Finanzaufsicht mit Licht und Schatten

KW 48/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
Eine der größten Behörden Deutschlands – aber wenig Wirkung beim kollektiven Verbraucherschutz.
Eine der größten Behörden Deutschlands – aber wenig Wirkung beim kollektiven Verbraucherschutz.

Liebe Leserinnen und Leser,
der graue Kapitalmarkt ist „grau“, weil er nicht überwacht wird und anfällig für Betrügereien ist. Bei Wertpapieren und an den Börsen hingegen, so die Theorie, sei alles sauber geregelt. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Der graue Kapitalmarkt ist etwas für Anfänger, und auch die Börse bietet keinen verlässlichen Schutz vor fragwürdigen Methoden. Ein Stichwort, das oft im Zusammenhang mit der Verwässerung von hart verdientem Anlegerkapital fällt, ist „Sacheinlage“. Die Beispiele Publity, PREOS Global Office Real Estate & Technology AG, GORE German Office Real Estate AG und Neon Equity AG liefern genug Stoff für ein Buch. Dabei gibt es vor allem einen Gewinner – und tausende Kleinanlegerinnen und Kleinanleger, die Geld verloren haben. Der neueste Coup: Die Olek Capital GmbH kauft das Aktienpaket der Neon Equity AG an der Publity AG. Der Preis beträgt rund neun Millionen Euro, während bei der Neon Equity 134 Millionen Euro abgeschrieben werden müssen. Angeblich wollte niemand mehr bieten. Das mag sein, aber Geschäfte mit sich selbst sollten einer unabhängigen Prüfung unterliegen. Und nein, das darf kein vom zu Prüfenden ausgesuchter und bezahlter Wirtschaftsprüfer sein. Ebenso wenig ein Research-Haus wie die GBC AG, die vor einem Jahr noch eine glänzende Studie zur Publity AG veröffentlichte. Wer das Kleingedruckte las, erfuhr, dass GBC und Publity auf vielschichtige Weise miteinander verflochten sind. Ein weiteres Beispiel: die PREOS, die mittlerweile insolvent ist, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Beschlüsse zur Restrukturierung bei einer Anleihe gekippt hat. Man könnte endlos weitermachen und am Ende fragen: Warum schweigt die Finanzaufsicht BaFin zu all diesen Vorgängen?

Lob für die BaFin
Wer kritisiert, sollte auch loben, wenn es angebracht ist. Deshalb möchte ich eine aktuelle Entscheidung der BaFin positiv hervorheben. Die Behörde zieht gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Es geht um 1,1 Millionen Prämiensparverträge, bei denen Banken und Sparkassen einseitig die Zinsen gekürzt haben – ein Vorgehen, das der Bundesgerichtshof bereits mehrfach für rechtswidrig erklärt hat (erstmals am 17. Februar 2004, Az. XI ZR 140/03). Die aktuelle Frage ist, ob Banken und Sparkassen ihre KundInnen über bestehende Schadensersatzansprüche informieren müssen. Die BaFin ordnete dies in einer Allgemeinverfügung an, gegen die jedoch 1.100 Banken und Sparkassen Einspruch einlegten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied gegen die BaFin (Urteil vom 23. Oktober 2024, Az. 7 K 548/22.F). Die BaFin akzeptiert das nicht und legte Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Das ist lobenswert. Denn die Begründung des Gerichts, die rechtswidrige Zinsanpassungsklausel sei kein „erheblicher, dauerhafter und wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz“, halte ich für unverständlich. Zwar würden die meisten PrämiensparerInnen nicht mehr von einer anderen Entscheidung profitieren, da viele Ansprüche Ende 2024 verjähren. Doch für die Zukunft könnte eine Informationspflicht in ähnlichen Fällen ein wirksames Mittel zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen sein.

BaFin kommt fünf Jahre zu spät
Doch genug gelobt. Diese Woche veröffentlichte die BaFin eine Warnmeldung zur Hedera Bauwert GmbH. Grund: Verstöße gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten. Dabei prüft die BaFin, ob „die Anleihen des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt angeboten wurden“. Wer die Geschichte der Hedera verfolgt hat, weiß: Die angedrohten Zwangsgelder beeindrucken hier wohl niemanden mehr. Mir liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vor, dem zufolge strafrechtliche Ermittlungen gegen eine Person laufen, die mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung. Ich möchte jedoch auf etwas anderes hinaus: Schon vor fünf Jahren erhielt ich Post von einem bekannten Medienrechtsanwalt im Auftrag von Hedera. Damals hätte ich mir im Namen vieler Anlegerinnen und Anleger ernsthafte Aktivitäten der BaFin gewünscht. Einem üblen Akteur einen Strafzettel wegen Falschparkens auszustellen, löst bei mir keine Begeisterung aus – erst recht, wenn dieser Strafzettel vermutlich ohnehin nicht mehr bezahlt wird.

