hep-Konzern – negatives Eigenkapital

Stellungnahme der hep Global GmbH zum Wochenkommentar 45/2023

16. November 2023 – Am 10. November 2023 erschien von Stefan Loipfinger der wöchentliche Kommentar, in dem die kurz zuvor veröffentlichte Halbjahresbilanz der hep global GmbH besprochen wurde. Dort wird ein negatives Eigenkapital von 9,8 Millionen Euro ausgewiesen, welches durch einen erheblichen Verlust im ersten Halbjahr 2023 entstand. In der Konzernmutter kam es weiterhin zu verschiedenen Veränderungen in der Geschäftsführung. Eine Gelegenheit zur Stellungnahme vor der Veröffentlichung hat hep leider nicht genutzt und sich erst nach der Veröffentlichung dazu geäußert. Um den IC-LeserInnen die Möglichkeit zu geben, auch die am 16. November 2023 gelieferten Antworten auf die am 8. November 2023 gestellte Pressenanfrage sowie eine ergänzende Stellungnahme in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen, wird diese nachfolgend veröffentlicht.

IC: Weshalb sind die Umsätze im 1. Halbjahr 2023 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 so stark eingebrochen?
hep: Das erste Halbjahr 2023 war für hep zum einen geprägt von einer niedrigeren Auslastung bei der Fertigstellung von Solarparks im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zum anderen fiel eine für das Geschäftsmodell der hep nicht unübliche Verlagerung von Erlösen in das zweite Halbjahr an. Bereits in Vorjahren zeigte sich, dass ein sechsmonatiger Berichtszeitraum reichlich kurz gewählt ist für eine adäquate Darstellung der üblichen Entwicklungen im Projektentwicklungsgeschäft und der daraus resultierenden Umsätze und Erlöse.
Aus Projektentwicklungen zu erwartende Erlöse im zweiten Halbjahr 2023 sorgen dafür, dass wir insgesamt einen Umsatz von rund EUR 50 bis 60 Mio. sowie ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von rund EUR 0 bis 5 Mio. prognostizieren. Erneut bedeutet dies eine deutliche Umsatz- und Ergebnissteigerung zum Vorjahr.

IC: Die Konzern-Halbjahresbilanz zeigt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 9,5 Mio.€? Ein Teil wird durch Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3,3 Mio.€ abgedeckt. Wie wird die restliche bilanzielle Überschuldung durch entsprechende nachrangige Gelder abgedeckt?
hep: Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag im Konzern wird im zweiten Halbjahr laut Prognose durch Erlöse aus Projektentwicklungen ausgeglichen. Dies war auch schon im Geschäftsjahr 2022 der Fall, als zur Jahreshälfte noch ein Fehlbetrag verzeichnet war, in der zweiten Jahreshälfte aber deutlich höhere operative Erträge erzielt wurden.
Wesentliche Vermögenswerte und Bestandteile des Unternehmenswerts bestehen aus der Projektpipeline in den entsprechenden Märkten. Der signifikante Marktwert der Projekte ist bis zur Veräußerung nicht in der Unternehmensbilanz reflektiert.

IC: Im ersten Quartal 2023 sind 4 Geschäftsführer der hep Global GmbH ausgeschieden. Aktuell sind statt vorher 5 noch 2 Geschäftsführer bestellt. Was ist der Grund für diese deutliche Reduzierung der Führungsstruktur?
hep: Die Schaffung einer übergeordneten Holding zu Beginn 2023 nutzte hep für die gleichzeitige Umstrukturierung der Führungsstruktur und für eine anhaltende Vermeidung von potenziellen Interessenkonflikten. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der hep global GmbH Thorsten Eitle, Gründer und Leitung Investment-Vertrieb, sowie Ingo Burkhardt, Leitung Portfoliomanagement, bleiben dem Unternehmen im Vorstand der HEP Kapitalverwaltung AG (KVG) erhalten.
Auf Holger Pfleger folgte bereits im März dieses Jahres Sachwertspezialist Heiko Szczodrowski als CEO der KVG, der über 26 Jahre Erfahrung bei der Commerzbank Gruppe mitbringt. Alexander Zhou verließ das Unternehmen bereits 2022; die Verantwortung für die Bereiche Projektentwicklung und M&A übernahm erneut CEO und Gründer der hep global GmbH, Christian Hamann.

