
Liebe Leserinnen und Leser,
nach den im Dezember bekannt gewordenen Zahlungsschwierigkeiten bei der DEGAG-Gruppe (Restrukturierung bei der DEGAG) kocht die Gerüchteküche. Wie ernst die Situation offenbar ist, zeigen noch vor Weihnachten veröffentlichte Ad-hoc-Meldungen zu den drei Emittentinnen DEGAG WI8 GmbH, DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH und DEGAG Kapital GmbH. In ähnlichem Wortlaut wird erklärt, die jeweilige Emittentin habe „den Nettoemissionserlös in verbundene Immobilienunternehmen investiert. Derzeit sind Forderungen der Emittentin aus diesen Investitionen offen. Ein Ausfall der Forderungen ist nicht auszuschließen.“ Wie leider üblich, hat die Finanzaufsicht diese Meldungen veröffentlicht, ohne auf konkretere Informationen zu drängen. Zum Beispiel wäre es wichtig zu wissen, welche „verbundenen Immobilienunternehmen“ nicht mehr zahlen können. Vom Grund ganz zu schweigen, ohne den eine realistische Einschätzung der Situation nicht möglich ist. Wer sich auf die Formalität der Ad-hoc-Pflicht zurückzieht, sollte die Frage beantworten, was eine solche Meldung bringt, wenn nichts Konkretes drinsteht.
DEGAG: Insolvenzverfahren sind eine Option
Zurück zur aktuellen Entwicklung bei der DEGAG. Vor ein paar Tagen informierte Bernd Klein und Robin Joel Simon den Vertrieb der DEGAG-Produkte, dass Vermittlungsprovisionen nicht bezahlt werden können und aktuell Verhandlungen mit einer Investorengruppe über einen Teilverkauf des Immobilienportfolios laufen. Wenn das nicht den gewünschten Erfolg bringe, wird „auf die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens“ hingewiesen. Um die Folgen daraus besser einschätzen zu können, müsste der Geldfluss innerhalb der DEGAG-Gruppe bekannt sein. Im Ansatz findet sich beispielsweise im Jahresabschluss 2022 bei der DEGAG Bestand und Neubau 1 ein Hinweis, dass die Mittel von dort an die Muttergesellschaft DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG flossen (die Version 2023 ist seit über einem halben Jahr überfällig). Die Bilanz der Mutter zeigte per Ende 2022 in der Tat „Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter“ in Höhe von 195,8 Millionen Euro. Verwendet wurde dieses Geld dann wiederum für Finanzanlagen (183 Millionen Euro) und Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände (30,4 Millionen Euro). Ab da wird es nebulös, wohin in der sehr komplexen und weit verschachtelten Unternehmensstruktur wie viel Geld jeweils geflossen ist. Angesichts der Einbindung von Liechtensteiner Unternehmen in den Konzern stand Transparenz wohl nie im Vordergrund. Von Millionenplatzierungen ohne anständigen Verkaufsprospekt ganz zu Schweigen.
ThomasLloyd: Klage bei Nichtzahlung
ThomasLloyd ändert eine lange Zeit gelebte Praxis, dass bei dem Ratensparfonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft die Zahlung der Raten ausgesetzt werden konnte. In einem Schreiben wird einem Anleger nun aber mit einer Klage gedroht, wenn er den offenen Betrag nicht ausgleicht: „Wir müssen Sie daher darauf hinweisen, dass wir beim Verstreichen der in diesem Schreiben genannten Fristen zu unserem Bedauern gezwungen wären, die Ansprüche der Gesellschaft auf dem Rechtsweg gegen Sie durchzusetzen. Hierbei könnten erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Es liegt absolut in unserem Interesse, wenn wir diesen Schritt vermeiden könnten.“ Warum die bisher zum Teil aus Kulanz gewährten Aufschübe nun nicht mehr gewährt werden, wird nicht weiter ausgeführt. Kerstin Kondert vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hat für ihre Mitglieder die Situation von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann prüfen lassen. Danach bestehen gute Aussichten, die Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen weiter einzustellen. Außerdem hat sie die AnlegerInnen des Fonds angeschrieben und wirbt um die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. 20 Prozent der Stimmen sind dafür notwendig. Eine hohe Hürde, aber einen Versuch ist es wert.
IG-Rendity legt los
Ich bin beeindruckt. Eine hoch motivierte Gruppe von geschädigten Rendity-Anlegern mobilisiert gerade MitstreiterInnen, um gegen die Plattform aus Österreich Klageverfahren anzustrengen. Konkret wurden zwei Rechtsanwälte ausgewählt, die erst einmal Pilotverfahren in Österreich und Deutschland führen sollen. Um mehr über die beiden Anwälte und deren Vorgehen zu erfahren, findet am 27. Januar ab 18 Uhr ein Online-Meeting statt (mehr). Dann bleibt noch Zeit bis Mitte Februar, um sich bei der Interessengemeinschaft melden. Anschließend werden die genauen Bedingungen festgezurrt und jeder muss sich endgültig entscheiden. Ich bin gespannt, wie viele Millionen Anlagesumme die Streitgemeinschaft mobilisieren kann. Ich bin auch gespannt, bei welcher Plattform sich als nächstes eine solche wehrhafte Gruppe bildet.
Bergfürst will wieder glänzen
Die Schwarmfinanzierungsplattform Bergfürst hat viele Problemfundings. Hunderte Geschädigte zeigen Ihren Unmut im Anlegerforum Investmentcheck.Community und organisieren nun auch weitere Klagen gegen die Plattform. Aktuell werden MitstreiterInnen für das Funding „Frankfurt-Westend“ zusammengetrommelt. Bergfürst-Chef Guido Sandler glaubt wohl selbst auch nicht mehr richtig an sein bisheriges Geschäftsmodell. Neue Fundings sind Mangelware geworden. Jetzt hat er den Grund offenbart: „Ab sofort können Sie auch Gold über BERGFÜRST erwerben – Schritt für Schritt, per monatlicher Zahlung. Der Start ist bereits ab 10 Euro möglich.“ Seriosität durch eine Zusammenarbeit mit C.Hafner, Kostenvorteile in Form von keinen Lager- und Verwaltungskosten, maximale Sicherheit bei der Einlagerung und Flexibilität beim Rückkauf. Hört sich großartig an. Aber Auf- und Abschläge beim Kauf und Verkauf sowie offene Fragen zur Absicherung im Insolvenzfall zeigen sehr schnell, dass die Alternativen in Form von XETRA-Gold oder EUWAX-Gold seriöser und günstiger sind.
Bleiben Sie robust
Ihr
Stefan Loipfinger
P.S.: Auch bei der DEGAG werden AnlegerInnen schon für Interessengemeinschaften geworben. Grundsätzlich ist die Bündelung von Interessen eine gute Idee. Sie sollten nur immer Hinterfragen, wer diese Interessengemeinschaft warum betreibt. Nur von AnlegerInnen für AnlegerInnen stellt eine sinnvolle Bündelung dar, bei der Interessenkonflikte möglichst klein gehalten und damit die Glaubwürdigkeit möglichst groß ist.

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