
Liebe Leserinnen und Leser,
vermutlich ist die Nervosität bei Exporo in den letzten Tagen etwas gestiegen. Konkret geht es um das höchst fragwürdige Crowdfunding „Am Hamburger Stadtpark“, bei dem es bereits mehrere Vergleiche und Versäumnisurteile gibt. Bisher wollte Exporo vermeiden, dass ein Gericht eine rechtliche Wertung vornimmt. Die Liste der enttäuschten AnlegerInnen im Anlegerforum Investmentcheck.Community wird aber immer länger und nun könnte es demnächst auch zu begründeten Urteilen kommen. Vor ein paar Tagen hat ein Hamburger Richter jedenfalls einen sehr deutlichen Hinweis verfasst, wonach er Schadensersatzansprüche für berechtigt hält. Diese Ansicht beruht auf einer mangelnden Aufklärung personeller Verquickungen sowie diverser weiterer Umstände. Weitere Geschädigte können sich über [email protected] in ein INTERNES Forum aufnehmen lassen, um über den Verlauf informiert zu bleiben.
Auch beim EV Digital Invest-Funding „Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II“ hat sich eine Gruppe gebildet, die nun rechtlich aktiv wird. Das Kostenrisiko ist durch die Gruppenbildung überschaubar. Wer hier noch mitmachen möchte, kann sich unter [email protected] melden. Ähnliches gilt bei der Paulus Wohnbau, die über Zinsbaustein Geld sammelte. Hier tauscht sich eine Gruppe geschädigter AnlegerInnen über ein sinnvolles Vorgehen im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens aus. Interessenten können über [email protected] Zugang erhalten. All das ist aber noch weit von dem entfernt, was Rechtsanwalt Lutz Tiedemann für AnlegerInnen von Seedmatch diese Woche verkünden konnte: Ein Urteil zur Zahlung von Schadensersatz ist rechtskräftig geworden. Die Plattform hat am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung beim Oberlandesgericht Dresden die Berufung nach sehr eindeutigen Hinweisen des Senats zurückgenommen. Diese Entscheidung ist auf viele gescheiterte Seedmatch-Fundings übertragbar. Betroffene können sich unter [email protected] melden.
Damit ist die Juristerei noch nicht zu Ende. Ich habe diese Woche einen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg gelesen, in dem der Richter bei der Rickmers Holding AG die Einberufung einer Gläubigerversammlung anordnete. Mit dazu beigetragen hat, dass der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services GmbH ihre Position durch Formwechsel verlor. Ich konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen und habe bei Frank Günther nachgefragt. Er sieht die Anleihegläubiger als Verlierer des Verfahrens und spricht heftige Vorwürfe gegen einen Großinvestor, die finanzierende Bank und den Insolvenzverwalter aus. Ich kenne den Fall nicht gut genug, um die Rollenverteilung zu beurteilen. Aber ein spezieller Aspekt bleibt spannend: Günther hat in seiner Antwort nichts dazu gesagt, wie dieser Beschluss auf andere Fälle durchschlagen könnte, bei denen OSA auch einen von vielen kritisierten Job als gemeinsamer Vertreter ausübt.
Thorsten Eitle von hep monierte nach meiner Erwähnung im Kommentar von letzter Woche, dass der Begriff „bilanzielle Überschuldung“ beim Halbjahres-Konzernabschluss zur hep global GmbH falsch sei. Auch die Abberufung von Alexander Zhou erfolgte schon 2022 und nicht 2023, wie von mir berichtet. Unabhängig davon, dass hep eine vor der Veröffentlichung zugeschickte Presseanfrage bis Redaktionsschluss unbeantwortet ließ, habe ich seine gesamte Stellungnahme mit einer Kommentierung von mir veröffentlicht. Wer sich näher für hep interessiert, sollte diese Stellungnahme lesen und sich eine eigene Meinung bilden.
Bleiben Sie tapfer.
Ihr
Stefan Loipfinger
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