
ThomasLloyd zählt angeblich zu den weltweit führenden Impact-Investoren und Klimafinanzierern. Diese Marketingsprüche entfernen sich jedoch immer mehr von der Realität, denn sehr häufig enden Streitigkeiten mit Anlegerinnen und Anlegern vor Gericht. Die bei Obsiegen bestehenden Ansprüche sind damit aber längst nicht durchgesetzt. Der Weg bis zur Zahlung wird scheinbar immer steiniger. Von zivilrechtlichen Haftbefehlen gegen Geschäftsführer wegen nicht abgegebener Vermögensauskünfte bis hin zu einem Fremdantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens reicht die Bandbreite der Aktivitäten einiger Anwälte, um eine Zahlung zu erreichen. Ein solides Mittelstandsunternehmen sollte anders agieren. Trotzdem ist Matthias Klein nicht nur CEO Europa der ThomasLloyd-Gruppe, sondern auch Präsident der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Schweiz.
Politik-Connection zur CDU und CSU
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist als Vereinigung von CDU und CSU ein mächtiger Branchenverband in Deutschland. Seit 2009 sitzt Matthias Klein im Bundesvorstand als Mitgliederbeauftragter und Beauftragter für die Auslandsverbände. In seinem Wohnsitzland Schweiz ist er Präsident des dortigen Auslandsverbandes. Seine politischen Kontakte sind tiefgehend, wie auf der Homepage nachzulesen ist: „Als Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung ist er den Unionsparteien in Deutschland seit mehr als drei Jahrzehnten eng verbunden und bekleidet seit langem Vorstandspositionen in den unterschiedlichsten Gremien der Unionsparteien auf Landes- und Bundesebene.“ Der MIT-Schweiz hat im November 2025 in hochrangigen Gesprächen den Ausbau der Brücken zur deutschen Bundespolitik gefordert: „Konkret ging es um die Vermittlung von Gesprächsmöglichkeiten zu wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern auf Regierungsebene innerhalb der CDU-geführten Koalition in Berlin.“
Überfällige Jahresabschlüsse
Auf der Schweizer MIT-Homepage wird über ThomasLloyd geschrieben, das Unternehmen mit Hauptsitz in Zürich verwalte „über 3,7 Milliarden Euro für mehr als 60.000 private Anleger und institutionelle Investoren“. Angeblich arbeiten 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 16 Standorten in Nordamerika, Europa und Asien. Mit aktuellen Jahresabschlüssen lässt sich das allerdings nicht abgleichen. Beispielsweise veröffentlichte die sehr wichtige ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH noch nicht einmal einen Jahresabschluss für 2022 im Bundesanzeiger. Die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft sammelte als größter Fonds über 440 Millionen Euro bei 13.500 Anlegerinnen und Anlegern ein. Trotz gesetzlicher Pflicht zur Veröffentlichung von Jahreszahlen innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlichte Geschäftsführer Matthias Klein auch hier noch keine Finanzzahlen für 2022.
Klagewelle
Gefühlt vergeht keine Woche, in der nicht eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt einen kritischen Beitrag zu ThomasLloyd veröffentlicht. Manchmal ist es billiger Mandantenfang durch wenig substantielle Vorträge, nicht selten wird jedoch über gewonnene Verfahren berichtet. Die Zahl der Verurteilungen ist längst nicht mehr überschaubar. ThomasLloyd sollte deshalb auf Nachfrage erklären, wie viele Gerichtsverfahren mit welchen Streitwerten derzeit anhängig sind. Eine Antwort ohne Namensnennung fiel nichtssagend aus: „Zu laufenden Gerichtsverfahren nehmen wir grundsätzlich keine Stellung, können Ihnen aber mitteilen, dass die Anzahl sowie die Streitwerte materiell irrelevant sind und unser Geschäft nicht beeinträchtigen.“
Beispielfälle
Gegen ThomasLloyd zu gewinnen ist das eine. Von der verklagten ThomasLloyd-Firma anschließend Geld zu erhalten, ist das andere. Im vergangenen Jahr hat Investmentcheck.de mehrfach über zivilrechtliche Haftbefehle gegen Geschäftsführer berichtet, da diese Vermögensauskünfte nicht abgegeben haben. Grundsätzlich sind Vermögensauskünfte im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens möglich. Wenn also nach einem rechtskräftigen Urteil im Zuge einer Vollstreckung geklärt werden soll, welches pfändbare Vermögen vorhanden ist, kann eine entsprechende Einholung durch einen Gerichtsvollzieher beantragt werden. Verstreicht der Termin, kann ein zivilrechtlicher Haftbefehl