Daten-Gau bei ThomasLloyd

KW 42/2024: Kommentar von Stefan Loipfinger
: „Produktive Sachwerte“ verkaufte 7x7 in verschiedenen Ausgestaltungen
„Produktive Sachwerte“ verkaufte 7×7 in verschiedenen Ausgestaltungen

Liebe Leserinnen und Leser,
es ist immer ein sicheres Warnsignal, wenn jahrelang gelieferte Leistungsbilanzdaten von einem Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt plötzlich nicht mehr aktualisiert werden. Die 7×7-Gruppe von Andreas Mankel ist bei wichtigen Kennzahlen 2020 stehengeblieben. Auf deren Homepage wird unter Investor Relations über „Zahlen und Fakten (wirtschaftliche Daten)“ mit Stand 31. Dezember 2020 informiert. Welche Anlegerin oder welcher Anleger vertraut 2023 oder 2024 einem Unternehmen, das so alte Zahlen als aktuell verkauft?

Viele Warnsignale und aktuelle Gerüchte bei 7×7
Andere Warnsignale sind häufige Umbenennungen von Firmen, verspätete Jahresabschlüsse, bilanzielle Überschuldungen, Intransparenz oder die Finanzierung von eigenen operativen Unternehmen mit dem Geld von AnlegerInnen. Letzteres habe ich bereits im Jahr 2020 entdeckt und veröffentlicht (Vertriebsaufbau mit Anlegergeld). Zwischenzeitlich hat Mankel die 7×7 finanz in VorsorgeWerk umbenannt. Ein weiteres Warnsignal, da der Vertrieb von spekulativen Produkten unter diesem Namen den Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung durch Suggerieren einer vermeintlichen Sicherheit nahelegt. Bei der Hauptgesellschaft 7×7 invest AG hat Mankel den Jahresabschluss 2022 bei einer Bilanzsumme von 46,4 Millionen Euro erst am 28. Juni 2024 im Bundesanzeiger hinterlegt. Eine verspätete Hinterlegung und eine stark verkürzte Bilanz bei einer Firma, die Sachwertanleihen, Genussrechte, Nachrangdarlehen und sogar eigene Aktien platzierte. Mankel wollte wohl, dass das auf 4,2 Millionen Euro gestiegene negative Eigenkapital nicht die Runde macht. Ich habe Mankel deshalb ein paar Fragen gestellt, die er nicht beantwortete. Hintergrund der Fragen waren darüber hinaus verschiedene Hinweise, die ich derzeit verifiziere. Vermutlich werden Sie bald mehr über das Reich von Andreas Mankel lesen, zu dem mit der Sieben Werte eG auch eine Genossenschaft gehört. Übrigens: Prüfungsverband ist der DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband, was ich als weiteres negatives Signal werte.

Datenleck bei ThomasLloyd
Nicht nur das Geld zerrinnt bei ThomasLloyd-Chef Michael Ulf Sieg (Erneute Millionenverluste bei ThomasLloyd). Auch Daten scheinen zu verschwinden, was Matthias Klein als Managing Director bei der Schweizer ThomasLloyd Global Asset Management auf Anfrage einräumt: „Nach aktuellem Kenntnisstand kann es sich allenfalls um einen lokal begrenzten Vorfall handeln.“ Was er mit „lokal begrenzten Vorfall“ sagen will, ist mir nicht ganz klar. Bei mir sind jedenfalls Unmengen an Daten angekommen, deren Auswertung Monate dauert. Darunter sind auch viele sehr persönliche Anlegerdaten enthalten, weshalb ich ihn fragte, ob das Datenleck den Datenschutzbehörden gemeldet wurde: „Unseren gesetzlichen Pflichten, einschließlich etwaiger Mitteilungspflichten gegenüber Behörden kommen wir selbstverständlich nach. Welche sonstigen Maßnahmen (etwa in der Kommunikation mit Kunden und Strafverfolgungsbehörden) zu treffen sind, wird nach weiterer Klärung des Sachverhalts unter Beachtung rechtlicher Vorgaben entschieden und umgesetzt.“ Das klingt für mich etwas nervös. Verständlich, denn in den Daten sind auch Fotos von Sieg, seinen Autos, seinem Boot und seiner Familie – auch sein Haus in der Schweiz (wow) oder eine Aufstellung seines Privatvermögens. Klein klärt mich deshalb auch gleich darüber auf, dass „illegal erlangte Informationen von der Presse grundsätzlich nicht veröffentlicht werden dürfen“. Keine Sorge die Herren, selbstverständlich beachte ich Persönlichkeitsrechte. Der Hinweis auf das Geheimnisschutzgesetz wird mich allerdings nicht einschüchtern: „Schließlich sind auch geschäftliche Informationen, die sensible Daten enthalten, durch die hier geltenden gesetzlichen Normen (insbesondere des Geheimnisschutzgesetzes) vor einer Veröffentlichung geschützt. Ob ein solcher Schutz besteht, können Außenstehende den Informationen als solchen mitunter nicht entnehmen, sodass Sie unserem Haus vor einer etwaigen Veröffentlichung auch insoweit in jedem Fall Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen.“ Sehr gerne werde ich zukünftig wieder öfter Presseanfragen stellen. Zumal ich jetzt ja weiß, dass diese, anders als die letzten Anfragen, auch wieder beantwortet werden.

