
Liebe Leserinnen und Leser,
meine Kostenuntersuchung von letzter Woche hat einige Reaktionen ausgelöst (Renditechance oder Kostenfalle?). Erstaunlich viele haben mir zugestimmt, während nur wenige kritisierten, dass die Methodik zur Berechnung der Kostenwirkung fragwürdig sei. Ehrlich gesagt haben mir diese Gespräche am meisten Spaß gemacht, da ich nur entgegnen musste, eigene Berechnungen zu machen, wenn mir die Prognoserechnung zur Verfügung gestellt würde – was nicht passierte. Das zeigt aber am Ende auch sehr gut die Haltung der Branche, die längst nicht mehr kämpft, sondern nur noch ihren Niedergang verwaltet.
KVG-Status ohne Wert
Der PROJECT-Fonds Metropolen 21 führte die Liste in der Kostenaufstellung an und offenbarte ein so starkes Missverhältnis bei der verbleibenden Renditechance nach Kosten, dass ich die Frage nach Wucher aufwarf. Doch in Bamberg scheint das niemanden mehr zu interessieren – dort wird nur noch das Chaos verwaltet (siehe auch: PROJECT: Jahrestag der Krise). Ein Anleger des PROJECT-Fonds Reale Werte 12, der zum 31. Dezember 2022 ausgeschieden ist, fragte nach seinem Abfindungsguthaben. Obwohl die Bilanz 2022 längst erstellt und testiert ist, erhielt er keine konkrete Antwort. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) würde keine Informationen zu den insolventen Objektgesellschaften von deren Geschäftsführung und vom Insolvenzverwalter erhalten: „Aktuell ist davon auszugehen, dass die KVG für alle insolventen Objektgesellschaften vor Beendigung des jeweiligen Insolvenzverfahrens keine weitergehenden Informationen erhalten wird. Daher kann unverändert auf absehbare Zeit nicht geplant werden, wann und in welchem Umfang Liquiditätsrückflüsse aus diesen Objektgesellschaften an die Investmentgesellschaften fließen werden.“ Unabhängig von der Tragweite dieser Information für alle PROJECT-Fonds frage ich mich, mit welcher Begründung ein im Juli fällig gewordener Abfindungsanspruch eines ehemaligen Gesellschafters nicht beziffert und nicht bezahlt wird. Unzufriedene AnlegerInnen sollten sich offiziell bei PROJECT beschweren (Beschwerdemanagement der PROJECT-Gruppe), da der Umgang mit Beschwerden weitreichend geregelt ist und bei unbefriedigender Lösung eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden kann.
Gläubigerversammlung terminiert
AnlegerInnen der ProReal Europa 9 und ProReal Europa 10 sollten sich schon einmal den 12. September als Schicksalstag für ihr Investment notieren. An diesem Donnerstag findet in Offenbach die Gläubigerversammlung der SC Finance Four GmbH statt. Neben dem Sachwalter Dr. Andreas Kleinschmidt von White & Case wird dort Joachim Winter als Vertreter der Schulderin und der beiden Gläubigerinnen eine Schlüsselrolle einnehmen. Der „Schuldner-Winter“ fragt dann den „Gläubiger-Winter“, ob er mit einer Miniquote im Rahmen des Insolvenzplanes einverstanden ist. Kleinschmidt wird dem „Schuldner-Winter“ nicht widersprechen, weil ihn sonst der „Gläubiger-Winter“ abwählen könnte. Sorry, wenn dieses völlig abstruse Rollenspiel hier etwas merkwürdig klingt. Natürlich wird Winter als Rechtsanwalt alles so handhaben, dass es rechtlich korrekt ist. Im wirtschaftlichen Sinne der AnlegerInnen wird das aber höchstwahrscheinlich nicht sein. Denn, wer hat Winter ausgesucht und könnte ihn von seinem Stuhl entfernen? Richtig, derjenige, der eigentlich die Zeche zahlen sollte: Die SORAVIA aus Wien. Meine spekulative Prognose: Die AnlegerInnen bekommen zehn Millionen Euro und SORAVIA spart sich 270 Millionen Euro (siehe auch: Weitere ProReal-Produkte in Zahlungsverzug).
