Um bei mir Arbeit zu produzieren, gibt auch Solvium Geld aus. Denn seit meiner letzten Erwähnung im Wochenkommentar sind Abmahnung Nummer 5 und Nummer 6 eingetroffen. Obwohl dazwischen zwei Wochen lagen, fasse ich die Unterlassungsbegehren hier zusammen. Eine fast wöchentliche Aufmerksamkeit hat der Hamburger Containeranbieter nicht verdient. Worum geht’s in den Abmahnschreiben, die erneut Aussagen aus dem 2022 für den vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband erstellten Gutachten betreffen? In einem Fall habe ich mich erdreistet, die Prognoserechnung aus dem Verkaufsprospekt mit den tatsächlichen Zahlen zu vergleichen. Die Abmahnkönigin der Kanzlei Prinz meinte, ich hätte nicht deutlich genug den Charakter einer Prognose beschrieben. Im anderen Fall habe ich eine Abschreibung für 2020 vorgerechnet und die Frage aufgeworfen, wie das zur Regelabschreibung von zehn Prozent für neue Container passt. Das ist jetzt etwas vereinfacht und kann genauer in dem Gutachten nachgelesen werden. Mir geht es hier auch nicht um die Kritikpunkte im Detail, sondern nur um die klare Ansage, dass meine Motivation mit jeder Abmahnung steigt, die gemäß Vermögensanlagengesetz überfälligen(!) Jahresabschlüsse 2022 nach ihrer Veröffentlichung sehr genau auszuwerten. Einen BaFin-gestatteten Verkaufsprospekt für eine neue Vermögensanlage vermisse ich ja schon länger …

Und wenn ich schon bei der Finanzaufsicht bin: Sie erinnern sich, dass Re:Fonds oder ein anderes Unternehmen der HTB-Gruppe einige Leonidas-Fonds bei der BaFin anzeigte. 1 ½ Jahre nach Übernahme des Fondsmanagements ist ihnen aufgefallen, dass eventuell das Kapitalanlagegesetzbuch anzuwenden wäre. Für mich ist das eine Strategie, um den auf außerordentlichen Gesellschafterversammlungen beschlossenen Übergang des Fondsmanagements auf die CAV zu verzögern. Ich habe den AnlegerInnen im Forum deshalb empfohlen, die Finanzaufsicht anzuschreiben, um wenigstens eine möglicherweise durch das alte Management beeinflusste KVG-Wahl zu verhindern. Ich erwarte mehr als 1.000 Beschwerden, bei denen ein als gedankliche Anregung zu verstehender Musterbrief helfen kann. So viele Eingaben hat die Finanzaufsicht normalerweise nicht und ich bin gespannt, wie hier der kollektive Verbraucherschutzauftrag erfüllt wird.
Bleiben Sie tatenreich
Ihr
Stefan Loipfinger
P.S.: Zu den beiden Schwarmfinanzierungen Panorama Terrassen 2 Bad Bellingen (Zinsbaustein) und Baden-Württemberg Portfolio I (Rocket) hat sich ein Betroffener gemeldet, der seit längerer Zeit sehr tiefgehende Recherchen anstellt. Hier wurde nun ein internes Forum für Geschädigte eingerichtet (mehr – nach kostenloser Registrierung), in dem AnlegerInnen über eine gemeinsame Strategie nachdenken. Denn der provisorische Sachwalter schreibt zur BG Business Group AG, dass er eine Sanierung im engeren Sinne aus aussichtslos erachte.