
Liebe Leserinnen und Leser,
gut 10.000 AnlegerInnen der ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 haben im Mai einen Anlegerbeirat gewählt, der den Insolvenzprozess bei der SC Finance Four begleiten soll. Schon damals gab es einen Eklat, weil Mitglieder des vorläufigen Anlegerbeirats ihre Kandidatur verweigerten. Unzureichende Befugnisse und fehlende Informationsrechte waren die Gründe dafür. Jetzt haben sich die gewählten sechs stimmberechtigten AnlegerInnen und vier stimmrechtslosen Vermittler zu Wort gemeldet und in das gleiche Horn geblasen: „Entgegen der Zusagen wird der Anlegerbeirat nur zögerlich und unvollständig von Soravia und deren Beraterstab informiert. Bis heute sind viele Fragen, trotz mehrmaligem Nachhaken, gar nicht oder nur unvollständig beantwortet.“
ProReal-Anlegerbeirat ist enttäuscht
Welche Feigenblatt-Veranstaltung der Anlegerbeirat tatsächlich ist, zeigt die Verkündung des Beirats, dass noch nie irgendeine Abstimmung stattgefunden habe, weil noch nie etwas zur Abstimmung gestellt wurde: „Die Mitglieder des Anlegerbeirats von ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 vermissen vor allem eine Übersicht, die Auskunft darüber gibt, in welche Projekte mit welchem Betrag investiert wurde und wie sich die Bewertung gemäß dem Gutachten aktuell pro Objekt darstellt. Nach Darstellung der Soravia und ihrer Berater sind angeblich 99+x % von 283 Millionen Euro weg, und die Mitglieder des Anlegerbeirats haben keine Informationen darüber, wie sich dieser Betrag auf die über eine Poolgesellschaft finanzierten Objekte in etwa aufteilt. Abhilfe hätte beispielsweise auch eine Freigabe des Berichts des Sachwalters oder auch des Berichts der Eigenverwaltung gegeben. Doch auch hier wird gemauert. Trotz mehrfacher Aufforderung erfolgte keine Freigabe der Berichte an den Anlegerbeirat.“ Insgesamt wird bezüglich des Verhaltens von Soravia von „Enttäuschung und Frustration“ gesprochen. Diese scheint auch im Soravia-Konzern insgesamt zu herrschen, denn das Personalkarussell dreht sich. Vier Führungskräfte verlassen das Schiff. Vor allem das Ausscheiden von Peter Steuerer als Mitgesellschafter, Finanzvorstand und Vertrauter von Erwin Soravia ist ein starkes Warnsignal. Auf Anfrage wollte sich SORAVIA zu Personalia nicht äußern. Zum Insolvenzverfahren teilten die Wiener mit, dass dieses weiter planmäßig verlaufe.
Insolvenz der 7×7 Invest
Zwischenzeitlich bestätigten mehrere Quellen einen Insolvenzantrag der 7×7 invest AG. Andreas Mankel schrieb an AnlegerInnen, dass „alle Maßnahmen und Versuche zur Stabilisierung der 7×7 Firmengruppe gescheitert sind“. Es sei „unerträglich“ für ihn, sein Scheitern und die „unausweichlichen“ Insolvenzanträge mitteilen zu müssen: „Ich habe in all den Jahren seit Gründung der 7×7 im Jahr 2009 nichts anderes gewollt und getan, als gute und sinnvolle Alternativen auf dem Finanzmarkt zu schaffen und Ihnen, den Kunden, damit neue und gewinnbringende Angebote zu machen. Meine aufrichtige und feste Überzeugung war es, dass es gemeinsam möglich sein wird. Und durch Ihre Unterstützung wurden einige Projekte erfolgreich umgesetzt.“ Bei der Frage nach den Gründen räumt er keine eigenen Fehler ein, sondern sieht sich als Opfer: „Die Umstände, die schwierig vorauszusehenden Entwicklungen auf diesem Markt, die durch die Corona-Krise herbeigeführten Herausforderungen, haben uns an diesen Punkt geführt.“ Schon fast spirituell wird es, wenn Mankel um Vergebung bittet: „Ich bitte um Vergebung und weiß gleichzeitig, dass ich nicht damit rechnen kann.“ Die Auswirkungen für die AnlegerInnen sind derzeit noch nicht abzusehen. Mankel bittet „inständig“ darum, „alle weiteren Informationen, die nach Anweisung des Insolvenzverwalters erfolgen, abzuwarten“.
