Fabulöse Versprechen an die Crowd

KW 06/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
Gratulation an die Interessengemeinschaft der Bergfürst Anleger zur Nominierung für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024
Gratulation an die Interessengemeinschaft der Bergfürst Anleger zur Nominierung für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

diese Woche fühlte ich mich an meine Jugend erinnert. Vor 40 Jahren begann ich eine Ausbildung zum damals noch angesehenen Bankkaufmann und habe in der Zeit in der Kreditabteilung auch viel mit Grundbuchauszügen zu tun gehabt. Im späteren BWL-Studium kamen solche Dinge nicht vor. Deshalb war ich froh über mein praktisches Wissen aus der Lehrzeit, das mir ungemein beim Studium unzähliger Grundbuchauszüge von österreichischen Liegenschaften half. Mit steigender Spannung habe ich Auszug um Auszug studiert und mit den Fundingunterlagen verglichen. Besser als jede Netflix-Krimiserie ist jeder Fall aufs Neue spannend. Ich bin immer noch bei Staffel 1 und es gibt noch viele Staffeln …

Fiction beim Crowdfunding
Ich nenne hier noch keine Namen, da viele Informationen weiter verifiziert werden müssen. Dabei sind auch betroffenen AnlegerInnen gefordert, weil es deren Geld ist, das vielfach mit fabulösen Versprechen eingeworben wurde. „5 von 5 Wohnungen sind bereits verkauft,“ hieß es bei einem Funding, bei dem selbst zwei Jahre später im Grundbuch keine fünf KäuferInnen zu finden sind. Ein anderer Fall hat bei der Finanzierungsstruktur Bankdarlehen in Höhe von 1,1 Millionen Euro eingeplant, dann aber ein Pfandrecht über 2,6 Millionen Euro eingetragen. Höchst interessant sind auch Pfandrechte der Plattformen für ihre Dienstleistungsgebühren. Während man den AnlegerInnen schreibt, man könnte nichts für sie tun, hat man selbst die eigenen Forderungen grundbuchlich abgesichert. Ein Füllhorn an Fiction, das nächste Woche in die nächste Staffel mündet.

BaFin-überwachte KVG PROJECT Investment ignoriert Presseanfrage
Wann die nächste Folge bei der Dramaserie „Geplatzte Immobilienträume aus Nürnberg“ ausgestrahlt wird, ist mir noch nicht bekannt. Die letzte Folge endete mit höchst fragwürdigen Abstimmungen in Form von Beschlüssen im Umlaufverfahren. Am 15. Januar liefen die Fristen ab und bis heute sind mir keine Ergebnisse bekannt. Eine Presseanfrage von mir haben die KVG-Chefs Ralf Cont und Dr. Alexander Hanisch ignoriert und nicht beantwortet. Vielleicht hat die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhänderin doch nicht einfach passive Stimmen als Zustimmung gewertet. Oder die Finanzaufsicht BaFin hat zu Recht Fragen gestellt, wie in einer derart dramatischen Situation Entlastungen ohne Aussprachemöglichkeit in einem Umlaufverfahren eingeholt werden können. Bleiben Sie dran …

Gratulation an die IG-Bergfürst-Anleger
Als letztes Genre wechseln wir noch in den Bereich der Nachrichtensendung. Ich möchte Jörg Hoffmann und den Mitgliedern der Interessengemeinschaft der Bergfürst Anleger gratulieren, denn sie sind nominiert für den Bundespreis Verbraucherschutz 2024. Schirmherrin des Preises ist keine geringere als die Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke. Als mir Jörg von der frohen Botschaft berichtete, konnte er es kaum glauben, denn bereits die Nominierung ist eine tolle Bestätigung seiner ehrenamtlichen Arbeit. Mich freut das natürlich auch, denn die IG bildete sich aus dem Anlegerforum heraus, was er mir auch gleich in Form eines Dankeschöns schrieb: „Im Namen aller Bergfürst-Anleger ein ganz großer Dank an Dich und Dein Investmentcheck-Forum. Ohne Dich und Dein Engagement wäre dies hier alles nicht möglich geworden.“ Er sieht die Nominierung als Ansporn, um weiter für die Anlegerrechte zu kämpfen und richtet an alle Mitglieder im Forum den Appel: „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“. Ein schönes Schlusswort …

Bleiben Sie cineastisch.

Ihr
Stefan Loipfinger


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