AnlegerInnen tappen im Dunkeln

KW 29/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
Die Fristen zur Veröffentlichung der 2023er-Jahresabschlüsse sind für Vermögensanlagen-Emittentinnen abgelaufen.
Die Fristen zur Veröffentlichung der 2023er-Jahresabschlüsse sind für Vermögensanlagen-Emittentinnen abgelaufen.

Liebe Leserinnen und Leser,
sechs Monate nach dem Geschäftsjahresende 2023 sind nun auch schon wieder vorbei. Diese Frist steht im Vermögensanlagengesetz als Vorgabe zur Einreichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger. Wenn ich ein paar Tage Bearbeitungszeit für den Bundesanzeiger dazurechne, dann müsste eigentlich jeder ordentlich zur Veröffentlichung eingereichte Jahresabschluss 2023 abrufbar sein. Ich bekomme jeden Tag eine Mail mit Meldungen, sofern sich etwas im Unternehmensregister verändert. Fast viertausend Emittenten von Vermögensanlagen stehen auf meiner Alert-Liste. Hinweise auf einen neu veröffentlichten Jahresabschluss habe ich in den letzten Wochen nur wenige gelesen. Wobei, das stimmt nicht ganz, denn es waren einige Meldungen dabei, dass nun endlich die Zahlen für 2022 vorliegen. Traurig, wenn ich sehe, wie das Bundesamt für Justiz als zuständige Behörde offenbar nicht in der Lage ist, für eine Einhaltung der gesetzlichen Transparenzvorgaben zu sorgen.

ThomasLloyd plant nächsten Börsengang
Ein Anbieter, der diesbezüglich seit Jahren keinen Respekt vor der deutschen Justiz hat, ist ThomasLloyd (Analyse der 2021er-Finanzzahlen). In Großbritannien veröffentlichen sie wenigstens immer dann Informationen, wenn die Drohung einer Löschung ausgesprochen wird. Vor ein paar Tagen war dies bei der ThomasLloyd Group der Fall. In der Ankündigung heißt es sinngemäß, dass im Falle der Nichterfüllung das Vermögen als herrenlos gilt und an die Krone übergeht. Das wollte Thomas Ulf Sieg natürlich nicht, was prompt zur Veröffentlichung führte. Ein Blick in die Zahlen zeigt, wie sich das verlorene Vertrauen der Investoren zunehmend bei der Mutter der operativen ThomasLloyd-Einheiten bemerkbar macht. Nach 40,8 Millionen Euro halbierten sich die vor allem aus Gebühren bestehenden Einnahmen auf 18,9 Millionen Euro (Gebührenmaschine 2019). Die Kosten, vor allem beim Personal, das großzügig mit gestiegenen Bonuszahlungen beglückt wurde, wuchsen hingegen. Aus 8,5 Millionen Euro Gewinn vor Steuern wurden 2022 nun 16 Millionen Euro Verlust. Im Ausblick wird von weiteren Verlusten im Jahr 2023 berichtet. Retten soll mal wieder die Phantasie eines Börsengangs. Nachdem der Schuss bei der Asian Energy Impact Trust in London nach hinten los ging, ist im zweiten Halbjahr eine Börsennotierung an der Euronext in Amsterdam für die neue ThomasLloyd Climate Solutions geplant. Man müsste Wochen investieren, um das alles im Detail zu verstehen. Aber auch nach einer oberflächlichen Betrachtung traue ich mir die Einschätzung zu, dass die AnlegerInnen nicht die großen Profiteure sein werden.

Ordnungsgeldzahlung durchgereicht
Gelegentlich habe ich hier auch schon bei Transparenzverstößen von erheblichen Strafen in Höhe von 250.000 Euro berichtet. Das Fatale an den mir bisher bekannt gewordenen Fällen war allerdings, dass das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeldbescheide an Emittentinnen verschickte und damit indirekt die AnlegerInnen schädigte. Ein kompletter Irrsinn, der nun beim Leonidas Fonds XVII ein juristisches Nachspiel hatte. Der Fonds verklagte die wahren Verantwortlichen wie Antje Grieseler und Ralf Schamberger für die Transparenzverstöße. Mit Erfolg, weshalb in erster Instanz das große sowie verschiedene kleinere Ordnungsgelder plus Zinsen und Anwaltskosten zu ersetzen sind. In dem nicht rechtkräftigen Urteil führt das Gericht aus: „Sehenden Auges vergrößerte sich dabei das Schadensrisiko für die Klägerin mit jedem weiteren Bescheid des Bundesamtes, was die Beklagten – entgegen jeglicher Vernunft – jedoch nicht zum Anlass nahmen, sich rechtzeitig und besonders gewissenhaft um die vom Bundesamt monierten Umstände zu kümmern.“ Das gibt der CAV auftrieb, die nun weitere 27 Ordnungsgelder plus Gebühren aus 47 Androhungen von Ordnungsgeldern bei den anderen Fonds einklagt. Gut 82.000 Euro, die weitere Schmerzen bereiten werden. Ich berichte hier gerne darüber, denn jede Geschäftsführerin und jeder Vorstand einer kapitalsammelnden Emittentin sollte wissen, dass das Negieren von berechtigten Informationsansprüchen der geldgebenden AnlegerInnen kein Kavaliersdelikt ist.