Insolvenz dii Wohnimmobilien Deutschland 2
Um die Pleite-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) d.i.i. Investment aus Wiesbaden ist es ruhig geworden. Die bekannten Insolvenzen wie bei der Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG laufen. Bei den Fonds erwischte es mit der Nummer 14 einen Spezial-AIF, die anderen schienen stabil. Nun reihte sich mit dem dii. Wohnimmobilien Deutschland 2 einer der beiden aufgelegten Publikums-AIFs in die Liste der Pleitekandidaten ein. Hier bestellte das Insolvenzgericht Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte aus Frankfurt zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Wie viel Geld mit diesem Mitte 2021 aufgelegten Fonds gesammelt wurde, ist nicht bekannt. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss per Ende 2022 weist Kapitalanteile der Kommanditisten in Höhe von 8,2 Millionen Euro aus. Davon sind vier Millionen Euro als Beteiligung an die dii. WD 2.1 Immobilien geflossen, die Ende 2022 in ihrer Bilanz Sachanlagen in Höhe von 17,7 Millionen Euro zeigte. Ein stark ausgereizter Fremdkapitalhebel, der wieder einmal bestätigt, wie aggressiv die d.i.i.-Gruppe vorging. Noch einmal zur Erinnerung: Ex-BaFin-Chef Felix Hufeld saß im Aufsichtsrat dieser „Zockerbude“, bei der nun offenbar weitere Sicherungsdämme einbrechen (dii-Berichterstattung).

Entwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Wer meinen Newsletter schon länger liest, der erinnert sich vielleicht noch an ein von mir 2022 erstelltes Gutachten zur Bewertung von Investments auf dem Grauen Kapitalmarkt. Auftraggeber war der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Förderung durch das Verbraucherschutzministerium, da die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festlegte, das Vermögensanlagengesetz auf Lücken im Anlegerschutz prüfen zu lassen (mehr). Meine Argumente scheinen Gehör gefunden zu haben, denn nun wurde vom Bundesministerium der Finanzen ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgelegt. Kurz zusammengefasst werden die Transparenzvorschriften erhöht und die Befugnisse der BaFin erweitert. Klar ist mir bewusst, welche Kräfte nun im anstehenden Gesetzgebungsprozess wirken. Damit nicht zu viele Aufweichungen kommen, habe ich bereits eine ausführliche Stellungnahme erstellt, damit die Interessen der AnlegerInnen im Vordergrund bleiben. Vielleicht muss ich dann beispielsweise in einem Jahr nicht mehr so oft schreiben, dass die Transparenzvorgaben in der Praxis mehrheitlich missachtet werden.

Bleiben Sie kämpferisch.

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Nach Redaktionsschluss erreichte mich eine von ThomasLloyd verschickte Anlegerinformation zum Datenleck, in dem ein „kürzlich aufgetretener Cyber-Vorfall“ eingeräumt wird. AnlegerInnen sollten vor allem den Absatz lesen, was mit den Daten geschehen könnte und mit welchen Folgen zu rechnen ist. Möglicher Missbrauch der Bankdaten und Ausweiskopien klingt nicht nach einem „lokal begrenzten Vorfall“, wie ihn Klein auf Anfrage einräumte. Anscheinend könnten auch Passwörter entwendet worden sein, weshalb ThomasLloyd empfiehlt Passwörter zu ändern, sofern AnlegerInnen „dasselbe Passwort für verschiedene Shopsysteme verwenden“. Auch Erpressung oder verschickte Schadsoftware werden als denkbare Horror-Szenarien beschrieben. Offenbar ein Mega-Gau für einen Finanzdienstleister.


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