
Die Schwarmfinanzierungsplattform EV Digital Invest AG hat zahlreiche Problemfinanzierungen (Übersicht) hervorgebracht. Jetzt ist die Plattform insolvent. Wie die börsennotierte Gesellschaft mitteilte, wird sie unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen. Schuld ist laut dem Vorstand das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin, das eine „vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehensvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angaben von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung“ verweigerte.
Pressemitteilung
Die Mittel des Versorgungswerks, das Mehrheitsaktionärin bei der EV Digital Invest AG ist, waren erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht begleichen zu können: „Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.“
Hintergrund der „Einmalverbindlichkeit“
Aufgrund der vielen leistungsgestörten Fundings haben sich enttäuschte Anlegerinnen und Anleger über das Forum Investmentcheck.Community organisiert und bei mehreren Projekten rechtliche Schritte eingeleitet. Vor einigen Wochen sind nun die ersten gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ rechtskräftig geworden. Ein voller Erfolg für die Klagegemeinschaft, der für die Crowdplattform zur Lawine hätte werden können. Der Lizenzpartner von Engel & Völkers zog die Notbremse und zeigte sich bei vier Fundings vergleichsbereit. Nach wochenlangen Verhandlungen kam es zum Abschluss von Vergleichsverträgen. Eine erste Anzahlung auf die jeweiligen Vergleichssummen wurde bereits Ende Mai geleistet. Die größere Schlusszahlung sollte bis spätestens 30. Juni 2025 bei den Geschädigten ankommen. Seit Tagen herrscht aufgrund der Nichtzahlung große Unsicherheit bei den Betroffenen, denen bei vier Fundings aus den Vergleichen erhebliche Zahlungen zustehen.
Atelier-Wohnungen an der Burg II
Selten finden sich in einem Gerichtsurteil so deutliche Aussagen. Doch das Landgericht Berlin II sah im Fall des 2022 von EV Digital Invest platzierten Projekts „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ in drei Pilotverfahren eine „Täuschung“ der Anlegerinnen und Anleger (Gericht sieht EVDI-Anleger getäuscht). Marc Laubenheimer und Karl Poerschke gingen in Berufung und erhielten Hinweisbeschlüsse des Kammergerichts, die eine Niederlage auf ganzer Linie ankündigten. Kritisiert wurde insbesondere das Scoring für das zweite Funding, das im Wesentlichen auf einer veralteten Einschätzung des Vorgängerinvestments beruhte: „Denn ein ‚Scoring‘ ohne taugliche aktuelle Grundlage stellt bestenfalls eine Zahlenspielerei dar und ist keine valide Grundlage für eine Anlageentscheidung.“ Die Berufungsinstanz betonte zudem die weitreichende Kritik an den selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften der Geschäftsführer der Emittentin. Das Gericht sprach von einer „Irreführung der potentiellen Anleger durch die Angaben im Exposé über die Werthaltigkeit dieser angegebenen Sicherheit“. Letztlich zog EVDI die Berufungen zurück und verhinderte so Urteile in zweiter Instanz.
Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II
Noch mehr Anlegerinnen und Anleger organisierten sich in der Investmentcheck.Community beim Funding „Modernes Wohnen am Nymphenburger Kanal II“. Auch hier wurde die Kanzlei Witt beauftragt, für über zehn Pilotfälle Klagen einzureichen. Aufgrund der weitreichenden Bedeutung vieler Fragestellungen stellten die Rechtsanwälte Anna Zajac und Tobias Pielsticker zudem einen Antrag auf Einleitung eines KapMUG-Verfahrens. Im Dezember 2024 entschied das Landgericht Berlin II, dass der „Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz im Musterverfahrensregister des Bundesanzeigers bekannt zu machen“ ist. Die nächste Schlappe für EVDI zeichnete sich ab, denn aufgrund der Tragweite mancher Fragen weit über diesen Fall hinaus hätte sich eine gigantische Lawine lösen können.
