
Seedmatch startete 2011 als erste Crowdinvesting-Plattform im DACH-Raum. Ziel war es, vor allem jungen Unternehmen privates Kapital zu verschaffen. Zwei Jahre später kam die Schwarmfinanzierungsplattform Econeers hinzu, die insbesondere Geld für nachhaltige Geschäftsmodelle einsammelte. 2015 startete schließlich Mezzany und ergänzte die Produktpalette um Immobilieninvestments. Vor einem Jahr wurden die drei Plattformen unter der Marke OneCrowd zusammengeführt. Das große Ziel war es, „erste Anlaufstelle für alternative Investments im DACH-Raum zu werden“. Damit dürfte es vorbei sein. Das Amtsgericht Dresden hat für die OneCrowd Securities GmbH (Az. 532 IN 1367/26), die OneCrowd Loans GmbH (Az. 532 IN 1366/26) und die OneCrowd GmbH (Az. 532 IN 1365/26) vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Als vorläufige Insolvenzverwalter wurden drei Anwälte der Kanzlei BBL Brockdorff aus Dresden eingesetzt.
Plattform mit vielen Problemen
OneCrowd bezeichnete sich selbst gerne als führende Plattform für alternative Investments: „In über 290 Crowd-Kampagnen wurden mehr als 128 Millionen Euro Wachstumskapital durch private und institutionelle Investierende in innovative Geschäftsmodelle und Projekte investiert. Künftig konzentriert sich OneCrowd auf ein breites Spektrum an Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten, um neue Wege für nachhaltiges Wachstum und faire Beteiligungsmodelle zu schaffen.“
Die Vermittlung der verschiedenen Finanzanlagen erfolgte über die Tochtergesellschaft OneCrowd Securities GmbH. Diese agierte als vertraglich gebundener Vermittler der MFC Service GmbH. Bei rund jedem vierten Funding der OneCrowd-Gruppe ist die Emittentin inzwischen insolvent (Fundings der OneCrowd-Gruppe). Zudem häuften sich die rechtlichen Probleme. Rechtsanwalt Lutz Tiedemann erstritt bereits vor Jahren aufsehenerregende Urteile zu Seedmatch-Fundings (Urteil gegen Seedmatch rechtskräftig).
Unternehmensstruktur
Als Muttergesellschaft fungierte die OneCrowd GmbH, die mehrheitlich der LUK Vermögensverwaltungs GmbH und der JFK Vermögensverwaltungs GmbH gehört. Das „K“ in den beiden Firmennamen steht für Kelber. Jürgen F. Kelber (JFK) ist seit mehr als 40 Jahren eine bekannte Größe in der Wohnungswirtschaft.
Unterhalb der Muttergesellschaft sind die OneCrowd Loans GmbH und die OneCrowd Securities GmbH als jeweils 100-prozentige Tochtergesellschaften angesiedelt. Bis 2022 hielten die OneCrowd Securities GmbH und die Dr. Lübke & Kelber GmbH gemeinsam eine Beteiligung an der damals noch als GermanCrowd Estate GmbH firmierenden Gesellschaft. Das später in LK Property Management umbenannte Unternehmen gehört heute zu 100 Prozent der Dr. Lübke & Kelber GmbH, die wiederum der börsennotierten Lübke Kelber AG zuzuordnen ist.
Finanzzahlen 2024
Die jüngsten verfügbaren Jahresabschlüsse der drei insolventen OneCrowd-Unternehmen betreffen das Geschäftsjahr 2024. Besonders schlecht fällt der von Stefan Flinspach unterzeichnete Abschluss der OneCrowd Loans GmbH aus. Bei einer Bilanzsumme von 2,29 Millionen Euro belief sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 2,2 Millionen Euro. Der Großteil der Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin OneCrowd GmbH war nachrangig gestellt.
Ein ähnliches Bild zeigt die Bilanz der OneCrowd Securities GmbH. Bei einer Bilanzsumme von 1,71 Millionen Euro bestand die Aktivseite mit 1,63 Millionen Euro überwiegend aus einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. Auch hier unterlagen die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin einem qualifizierten Nachrang. Dies wirft wiederum die Frage auf, wie werthaltig die bei der OneCrowd GmbH ausgewiesenen Forderungen waren. Schließlich bestand ein Großteil ihres bilanzierten Vermögens aus Forderungen gegen diese beiden Tochtergesellschaften.
Loipfinger’s Meinung
Das Plattformsterben geht weiter. Mit OneCrowd dürfte ein Pionier unter den Schwarmfinanzierern verschwinden. Seedmatch stand als erste Plattform geradezu sinnbildlich für die politische Idee, Start-ups mithilfe von Schwarmfinanzierungen Zugang zu privatem Kapital zu verschaffen. Doch zu viele dieser Geschäftsideen erwiesen sich als windig und sorgten für Ärger bei den Investorinnen und Investoren. Bei dem gescheiterten Funding für die Steuer-App Taxbutler warb man 2018 beispielsweise mit Jens Spahn (Archivtext), dem ehemaligen Bundesminister und Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU.
In einigen Verträgen, welche die OneCrowd-Gruppe den finanzierten Unternehmen zur Verfügung gestellt hatte, wurde nicht ausreichend transparent über die Nachrangklausel aufgeklärt. Rechtsanwalt Lutz Tiedemann konnte deshalb in zahlreichen Fällen erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Im Anlegerforum Investmentcheck.Community beklagten sich Betroffene regelmäßig über mangelhafte Kommunikation und schlechten Service. Der Versuch, im November 2025 mit Edelsteinen eine neue Anlageklasse zu erschließen, wirkte schon damals wie ein Griff nach dem Strohhalm. Auch andere „Collectibles“ wie Popkultur-Objekte, Briefmarken, Münzen oder Wein sollten dem Crowd-Geschäft neuen Schwung verleihen. Den angeblich mehr als 100.000 Nutzerinnen und Nutzern der OneCrowd-Gruppe kann derzeit nur empfohlen werden, ihre Dokumente und sonstigen Unterlagen vollständig herunterzuladen und auf einem privaten Rechner zu sichern. Das sind „Collectibles“, die persönlichen Wert bekommen könnten.

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