Beschäftigungsprogramm für Insolvenzverwalter

KW 14/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
Quartalsweise erscheint der Anlegerschutzbrief des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz zu vielen Themen rund um den grauen Kapitalmarkt
Quartalsweise erscheint der Anlegerschutzbrief des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz zu vielen Themen rund um den grauen Kapitalmarkt

Liebe Leserinnen und Leser,
kennen Sie den Anlegerschutzbrief des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz? Pro Quartal freue ich mich auf dieses Magazin, das gebündelt zu Themen aus dem Grauen Kapitalmarkt informiert. Klar deckt das Themenspektrum genau meinen Interessensbereich ab, warum es wenig überrascht, dass ich fast alle Beiträge lese. Und ich schreibe auch selbst jede Ausgabe einen Beitrag, weshalb ich gerne eine gewisse Befangenheit einräume. Dieses Mal habe ich die aktuellen Entwicklungen bei der One Group in den Kontext der Historie dieses Emissionshauses eingeordnet. In der letzten Ausgabe erklärte ich das Problem „EK-MAX“ bei den PROJECT-Fonds.

VMF-Gruppe plant Sanierung zu Lasten der SchwarmfinanziererInnen
Zurück zu den Themen der aktuellen Ausgabe: Rechtsanwalt Tobias Pielsticker hat mir mit seinem Beitrag zum StaRUG aus dem Herzen gesprochen: „Gut gemeint, ist nicht gut gemacht“, lautet sein Fazit zu diesem Gesetz, das eigentlich überlebensfähige operative Unternehmen und deren Arbeitsplätze schützen soll und Kapitalsammelunternehmen geradezu zum Missbrauch einlädt. Über seinen Beispielfall SIP Grundbesitz & Anlagen AG habe ich ebenfalls bereits im Juni 2023 berichtet (Kommentar KW 23/2023). Aktuell befürchte ich ein ähnliches Vorgehen bei der im Crowdfunding sehr aktiven VMF-Gruppe aus dem österreichischen Brunn am Gebirge. Den SchwarmfinanziererInnen wurde per Anwalt im Namen der Geschäftsführung der VMF-Gruppe bekannt gegeben, dass „bei der VMF Vermögensverwaltung GmbH und der VMF Capital Invest GmbH zur Erhaltung des Unternehmens die Sanierung der Unternehmensgruppe einzuleiten zu sein wird. Das Unternehmen bereitet derzeit die erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen vor und wird die Gläubiger um einen Schuldennachlass ersuchen.“ Stark betroffen sind die Plattformen Rockets und Rendity. Auch die junge Rendite Boutique (damals unter dem Haftungsdach der Concedus) hat mit dem Neubauprojekt L7 ein Funding der VKM-Gruppe aus Salzburg, die ebenfalls der Familie Voithofer gehört. Derzeit sind 21 noch nicht zurückbezahlte Fundings bekannt (Liste von Fundings). Mit über 5.000 AnlegerInnen dürfte sich hier der größte Crowdfunding-Skandal in der noch jungen Geschichte von Schwarmfinanzierungen anbahnen. Ein INTERNES Forum (mehr) für geschädigte AnlegerInnen ist in Vorbereitung. Betroffene können über [email protected] einen Zugang beantragen.

UDI: Prospektgestattung ist keine Erlaubnisprüfung
Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach berichtet im Anlegerschutzbrief über verschiedene Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden im Skandalfall UDI. Einige habe ich hier auch bereits in meinem Wochenkommentar besprochen (UDI GmbH zu Schadensersatz verurteilt). Was ich aber aus dem Bericht der Anwältin im Anlegerschutzbrief erfuhr, betrifft einen weit über UDI hinaus gehenden Aspekt. Denn das OLG hat zu verschiedenen jüngeren UDI-Angeboten mit BaFin-gestatteten Verkaufsprospekten an die Finanzaufsicht vier Fragen formuliert. In der nun vorliegenden Antwort stellt die BaFin klar, dass die Billigung des Prospektes keine Freistellung von einer möglichen Erlaubnispflicht beinhaltet, worauf sie bei der Billigung auch ausdrücklich hinweist. In ihrer Antwort beschreibt die Finanzaufsicht außerdem ausdrücklich, dass nur eine zivilrechtlich wirksame qualifizierte Nachrangklausel die Erlaubnispflicht entfallen lässt. Ist diese unwirksam, so ist das Geschäft automatisch erlaubnispflichtig. Anbieter von Nachrangdarlehen würden sich laut BaFin „bewusst in den Grenzbereich zum Einlagengeschäft und damit zur Erlaubnispflicht begeben“. Niemand dürfe sich laut der Finanzaufseher auf Unwissenheit berufen, da auf die Risikoträchtigkeit einer zivilrechtlichen Unwirksamkeit nicht nur durch die BaFin, sondern auch in der einschlägigen Fachliteratur deutlich hingewiesen wird.