Wohnquartier Pasing II
Rund 3,4 Millionen Euro sammelte EVDI im Sommer 2023 für den Neubau eines Wohn- und Geschäftsquartiers im Münchner Stadtteil Pasing ein. Nur wenige Monate später stellte die Emittentin WGS Immobilien- und Beteiligungs GmbH einen Insolvenzantrag (Amtsgericht München, 1501 IN 3802/23). EVDI bewertete das Projekt „Wohnquartier Pasing II“ im Exposé mit einem A-Rating und betonte die hohe Kompetenz ihrer Analyse: „Diese basiert auf dem Expertenwissen des Netzwerkes an den zahlreichen von Engel & Völkers bearbeiteten Standorten sowie auf der Expertise von etablierten Partnern wie dem Immobilienbewertungs- und Marktforschungsunternehmen bulwiengesa appraisal GmbH, dem Beratungsunternehmen CBRE sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars und der Anwaltskanzlei Huth Dietrich-Hahn.“ Im Forum formierte sich schnell eine Gemeinschaft, die im internen Bereich ihre rechtlichen Möglichkeiten diskutierte. Die Kanzlei Witt reichte eine Klage ein, die EVDI offenbar als aussichtsreich einstufte.
Elegantes Wohnen nahe der Isar
Intensive Diskussionen gab es auch beim EVDI-Funding „Elegantes Wohnen nahe der Isar“. In diese Schwarmfinanzierung aus dem Jahr 2022 wurden rund drei Millionen Euro investiert. Markt und Standort dieser Immobilienentwicklung bewertete Engel & Völkers mit AA, Bauvorhaben und Wirtschaftlichkeit erhielten ein A-Rating. Durch einen Kontakt zur Emittentin kamen neben den üblichen Argumenten weitere belastende Details ans Licht. Eine auch hier laufende Klage wollte EVDI offenbar ebenfalls nicht zur Entscheidung kommen lassen und bot der Forumsgemeinschaft einen Vergleich an.
Loipfinger’s Meinung
Mit EV Digital Invest ist nun die erste große Crowdfundingplattform gescheitert. Der Vergleich mit einer dreistelligen Zahl von Anlegerinnen und Anlegern wird nun als Grund für den Insolvenzantrag angeführt. Im Vergleich zu den jährlichen Verlusten, die sich allein im Jahr 2024 auf 4,8 Millionen Euro summierten, erscheint die Vergleichssumme eher unbedeutend. Das Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin hat nun den Stecker gezogen. Das klingt unvernünftig, wenn die Verantwortlichen vor einigen Wochen noch Darlehen zusagten, um den Fortbestand der Plattform inklusive der Vergleichszahlungen zu gewährleisten. Eventuell kam es am 11. Juni auf der Hauptversammlung von EV Digital Invest zum Eklat. Bekannt sind hier nur die Abstimmungsergebnisse, wonach sich das Versorgungswerk bei der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Stimme enthielt. Was auch immer genau in den letzten Wochen passierte, für die Anlegerinnen und Anleger bei EV Digital Invest wird das dramatische Folgen haben. Wer kümmert sich nun um die Kommunikation mit den vielfach säumigen Emittentinnen? Wer organisiert Zahlungen von Zinsen und Rückzahlungen an tausende InvestorInnen? Die Bedeutung der Plattform wird bei Schwarmfinanzierungen massiv unterschätzt, vor allem, wenn die Emittentinnen häufig nicht einmal wissen, wer ihre GeldgeberInnen sind.
Nachtrag vom 10. Juli 2025
Bei der insolventen EV Digital Invest AG hat das Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 3605 IN 4639/25. Als vorläufigen Sachwalter bestimmte das Gericht Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin. Er muss nun das Unternehmen überprüfen und dem Gericht mitteilen, ob die vorgelegten Eigenverwaltungsplanung schlüssig ist und durchführbar erscheint. Nach Erstellung seines Berichts ist eine Eröffnung des Verfahrens bis zum 1. Oktober 2025 zu erwarten.

Schreibe einen Kommentar