Gescheiterte Produktgattung der Schwarmfinanzierung
Nun wieder ein Lob. Es gilt der Stiftung Warentest, die in der aktuellen Ausgabe von Finanztest (12/2024) eine große Untersuchung zu Schwarmfinanzierungen veröffentlichte („Der Schwarm packt aus“). Konkret wurden 2.761 Crowdfundings nach dem Vermögensanlagengesetz auf ihre Ergebnisse hin untersucht. Das sind also alles Angebote mit einem von der BaFin gestatteten Vermögensanlagen-Informationsblatt. Das führt zur Frage: Was tut eine Finanzaufsicht, wenn bei einer gesamten Produktgattung Hunderttausende AnlegerInnen Geld verlieren? Ich erwarte keine hellseherischen Fähigkeiten. Die BaFin kann bei der Gestattung einer Kapitalanlage nicht erkennen, ob diese erfolgreich sein wird. Aber ein wenig mehr als ein rein formalistischer Dienst nach Vorschrift wäre ein Segen für den Finanzstandort Deutschland. Unzureichende Befugnisse sind dafür keine Entschuldigung. Paragraf 19 des Vermögensanlagengesetzes verpflichtet Emittentinnen zur Auskunft gegenüber der BaFin. Ein einfacher Fragebogen könnte wie eine Polizeistreife wirken: Einige werden erwischt, andere überdenken ihr Handeln, und viele fühlen sich besser geschützt.

Bleiben Sie aufrecht.
Ihr
Stefan Loipfinger

Kommentare

2 Kommentare zu „Finanzaufsicht mit Licht und Schatten“

  1. Avatar von Rehberg
    Rehberg

    Seit 2013 war ich Anleger bei Publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. Ich habe einen Vertrag für 5 Jahre abgeschlossen und 15000€ einbezahlt. Bei Vertragabschluß wurden jährliche Dividenten 8 bis 10 % versprochen. Die Geschäftsführung hat mehrere Objekte gekauft, renoviert und dann mit Gewinn verkauft. Am Anfang war es auch so, aber dann, meiner Meinung nach, haben Sie die Lage auf dem Markt falsch eingeschätzt und konnten zwei Objekte nicht verkaufen. Also wurden aus 5 Jahren plötzlich 12 Jahren. In diesen Jahren hat mir Publity mir mein geliehenes Geld in Raten zurückgezahlt. Am Ende hat mir Publity von meinen 15000€ nur 12000€ ausbezahlt, geschweige schon von den versprochenen Dividenden. So funktionieren in Deutschland die Fonds. Die Firmen machen Profit und die Anleger gehen im besten Fall leer aus. Wir haben sogar unser eingezahltes Geld nicht zurückbekommen. Und all die Finanzaufsicht und Prüfer, das ist nur auf dem Papier.Die betrogene Anleger interessiert niemand.

