Frostige Stimmung bei der One Group

KW 04/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
Geschäftsführer der One Group legen Ämter nieder
Bilder: Stefan Loipfinger – Collage mit Firmenlogos

Liebe Leserinnen und Leser,

zwischen Hamburg und Wien herrscht eine frostige Stimmung. So interpretiere ich zumindest die Meldung, wonach die beiden One Group-Geschäftsführer Malte Thies und Oliver Quentin „einvernehmlich“ in Mitte „Jänner“ ihre Tätigkeit als Geschäftsführer beendeten. Da die Bezeichnung Jänner typisch wienerisch ist, dürfte diese Meldung von der Mutter SORAVIA aus Wien diktiert worden sein. Speziell bei Malte Thies kommt noch hinzu, dass dieser über die Moin Invest GmbH zu 15 Prozent an der One Group GmbH beteiligt ist (war?). Er ist das Gesicht der in Hamburg ansäßigen One Group, das die beiden neuen Geschäftsführer Uwe Richter und Peter Steurer sicher nicht ersetzen können. Man kann nur spekulieren, warum die SORAVIA ihren Kapitalmarktzugang schon fast vorsätzlich zerstört und durch Nichts sagen sowie leere Marketingphrasen Spekulationen über die Hintergründe geradezu anheizt.

Private Placements erhalten Zinsen
Neues bei der derzeit laufenden Risikoanalyse des auch mit dem Kapital von AnlegerInnen finanzierten Immobilienportfolios der SORAVIA-Gruppe gibt es noch nicht (One Group zahlt Zinsen nicht). Deshalb ist es schwer eine Prognose zu treffen, wie es bei den 11.000 AnlegerInnen der ProReal-Angebote 7 bis 10 mit ihren Investments von 409 Millionen Euro weitergeht. Ein kleiner Hoffnungsschimmer könnte die Zahlung der Zinsen auf die Private Placements sein. Wie die One Group auf Nachfrage mitteilte, wurden die Anfang Januar fälligen Zinsen nun von Wien nach Hamburg überwiesen, so dass dort demnächst eine Auszahlung an die AnlegerInnen möglich ist. Andererseits dürften wir hier nur von einem sechsstelligen Betrag sprechen, der eher die Frage aufwirft, warum überhaupt ein Problem vorlag. Von einer fragwürdigen Ungleichbehandlung der Private-Placements und der Publikumsprodukte ganz zu schweigen.

Der BGH stellt eine Pflichtverletzung des UDI-Insolvenzverwalters fest
Einen Erfolg konnte die IG-UDI diese Woche in Bezug auf acht beim Bundesgerichtshof anhängige Rechtsbeschwerden vermelden. Hintergrund dafür sind Abberufungsanträge einzelner AnlegerInnen, die den Insolvenzverwalter Jürgen Wallner bei den UDI Festzinsangeboten mit den Nummer II bis IX absetzen wollten. Das Landgericht Leipzig hat im Sommer 2022 entschieden (News 27/2022), die Entlassung wäre vom zuständigen Insolvenzgericht vorzunehmen. Wallner hat dagegen Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt, der nun seine Beschlüsse verkündete. Der Leitsatz ist für die gesamte Branche von Bedeutung, da es leider gängige Praxis ist, dem Insolvenzverwalter genehme Gläubigerausschüsse zu organisieren: „Der Insolvenzverwalter handelt pflichtwidrig, wenn er die Insolvenzgläubiger in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung des endgültigen Gläubigerausschusses zu beeinflussen versucht.“

Fragwürdiges Zusammenspiel zwischen Jürgen Wallner und Peter Mattil
Zentrale Rolle in den BGH-Beschlüssen spielt Rechtsanwalt Peter Mattil. Er hat sich bei den Insolvenzanträgen für die Einsetzung von Wallner ausgesprochen, der später dann als vorläufiger Insolvenzverwalter eine Empfehlung für Mattil abgab: „Zudem habe aus Sicht eines vernünftigen Verfahrensbeteiligten besorgt werden dürfen, dass die Auswahl von Rechtsanwalt Mattil nicht ohne Rücksichtnahme auf die Interessen des Insolvenzverwalters erfolgt sei, weil Rechtsanwalt Mattil sich seinerseits mit seiner ersten Äußerung im Verfahren am 19. Mai 2021 für dessen Bestellung zum Sachwalter ausgesprochen habe.“ Als Folge wird aber leider nicht der Insolvenzverwalter ausgetauscht, sondern der BGH hat die Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen, weil die Begründung für die Absetzungsbeschlüsse des Landgerichts von der nicht haltbaren Annahme ausgingen, ein Insolvenzverwalter müsse ähnlichen Standards an seine Unabhängigkeit genügen wie ein Richter. Wallner hat also wieder Zeit gewonnen, bis das Landgericht erneut entscheidet. Das ist juristisch natürlich korrekt. Aber eine höchstrichterlich festgestellte Pflichtverletzung sollte bei dem zuständigen Insolvenzgericht zu davon unabhängigen Überlegungen führen. Mindestens die Zusammensetzung der Gläubigerausschüsse ist unter nicht vertretbaren Voraussetzungen passiert und sollte zwingend auf neu einberufenen Gläubigerversammlungen korrigiert werden.

Behalten Sie einen kühlen Kopf.

Ihr
Stefan Loipfinger


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Kommentare

3 Antworten zu „Frostige Stimmung bei der One Group“

  1. Avatar von Dr.Theissen Group

    Mensch, Stefan, das sind ja zwei Themen, die Du da wieder anpackst ! Das wird Peter Mattil und Ralph Veil nicht grrbe lesen, da diese ja schon seit einiger Zeit , nicht gut auf Dich zu sprechen sind.
    Euer Verhältnis in s Münchener Lehel war auch schon mal besser !

    Hubertus

  2. Avatar von H.Kindl
    H.Kindl

    Interaktion dieser Insoverwaltungskanzlei und Rechtsanwalt bei Gäubigerausschüssen erinnert an den Fall P&R-Inso.

  3. Avatar von DR. THEISSEN GROUP

    In dieser Runde möchte ich auch mitteilen, und zwar für diejenigen, die es noch nicht wissen, daß Herr Finanzjournalist und Anlageberater Michael Lange aus München mit 79 Jahren am 16.02.2024 verstorben ist!
    Die Familie teilt mit , daß die Beerdigung und Urnenbestattung am Dienstag, den 27.02.2024 auf dem Friedhof in Haar stattfindet.

    R.I.P. Michael Lange

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