Prangerwirkung kommt
Eine neue Entwicklung in Bezug auf verhängte Ordnungsgelder des Bundesamtes für Justiz (BAJ) zeigt die BaFin-Meldung vom 18. Juli, wonach das BAJ ein Ordnungsgeld gegen die ROY Asset Holding SE verhängte (ROY legte Beschwerde ein). Hintergrund ist die nicht vollständige Offenlegung von Rechnungsunterlagen für das Jahr 2021. Mit 50.000 Euro ist die Zahlung sogar deutlich geringer als bei verschiedenen Vermögensanlagen wie beispielsweise beim Leonidas Fonds XVII. Diese wurde durch einen Hinweis der IG-Leo öffentlich bekannt, was vermutlich in vielen anderen Fällen nicht passierte. Es wäre also doppelt wünschenswert, wenn solche BaFin-Meldungen über höhere Ordnungsgelder in Zukunft bei entsprechendem Kapitalmarktbezug immer erfolgen. Zum einen, damit die Prangerwirkung abschreckt und zum anderen, damit die InvestorInnen davon überhaupt erfahren. Nur dann kann es wie bei Leonidas erst dazu kommen, dass die Geschäftsführung persönlich für ihr Tun verantwortlich gemacht wird.

IG-Rendity gestartet
Eine lange Liste von intransparenten Emittenten hat auch die Crowdplattform Rendity (Fundingübersicht). Viele davon sind mittlerweile mit Zins- und/oder Tilgung im Rückstand, eine ganze Reihe sind offiziell insolvent. Einer der geschädigten Anleger ist Jörg Hoffmann, dem es nun reicht. Nachdem er mit der IG-Bergfürst-Anleger bereits hunderte Geschädigte von dieser Plattform einsammelte, startet er jetzt eine weitere Interessensgemeinschaft. Unter dem Motto „Gemeinsam für den Anlegerschutz bei Rendity“ fordert er mehr Aufklärung und Transparenz. Auf der Homepage IG Rendity Anleger gibt es weitere Informationen. Ich kann jedem empfehlen, dort Mitglied zu werden. Nur eine möglichst starke Gemeinschaft kann als Gegengewicht bei eher arrogant wirkenden Plattformen zu einem anlegerfreundlicheren Umgang führen.

Anlegerbeirat mit Alibifunktion
Es ist nicht überraschend, aber trotzdem einen Hinweis wert: Wie ich gehört habe, ist der Bericht des vorläufigen Sachwalters der insolventen SC Finance Four GmbH fertig. Die Erkenntnisse von Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt sollen aber mit den AnlegerInnen der geldgebenden ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 nicht geteilt werden. Selbst der aufwändig gewählte Anlegerbeirat tappt im Dunkeln und bestätigt sich nun als Feigenblattveranstaltung. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat zu meinen Recherchen „Die Ruhe vor dem Sturm“ diese Woche ein Video gedreht, das zeitnah auf deren YouTube-Kanal „SdK-Talk“ veröffentlicht wird. Der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz wird am 30. Juli ein Webinar mit Rechtsanwalt Lutz Tiedemann zu den Handlungsoptionen anbieten (mehr). Betroffene sollten möglichst viele Informationen über die Machenschaften von SORAVIA sammeln.

Bleiben Sie am Ball
Ihr
Stefan Loipfinger

P.S. in Sachen ThomasLloyd: Das Handelsblatt hat eine spannende neue Folge ihrer Podcast-Serie Crime veröffentlicht: „Thomas Lloyd: Wie die populären Öko-Fonds in die Krise gerieten“ (beispielsweise auf Youtube). Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann erstritt ein neues Urteil – nun gegen die ThomasLloyd Cleantech Holding GmbH. Und Kerstin Kondert vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz hat auf ihre Homepage eine „Chronologie der Anlegervertröstung“ zusammengestellt.

P.P.S. in Sachen Bergfürst: Die Interessensgemeinschaft von Bergfürst-Anlegern möchte gerne eine Gläubigerversammlung beim Projekt „Moxy Hotel Dortmund“ einberufen. Dafür fehlen noch einige Stimmen, um das Quorum zu erreichen. Betroffene können über die Homepage IG Bergfürst Anleger Kontakt mit dem Organisator aufnehmen.


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Kommentare

Ein Kommentar zu „AnlegerInnen tappen im Dunkeln“

  1. Avatar von eleb

    Noch Schlimmer, die Vermittler bekommen seit Feb. 2023 keine Bestandscourtagen mehr, müssen aber die Arbeit vor Ort erledigen.

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