Insolvenz bei der d.i.i. Investment GmbH
Mein Thema für die Ausgabe 02/2024 dürfte seit ein paar Tagen feststehen: Die Insolvenzen rund um die d.i.i.-Gruppe. Über zwei Milliarden Euro von privaten und institutionellen AnlegerInnen und 4,6 Milliarden Euro Assets under Management. Ex-BaFin-Chef Felix Hufeld sitzt seit gut einem Jahr im Aufsichtsrat der D.I.I. Deutsche Invest Immobilien AG und hat offenbar nichts gegen Finanzierungszockereien unternommen. Das mag etwas hart klingen, aber jeder Banklehrling bekommt ab dem ersten Tag die Bedeutung von Fristenkongruenz eingebläut. Bei der d.i.i. wurde hingegen bei Wohnungs-Bestandsfonds mit variablen Zinsfestschreibungen spekuliert. Das ging schief und nun müssen es die AnlegerInnen ausbaden. Bei einem Fonds liegen mir Unterlagen vor, die neben kurzfristigen Verkäufen zusätzlichen Kapitalbedarf in Höhe von 14,5 Millionen Euro zeigen. Stolze 15 Prozent wollte d.i.i. dafür bezahlen, um offene Posten in Millionenhöhe bedienen zu können. Das prekäre an dem Fall ist die Rolle der Finanzaufsicht BaFin. Nicht nur der Ex-Chef als Aufsichtsrat wirft Fragen auf. Wegen einem Schaden über 137.000 Euro aus einem Betrugsfall ordnete die Finanzaufsicht laut d.i.i. zuletzt eine Sonderprüfung an. Die fehlende Fristenkongruenz bei variablen Finanzierungen in Milliardenhöhe störte aber offenbar nicht. Mehr können Sie in meinem Beitrag BaFin-Versagen bei der dii-Milliardenpleite nachlesen. Aktuell habe ich noch gehört, dass die Finanzaufseher anlässlich des Insolvenzantrages der Kapitalverwaltungsgesellschaft d.i.i. Investment GmbH nun die Verwahrstelle CACEIS mit der Verwaltung betrauen wollen. Nichts gegen die CACEIS als Verwahrstelle, aber als Fondsverwaltung eignen sich Controller eher selten.

Vorsorgliche Ausschüttungsaussetzung bei Jamestown
Zum Schluss möchte ich noch eine Nachricht weitergeben, die nicht in die gleiche Schublade passt wie die obigen Schilderungen: Der Vorzeigeanbieter Jamestown setzt vorsorglich die Ausschüttungen für 2023 bei den Fonds 29, 30 und 31 aus. Hintergrund sind die signifikanten Preisrückgänge bei US-Immobilien und die Vermietungsschwierigkeiten bei Büroobjekten. Das Gebäude Rialto in San Francisco aus dem Fonds Jamestown 29 drohte sogar in die Verwertung zu rutschen und konnte nur über eine Ablösung der Bankfinanzierung durch ein Jamestown nahestehendes Unternehmen gerettet werden. Für den aktuell im Vertrieb befindlichen Jamestown 32 sollen die schwierigen Märkte eine Chance darstellen. Noch ist der Fonds nicht investiert und der aktuelle Käufermarkt biete Gelegenheiten. So schreibt das Unternehmen in einer umfangreichen Stellungnahme, die im Anlegerforum Investmentcheck.Community nachzulesen ist.

Bleiben Sie lesefreudig.
Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: ThomasLloyd hat ihren FondsanlegerInnen mitgeteilt, dass sie einen Stromabnahmevertrag für die drei philippinischen Biomassekraftwerke schließen konnten. Das wirft bei mir aber die Frage auf, was bisher mit dem Strom der seit Jahren fertiggestellten Kraftwerke passierte. ThomasLloyd sieht die Stromabnahmeverträge als Meilenstein, um nun Finanzierungen auf zwei Ebenen durchführen zu können. Kreditfinanzierte Ausschüttungen würde ich so etwas nennen. ThomasLloyd nennt es „Auskehrung von Ausschüttungen“ für die AnlegerInnen der Zweiten, Dritten und Fünften Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15, CTI Vario D).


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Kommentare

Eine Antwort zu „Beschäftigungsprogramm für Insolvenzverwalter“

  1. Avatar von Fritz
    Fritz

    Die Geschäftspolitik und Hinhaltetaktik von Thomas Lloyd macht mir schon seit 3 Jahren Sorgen

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