  2. Avatar von W. Lehberger

    Der Griff in die Taschen von Kleinanlegern erweckt den Anschein eines alle Branchen umfassenden privaten Beschäftigungsprogramms, vorzugsweise für Juristen, mit staatlicher Duldung. Die Bundesaufsichtsbehörden sind durch die Masse und Komplexität der Betrugsfälle, aber auch durch den ausufernde Regelungseifer durch neue Gesetze und Verordnungen sowie Effizienz behindernde politisch dominierten Organisations- und Handlungsstrukturen belastet. Der Blick für „das Wesentliche“verschwindet im Nebel von Zuständigkeits- und Kompetenzgerangel, es bleiben geprellte Anleger und die im Geflecht von GmbH & Co.KG’s unbehelligt bleibenden Verursacher. Im Immobilienbereich seit 40 Jahren bekannt und bis heute erfolgreich. So ist wenig verwunderlich, aber selten zu lesen, wie erfolgreich dieses „Konzept“ auch im Bereich der „neuen Energien“ wirkt. Die Nürnberger UDI mit einer Fülle von projektbezogenen, verschachtelten GmbH & Co. KG’s sammelt über die Jahre Hunderte von Millionen € und verdient bestens an Provisionen und unterschiedlichsten Beratungs- und Leistungspositionen. Optimistische Gutachten zu Windaufkommen oder Sonnenstunden und die Abschreibungen in den ersten Jahren schaffen ein gutes Investitionsklima, doch dann folgt die harte Realität, weil Wind und Sonne sich nicht an gefälligen Gutachten orientieren. Die Schulden wachsen, die Banken mahnen, die Insolvenz droht. Es folgt das erprobte Programm der „Schadensbegrenzung“ für die Anleger; auf deren Kosten, leider. Da haben wir zur Vermeidung der Insolvenz den Rückkauf der Anteile für einen „potentiellen Käufer“ mit einem Abschlag von ca. 40 % – 80 % der Einlage. In einem Fall wurde die Einlage (- 20 % Abschlag) in einen anderen Windpark „umgetopft“. Inzwischen sind das betriebliche wie auch persönlich zuständige Finanzamt dabei, die Steuerbescheide der vergangenen Jahre zu überprüfen und die Nachforderungen (10 Jahre und bis zu 6 % Verzugszins) festzusetzen. Scheitert der Verkauf an einen Investor, nimmt der Insolvenzverwalter seine Jahre andauernde Recherche auf, obwohl das Ergebnis für den Kleinanleger dann bereits feststeht -er bekommt keinen Cent. aber Anwaltskosten, eine Menge Ärger und kann froh sein, wenn der Insolvenzverwalter für seine intensive Tätigkeit nicht auch noch die Rückerstattung von „Ausschüttungen“ und die Haftungssumme in Anspruch nimmt. Bereits angestrengte Klageverfahren werden ausgesetzt, Verhandlungstermine abgesagt. Die „Ansprüche“ sind verjährt und andernfalls hat der „Verantwortliche“ entsprechend vorgesorgt, wie wir das derzeit spektakulär erleben dürfen.
    Fazit: Von 16 (Mindest-) Beteiligungen an jeweils anderen Standorten, meist sogenannte „Kurzläufer“ bis zu 10 Jahren, die zur Aufbesserung meiner Rente dienen sollten, hat es nur eine von Enertrag über die ganze Laufzeit geschafft. Ein weiterer Windpark-Anteil der UDI wurde von engagierten Mehrheitsgesellschaftern vor der Insolvenz übernommen und wird jetzt auf Kosten und Risiko der Anleger „repowert“, weil wir das Risiko eines „Fehlschlags“ mit Verzicht auf Ausschüttungen und der Einlage als Teil der Haftungssumme absichern. Drei Biogas-Beteiligungen waren bereits nach 2 Jahren pleite.
    Ich habe mich daraufhin den Finanzminister, Herr Scholz, und an die BaFin gewandt, nachdem ich die amtlichen Veröffentlichungen zu den Gesellschaften der UDI (und weiterer Unternehmen der Branche) und auch auf Ihre Seiten gestoßen bin. Man konnte sehen, dass Jahresabschlüsse nicht vorgelegt und angemahnt wurden, wirtschaftliche Probleme existieren mussten oder der „Verbleib“ früherer Standorte meiner Beteiligungen nicht mehr nachvollziehbar war. Insbesondere war ich erstaunt darüber, dass sich ein Unternehmen mit der Entwicklung von über 150 Projekten und unter Mitwirkung von Abgeordneten (Bund und EU) und einer DIW-Professorin nur als Ansammlung unbedeutender „GmbH & Co.KG’s“ darstellen kann. Das BaFin antwortete mir darauf, für die Kontrolle seien die regionalen Gewerbeämter und die Landesregierung zuständig; zudem handele es sich hier nicht um Konzerne, für die das Bafin zuständig sei. Ansonsten bliebe mir der private Rechtsweg, um meine Anliegen vorzubringen.
    Die Forderungsanmeldung an den Isolvenzverwalter für meine „aktuelle Klage“ liegt knapp 38 Monate zurück, Ergebnis bisher: ? (Dies ist der Grund für den langen „Vorspann“).
    Insofern ist man nach der Antwort des BaFin sprachlos, denn bei derartigen „Witzen“ jenseits alltäglicher Realität muss man sich fragen, ob die MitarbeiterInnen für diesen Job sachgerecht orientiert und organisiert sind. Zumindest hatte ich erwartet, dass man aus den Erfahrungen mit der Immobilienwirtschaft und organisierter Kriminalität etwas gelernt hätte. Es sollte durchaus möglich sein, jede existierende GmbH & Co.KG anhand der vorhandenen Daten (insbesondere handelnde Personen, weitere GmbH & Co.KG’s, Haftung, Geschäftsitz)
    zu strukturieren. So ist Grundstücks- oder Projektgesellschaft mit 2-3 geschachtelten GmbH & Co.KG’s, die mit einer Haftung von 2000 € ein 15 Mio. €-Investment abbilden, mit Sicherheit ein Grund hinzuschauen und ein „Frühwarnsystem“ zu installieren. Aber das gilt für fast alle Bereiche.
    Entschuldigen Sie als bitte – es wurde wieder länger als gedacht und alles Gute.

    W. Lehberger

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