealthCap hat die fragwürdige Bewertung 2021 Cash in die Kasse gespült, weil sich Gebühren am Fondswert orientieren.

  • Solvium’sche Meinungsverschiedenheiten »

    19/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    12.05.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    vor zwei Monaten habe ich über eine Verdachtsmeldung nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz gegen mich berichtet (Arbeitsbeschaffungsprogramme). Es ging um den Vorwurf der unerlaubten Rechtsberatung. Da ich eine zuvor geforderte Abmahnung nicht unterschrieb, versuchte Rechtsanwalt Kai Stelzner mich beim Amtsgericht München anzuschwärzen. Die Präsidentin ließ nun mitteilen, dass „dienstaufsichtliche Maßnahmen“ nicht zu veranlassen sind. Cool, ich darf also weiter geschädigten AnlegerInnen im Forum Investmentcheck.Community helfen. Alles andere hätte ich auch nicht verstanden, zumal der Bedarf gerade enorm zunimmt.

  • Gegenwehr bei alternativlosen Abstimmungen »

    18/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    05.05.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    ich bin zurück mit erschütternden Eindrücken, was die dramatische Inflation in Argentinien anrichtet. Noch nie in meinem Leben bin ich in einem Land so oft davor gewarnt worden, in diese oder jene Ecke einer Stadt zu gehen, weil es extrem gefährlich wäre. Das kann ich verstehen und will zwei Zahlen nennen: Am Anfang der Reise haben wir für einen Euro 400 Peso erhalten. Drei Wochen später waren es 515! Der wertvollste Geldschein in Argentinien ist damit nicht einmal mehr zwei Euro wert. Diese Dynamik finde ich beängstigend. So wie wir täglich auf den Wetterbericht schauen, so blicken die ArgentinierInnen morgens als erstes auf den Kurs des Blue-Dollar, also den Schwarzmarktwert ihrer Währung.

  • Superhelden unterwegs »

    17/2023: Wöchentlicher Kommentar von Kerstin Kondert

    28.04.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    heute wird in den USA der Tag der Superhelden begangen. Für mich ist das Grund genug, nach Helden in unserem Umfeld zu suchen. Vorgestern wurde auf dem Elternabend der siebten Klasse meiner Tochter deutlich, dass es offenbar Superhelden braucht, um 23 Dreizehnjährigen rudimentäres Schulwissen zu vermitteln. An unserer Schule arbeitet leider keiner von ihnen. Superhelden können wir auch in verschiedenen Bereichen des Kapitalmarktes gebrauchen.

  • Selten, aber brisant: Streit zwischen zwei BGH-Senaten »

    16/2023: Wöchentlicher Kommentar von Kerstin Kondert

    20.04.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    zwischen zwei Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs besteht ein in dieser Form extrem seltener, weil offener Konflikt, der fundamentale Bedeutung für Tausende Geschädigte in geschlossenen Fonds hat. Es geht um Fragen der Prospekthaftung. Der XI. Zivilsenat des BGH vertritt die Auffassung, dass die erst nach zehn Jahren verjährende Prospekthaftung im weiteren Sinn auf die Gründungsgesellschafter bei geschlossenen Fonds, die zwischen 2005 und 2012 an den Markt gebracht wurden, nicht (mehr) anwendbar ist, sondern von der schon nach drei Jahren verjährenden spezialgesetzlichen Prospekthaftung verdrängt wird. In diesem Sinn entscheidet er seit Januar 2021. Geradezu zynisch: Der XI. Senat meint, mit seiner Auffassung dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, den dieser im Anlegerschutzverbesserungsgesetz (!) zum Ausdruck bringen wollte.

  • Schlammschlacht kennt keine Osterruhe »

    15/2023: Wöchentlicher Kommentar von Kerstin Kondert

    14.04.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    herzlich willkommen zum heutigen Look up in the Sky-Day und zu unserer ersten Begegnung in diesem Newsletter, bei dem ich Stefan Loipfinger dreimal vertreten darf. Ein Blick zum Himmel kann helfen, wenn man das Elend des Umgangs mancher Anbieter mit ihren Anlegern nicht mehr mit ansehen kann.

  • Leonidas und die Insolvenz der THD Treuhanddepot »

    13-14/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

    31.03.2023 ▪ Liebe Leserinnen und Leser,
    diese Woche erlebten wir mit den deutschlandweiten Warnstreiks, welche indirekten Auswirkungen eine Inflation von bis zu zehn Prozent hat. Klar wollen die Gewerkschaften einen Inflationsausgleich für ihre Mitglieder. Ich verstehe das, auch wenn damit eine Lohn-Preis-Spirale angestoßen werden kann, die wir nur schwer wieder in den Griff bekommen. Zumal die Notenbanken wegen der Bankenkrise, die es ja angeblich nicht gibt, gerade alle guten Vorsätze über Bord werfen und wieder fleißig Geld in die Märkte pumpen.

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Transparenz bei Vermögensanlagen

© Andrey Popov - Fotolia.com

Wer das Geld von Investoren verwalten will, der sollte absolute Transparenz als selbstverständlich ansehen. Leider ist dem nicht immer so. Emittenten von Genussrechten, Nachrangdarlehen oder anderen standardisiert angebotenen Vermögensanlagen verweigern häufig die für eine qualifizierte Anlageentscheidung notwendigen Unterlagen. Sogar von der BaFin überwachte Anbieter von Alternativ Investment Funds (AIF oder früher geschlossene Fonds genannt) sind nicht immer bereit, Fragen zu ihren Produkten zu beantworten. Investmentcheck macht dies öffentlich und liefert somit eine Möglichkeit zur Vorauswahl eventuell geeigneter Vermögensanlagen.

Wer schon bei der Akquise von Kapital nicht ausreichend transparent ist, der wird häufig auch später seine Anleger verspätet oder unzureichend informieren. Zumindest ist die notwendige Vertrauensbasis nicht gegeben. Nur wenn den Investoren alle Chancen und Risiken allgemein verständlich erklärt werden, können sie sich eine eigene Meinung bilden. Dies ist bei der Komplexität dieser Produkte und der meist langfristigen Investitionsbindung unumgänglich.

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