Gesellschafterbeschlüsse ignoriert
Mehrfach habe ich bereits über die Gesellschafterversammlungen bei der PI Pro Investor berichtet (Schlagwortsuche PI Pro Investor). Das alte Management hat versagt und Ende 2023 wurde auf dessen Vorschlag die Quadoro Investment als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) eingesetzt. Mit deren Arbeit sind viele AnlegerInnen unzufrieden, weshalb beim Fonds 3 bereits beschlossen wurde, dass die WIDe Wertimmobilien die Verwaltung übernehmen soll. Jetzt wurde auch beim Fonds 4 mit überwältigender Mehrheit für die WIDe gestimmt. Quadoro möchte jedoch das lukrative Mandat nicht aufgeben und verlangt allein beim Fonds 4 eine Abstandszahlung von 3,2 Millionen Euro für die Vertragsaufhebung. Diesem „großzügigen“ Angebot steht eine bis 2028 kalkulierte Verwaltungsgebühr in Höhe von insgesamt rund vier Millionen Euro gegenüber. Will damit die Quadoro ausdrücken, dass ihre Arbeit bis Ende 2028 insgesamt 800.000 Euro wert wäre und der entgangene Gewinn bei 3,2 Millionen Euro läge? Oder hat es mit dem angeblich auf jährlich 500.000 Euro dotierten Vertrag mit einer Firma zu tun, die zu der Gruppe gehört, die die Verwaltung der Fonds aufsichtsrechtlich nicht mehr durchführen durfte und den schlechten Verlauf der Fonds (mit-)zu verantworten hat? Egal was diese Dienstleistung wert sein mag, wirft der Vorgang doch zu Recht die Frage auf, ob so ein glaubwürdiger Neuanfang mit Aufarbeitung der Vergangenheit möglich ist. Wie zu hören ist, wird am 4. September nun auch eine Gesellschafterversammlung beim Fonds 5 über einen Rauswurf der Quadoro abstimmen. Langsam wäre es an der Zeit, dass Quadoro als BaFin-überwachte Kapitalverwaltungsgesellschaft Paragraph 26 des Kapitalanlagegesetzbuches verinnerlicht. Dort wird als Verpflichtung vorgeben, dass „alle Anleger der Investmentvermögen fair zu behandeln“ sind.
Kann er bald bei Cannerald?
Mancher Kunde bei der Cannerald AG wird sich vermutlich fragen: Kann er bald einen Joint mit seinen teuer bezahlten Pflänzchen rauchen? Vor gut zwei Jahren habe ich kritisch über das berauschende Investment der Schweizer Firma berichtet. Damit jetzt nicht gleich die nächste Abmahnung ins Haus flattert: Cannerald teilte damals mit, dass keine Investments, sondern lediglich der Kauf von Assets angeboten würde. Problematisch ist allerdings, dass Privatpersonen ohne eine behördliche Betäubungsmittel-Lizenz kein medizinisches Cannabis besitzen dürfen. Die Idee der Auslieferung funktioniert in Deutschland also nicht. Zwar sind CBD-Pflanzen mit entsprechend geringem Wirtstoffgehalt erlaubt, aber THC-produzierende Pflanzen eben nicht. Rechtsanwalt Marc Gericke berichtete mir, dass das Unternehmen nun eine Umwandlung der Kundengelder in Genussscheine anbietet. Die Pflanzen würden durch einen sogenannten Swap in Genussscheine umgewandelt. Er rät zu Recht zur Vorsicht, da hier unter Umständen die Finanzaufsicht BaFin einen Verkaufsprospekt fordern könnte und auch sonst Vieles im Nebelrausch bleibt.
Bleiben Sie robust.
Ihr
Stefan Loipfinger
P.S.: In den nächsten zwei Wochen mache ich Urlaub. Den nächsten Newsletter werden Sie also am 13. September 2024 von mir erhalten.

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