Mittelverwendungskontrolle ohne Wirkung
Vor drei Jahren wurde in Paragraph 5c Vermögensanlagengesetz als Lex-P&R eine Mittelverwendungskontrolle vorgeschrieben. Seitdem lese ich immer wieder in diese Berichte hinein und frage mich, ob dieser Formalismus etwas bewirkt. Ich möchte hier ein Beispiel anführen, das sehr schön die Wirkungslosigkeit zeigt: Die Crowdfunding-Plattform GreenVesting Solutions hat für die Solar Future Maghreb mehrere Fundings als „Solare Tröpfchenbewässerung Marokko“ aufgelegt. Für die Tranche sechs veröffentlichte ein Wirtschaftsprüfer vom Agrar Prüfungs- und Beratungsverband e.V. kürzlich seinen Bericht über die Mittelverwendungskontrolle. In der Gesamtbewertung schreibt er zusammenfassend: „Aufgrund der von uns durchgeführten Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin – wenn auch teilweise im Wege der Aufrechnung mit Gegenforderungen – grundsätzlich planmäßig erfolgte. Es bestehen jedoch ernstliche Zweifel darüber, ob die Verwendung der weitergeleiteten Mittel auf Ebene der nationalen (ausländischen) Projektgesellschaft ebenfalls planmäßig erfolgt ist. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Mittel entweder nicht in das Projekt investiert worden sind oder dass die Rückflüsse aus den Investitionen zweckentfremdet worden sind. Die internen Ermittlungen haben bis zum heutigen Tage keine Aufklärung gebracht. Wir haben der Emittentin deshalb empfohlen, Strafanzeige wegen möglichen Betrugs zu stellen.“ Was bringt eine Prüfung auf der ersten Ebene, wenn das Geld dann auf der zweiten Ebene missbräuchlich verwendet werden kann? Ich will das jetzt nicht juristisch werten, sondern eher politisch. Denn hierzu ist im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen eine Änderung enthalten. Ich bin gespannt, ob mein in einer ausführlichen Stellungnahme enthaltener Vorschlag zur Klarstellung aufgegriffen wird.
Anlegergemeinschaften gegen EV Digital Invest
Die börsennotierte Schwarmfinanzierungsplattform EV Digital Invest AG bekommt zunehmend die Probleme des Immobilienmarktes zu spüren. Mittlerweile sind bei 15 Fundings Leistungsstörungen oder Insolvenzen der Emittentin bekannt. Die Fundings sind überdurchschnittlich groß, und auch die von AnlegerInnen investierten Beträge fallen häufig höher aus als bei anderen Plattformen. Derzeit mobilisiert sich deshalb im Anlegerforum Investmentcheck.Community zunehmend Widerstand gegen die Plattform, die ihre Pflichten als Finanzanlagenvermittlerin zur Plausibilitätsprüfung offenbar nicht so genau nahm. Ganz aktuell lassen AnlegerInnen das Funding „Haus vor dem Wind“ auf mögliche rechtliche Verstöße prüfen. Bei der Emittentin Axel Haase Projektentwicklung GmbH & Co. KG wurde kürzlich ein Insolvenzverfahren eingeleitet (Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 501 IN 183/24), weshalb das Geld ansonsten verloren wäre. Weitere wehrhafte Anlegergemeinschaften gibt es beispielsweise bei den Fundings „Elegantes Wohnen nahe der Isar“, „CLOSE – Chicago Lane Office Suites“, „Eco Living Lichtenrade“, „The Five“, „Stadtleben Altlindenau“ und „Jugendstil-Altbau am Rothenbaum II“. Geschädigte können sich den Gemeinschaften gerne noch anschließen.
Rendity verabschiedet sich von Deutschland
Nach der Meldung zur Einstellung des Neugeschäfts gibt es nun noch eine Information, die AnlegerInnen zum Handeln veranlasst. Denn beide in Deutschland angesiedelten Ableger Rendity Deutschland GmbH und Rendity Securities GmbH werden liquidiert. Das wurde kürzlich im Unternehmensregister veröffentlicht und könnte die zahllosen Geschädigten hart treffen. Deshalb gibt es aktive Überlegungen der IG-Rendity, zeitnah Ansprüche anzumelden. Problemfälle gibt es leider mehr als genug bei der Schwarmfinanzierungsplattform mit Hauptsitz in Österreich. Im Rahmen einer „Schwarmrecherche“ werden derzeit die Verträge von über 90 Problemfundings miteinander verglichen. Wenn also die Liquidatoren im Unternehmensregister schreiben, die Gesellschaft sei aufgelöst und die Gläubiger sollen sich bei ihr melden, dann werden sie bald umfangreiche Post erhalten.
Bleiben Sie unerschütterlich.
Ihr
Stefan Loipfinger

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