Liebe Leserinnen und Leser,
Peter Lesniczak von der HTB Hanseatische Fondshaus GmbH hat im November 2021 per Pressemitteilung verkündet, dass die HTB-Gruppe unter Vermittlung von Rechtsanwalt Ralph Veil (Kanzlei Mattil) das Management der Leonidas-Fonds im Interesse der AnlegerInnen übernehmen würde. Nur 1 ½ Jahre später wurden bereits Rauswürfe beschlossen. Monatelang missachtete die Re:Fonds (vormals HTB Renewable Energy Holding) allerdings die Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen. Das neue gewählte Fondsmanagement der CAV Partners musste sich mit Unterstützung der IG-LEO den Weg erst mühsam freikämpfen. Zunehmend wird klar, welches Chaos Martin Retsch für Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen hinterlassen hat. In einem aktuellen Report zum Leonidas XIV steht beispielsweise, dass dieser eigentlich insolvent sei: „Die Geschäftsführung wurde uns seitens der Re:Fonds mit einer Vielzahl offener Rechnungen, die nicht bezahlt werden konnten, und ohne einer weiteren Liquiditätsplanung übergeben.“ Weder auf Ebene der Mutter-KG noch auf den anderen Ebenen soll es laut Retsch eine Liquiditätsplanung gegeben haben. Die für die französischen Projektgesellschaften zuständige Steuerberatungsgesellschaft Grand Thornton hatte laut dem Chef der zuständigen Einheit in zwei Jahren keinen Kontakt mit Re:Fonds. Hartauer und Päffgen stellen deshalb die Ernsthaftigkeit der angeblichen Aufarbeitung fragwürdiger Sachverhalte aus der Zeit von Antje Grieseler und Ralph Schamberger in Frage: „Wie auf diese Weise eine Aufklärung von Sachverhalten durch die Re:Fonds bzw. die verantwortlichen Geschäftsführer der Fonds erfolgen sollte, bleibt wohl ihr Geheimnis.“ Beim Leonidas XIV konnte das neue Management die drohende Insolvenz durch ein Gesellschafterdarlehen und Stundungsvereinbarungen gerade noch verhindern. Im Hinblick auf die Managementqualitäten der HTB-Gruppe tun sich nun aber Abgründe auf. Zumal Jürgen Braatz, Pressesprecher der Re:Fonds im Oktober noch verbreitete, dass trotz des offenbar fehlenden Liquiditätsmanagements hohe Auszahlungen an die Leonidas AnlegerInnen veranlasst wurden: „Die Geschäftsführung der übrigen Leonidas-Fonds hat Re:Fonds, auf Wunsch der Beiräte und einiger Gesellschafter, vor kurzem an die CAV / Adverto abgegeben. Dort sind bisher keine Auszahlungen im Jahr 2023 bekannt geworden.“
Streitbare AnlegerInnen ausbezahlt
Dass sich organisierter Widerstand durch AnlegerInnen lohnt, zeigt ein anderer Fall: Die Stalder-Gruppe hat über die Crowd-Plattform dagobertinvest drei Schwarmfinanzierungen platziert.
- P293 | STALDER Generalunternehmungen: Eigenthal bei Luzern CH: 0,9 Millionen Euro von 793 AnlegerInnen
- P306 │ Stalder: Burghalde Aarburg CH: 0,9 Millionen Euro von 909 AnlegerInnen
- P312 │ Stalder: Seeresidenz am Vierwaldstättersee CH: 1,0 Millionen Euro von 817 AnlegerInnen
Ein im deutsch-schweizerischen Recht sehr bewanderter Forumsteilnehmer hat dann intensive Recherchen angestellt und nun für Betroffene eine Rückzahlung erreicht. Die vorgetragenen Argumente überzeugten offenbar. Mich auch, weshalb ich das Thema nun sogar in meinem Wochenkommentar aufnehme und den anderen Betroffenen nur raten kann, sich im Forum anzumelden und Kontakt zu „marico“ aufzunehmen.
Weihnachtspost für UDI-AnlegerInnen
Werbeschreiben der besonderen Art erhalten derzeit geschädigte UDI-AnlegerInnen. In einem „wegweisenden Urteil (Az. 8 U 493/23) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den ehemaligen Geschäftsführer der UDI-Gruppe Georg Hetz zum Schadensersatz und zur vollständigen Rückabwicklung von UDI Festzins-Nachrangdarlehen verurteilt“. So schreibt eine aggressiv um Mandate werbende Kanzlei. Eine andere schreibt an AnlegerInnen von einem Musterprozess gegen den Gründer und Hauptverantwortlichen der UDI-Gruppe: „Damit ist der Weg frei, um von den Verantwortlichen Schadensersatz einzufordern.“ Klingt toll, dürfte aber in dem schon seit Jahren laufenden Windhundrennen etwas spät für diejenigen sein, die jetzt erst auf den Zug aufspringen wollen. Wie lange wird der UDI-Gründer wohl noch in der Lage sein Schadensersatz zu leisten? Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu Gunsten der ehemaligen Geschäftsführer (D&O-Versicherung) ist vermutlich betraglich begrenzt und zahlt höchstwahrscheinlich nicht bei deliktischen Ansprüchen. Ich will niemanden von einer Mandatierung abhalten, möchte nur sicherstellen, dass auch diese Aspekte in die Überlegung einfließen. Ohnehin wäre es wohl sinnvoll, sich in solchen Sachen der IG-UDI anzuschließen. Die hat schon vor Jahren kostenreduzierende Streitgemeinschaften organisiert.
Strafzahlung beim te energy sprint Festzins I
Die IG-UDI zu stärken macht derzeit auch bei der noch nicht insolventen Emittentin von Nachrangdarlehen, der te energy sprint I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Sinn. Wer sich den ebenfalls wieder massiv verspäteten Jahresabschluss 2022 durchliest, der findet dort einen erschütternden Hinweis: „Aufgrund der verspäteten Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für das Jahr 2021 ist ein Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz eingeleitet worden.“ Es geht um schlappe 250.000 Euro, die eigentlich wohl eher Rainer Langnickel als verantwortlicher Geschäftsführer zahlen sollte. Zumal das vermutlich nicht das erste Ordnungsgeld in dieser Größenordnung ist. Im Geschäftsjahr 2020 wurde auch schon eine Rückstellung über 250.000 Euro gebildet, ohne dass Langnickel diese aufklärend beschrieb. Damals war nur von „Gebühren“ die Rede.
Bleiben Sie argwöhnisch.
Ihr
Stefan Loipfinger
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