IC: Beim HEP-Solar Green Energy Impact Fund 1 ist die Ertragsprognose mit vier Prozent bescheiden. Ein Grund für die geringe Ertragsaussicht des Fonds dürften die Kosten sein, die mit jährlich 4,7 Prozent viel zu hoch ausfallen. Nicht einmal die Hälfte der erwarteten Erträge würde bei prospektgemäßem Verlauf also bei den AnlegerInnen ankommen. Wie rechtfertigen Sie diese Kostenquote?
hep: Der Fonds hat die marktüblichen Kosten eines geschlossenen Fonds. Das Basisinformationsblatt soll die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Haltedauer aufzeigen. Da die Fondsstrategie darin besteht, die Solarparks nach relativ kurzer Zeit zu verkaufen, verteilen sich die Initialkosten auf verhältnismäßig wenige Jahren. Dadurch erscheinen die Kosten im Durchschnitt höher als bei Fonds mit langer Laufzeit.

Ergänzende Stellungnahme von hep zum negativen Eigenkapital in der Halbjahres-Konzernbilanz
Prognose 2024. Für 2024 erwartet hep substanzielle Projekterlöse. In Nordamerika sollen mehrere planmäßig noch abzuschließende Projekte ebenso veräußert werden wie einige Großprojekte, die aufgrund stark geänderter Marktbegebenheiten auf dem US-amerikanischen Solarmarkt neu aufgesetzt wurden. Zusätzlich verfügt hep über Projekte in Japan, die 2024 ebenfalls zu den Verkaufserlösen beitragen sollen. In Deutschland werden Erlöse zudem aus dem Produkt hep yolar – Solaranlagen auf gewerblichen Dachflächen – sowie aus ersten Freiflächenanlagen erwartet.
Darüber hinaus wird 2024 die Strategie, sich in den Kernmärkten vorrangig auf Green-field-Entwicklung zu fokussieren, erste Umsatzbeiträge liefern und insbesondere ab 2025 maßgeblich zum nachhaltigen Erfolg von hep beitragen. Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler des langfristigen profitablen Unternehmenswachstums bleibt zudem die unternehmenseigene gesicherte Pipeline in Höhe von rund 5,9 GWp.

Bilanzielle Überschuldung Wir beziehen uns auf das deutsche Handelsgesetzbuch, wo im § 268 Abs. 3 (§ 268 HGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)) ein Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ausschließlich als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ bezeichnet ist. Wir verwenden nicht den Begriff der Überschuldung, der aus der InsO kommt und hier nicht anwendbar ist, zumal wir uns auf Konzern-Ebene befinden. Die Verwendung auf Konzernebene führt zu Missverständnissen aufgrund der Vermischung unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen. Der Begriff „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (alternativ auch wie schon von Herrn Loipfinger genannt „negatives Eigenkapital“) ist auch der einzige Begriff, der von unseren Wirtschaftsprüfern in den Abschlussprüfungen und dazugehörigen Berichten verwendet wurde, wenn denn ein negatives Eigenkapital ausgewiesen wurde (z.B. im Geschäftsjahr 2020). Der Begriff der Überschuldung wird hier nicht angewendet.

Abschließende Bemerkung von Stefan Loipfinger: Wenn hep in der Stellungnahme schreibt, Alexander Zhou sei schon Ende 2022 ausgeschieden, dann mag das inoffiziell so gewesen sein. Im Handelsregister wurde er erst im Januar ausgetragen und auch im Halbjahres-Konzernabschluss steht auf Seite 15: „Dr. Alexander Zhou, Besigheim, Leitung Projektentwicklung, Merger & Acquisitions (bis 19.01.2023)“
Bezogen auf den Begriff „Bilanzielle Überschuldung“ wird auf das HGB verwiesen, weil dort der Begriff nicht auftauchen würde. Das ist sicherlich richtig, ändert aber nichts daran, dass die Begrifflichkeit üblich ist. In Literatur und Praxis existieren verschiedene Überschuldungs-Begriffe. Unterschieden wird meist zwischen bilanzieller Überschuldung, insolvenzrechtlicher Überschuldung oder wirtschaftlicher Überschuldung. Die bilanzielle Überschuldung bezeichnet den Fall, dass die Verbindlichkeiten größer sind als das bilanzielle Vermögen des Unternehmens, was beim hep-Konzern per 30. Juni 2023 der Fall war.


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