ergehen, der nicht mit einem strafrechtlichen Haftbefehl vergleichbar ist. Bei ThomasLloyd ist dies bereits mehrfach geschehen, wie verschiedene Beispiele zeigen. Zu zwei konkreten Fällen befragt, teilte ThomasLloyd im Vorjahr mit, man halte die Urteile für falsch, unabhängig davon sei aber „die Angelegenheit durch Zahlung des strittigen Betrages nunmehr erledigt“. Rechtsanwalt Tintemann von der Kanzlei AdvoAdvice erklärte auf Nachfrage allerdings, dies sei lediglich eine „Schutzbehauptung (Lüge)“, da weder der Gerichtsvollzieher noch die Mandanten oder die Kanzlei Geld erhalten hätten. Auch hierzu erneut befragt, schrieb ThomasLloyd zuletzt: „Die Zahlung wurde durch uns veranlasst.“
Millionenklage
Fünf- und sechsstellige Streitwerte scheinen mittlerweile normal zu sein, eine Millionenklage fällt jedoch besonders auf. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg über einen Streitwert von 1,01 Millionen Euro entschieden. Die Berufung wurde vom Senat zurückgewiesen, da „sie offensichtlich unbegründet ist“. Bemerkenswert sind Ausführungen in der Begründung des Gerichts, die ein weit verbreitetes Phänomen bei nachrangigen Konstrukten betreffen – die Behauptung, nicht zahlen zu können, ohne Bilanzzahlen oder Ähnliches vorzulegen: „Weiter wurde im Hinweisbeschluss mit ausführlicher Begründung dargestellt, aus welchen Gründen sich aus dem von der darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten gehaltenen Vortrag nicht ergibt, dass durch die Erfüllung des Anspruchs des Klägers auf Auszahlung der Nominaleinlage am Fälligkeitstag (8. Januar 2021) oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt worden wäre.“ Beklagte in diesem Fall ist die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, über die das Geld der großen ThomasLloyd-Fonds weitergereicht wurde. Umso beunruhigender ist die Antwort von ThomasLloyd auf eine Nachfrage, wenn über einen offenbar seit Januar 2021 fälligen Anspruch immer noch gestritten wird: „Im Hinblick auf die angefragte Rechtssache OLG Oldenburg 8 U 47/25 wurden Rechtsmittel in der Hauptsache eingelegt, über die noch nicht abschließend entschieden wurde.“
Insolvenzantrag laut ThomasLloyd unbegründet
Die Vollstreckung gewonnener Gerichtsverfahren scheint immer neue Blüten zu treiben. Investmentcheck ist in Bezug auf die Vollstreckungsbemühungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH ein Fremdantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bekannt. Das zuständige Amtsgericht Lingen (Ems) hat Anfang Dezember 2025 die Geschäftsführung hierzu um Stellungnahme gebeten und einleitend von einem „neuen Antrag“ auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berichtet. Offenbar also nicht der erste entsprechende Antrag, den ThomasLloyd als unbegründet einstuft: „Die Rechtmäßigkeit des Antrages, dies betrifft sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit des Antrages, sowie die dem Antrag vermeintlich zugrunde liegende Forderung wird derzeit von unseren Anwälten geprüft und sofern rechtlich fällig bezahlt, so dass der Antrag damit hinfällig wäre.“
Zwangsgelder helfen auch nicht mehr
Wie wenig ThomasLloyd von der Autorität deutscher Gerichte hält, zeigt ein weiteres Thema, das der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz verfolgt. Bereits 2021 wurden mehrere ThomasLloyd-Gesellschaften in zweiter Instanz verurteilt, Adressen von Anlegerinnen und Anlegern an einen Mitanleger herauszugeben. Dies ist bis heute nicht geschehen, weshalb bereits mehrfach Zwangsgeldbeschlüsse beantragt wurden. Im mittlerweile vierten Beschluss wurde gegen den Geschäftsführer „ein weiteres Zwangsgeld von 20.000,00 €, ersatzweise für den Fall der Nichtbeitreibbarkeit für je 200,00 € ein Tag Zwangshaft, verhängt“.
Anlegerinfo ohne Aussagekraft
Nach unzähligen Schreiben über die angeblich kurz bevorstehende Wiederaufnahme von Ausschüttungen hat die Cleantech Management kurz vor Weihnachten erneut Hoffnung verbreitet. Ob die tausenden Anlegerinnen und Anleger nach den vielen Vertröstungen noch daran glauben, mag dahingestellt bleiben. Wenig konkret und im Vergleich zu früheren Mitteilungen ohne nennenswerten Mehrwert schrieb ThomasLloyd: „Wie im letzten Schreiben dargestellt, befindet sich die Finalisierung der Transaktion weiterhin in der abschließenden Phase. Wir gehen davon aus, dass wir Ihnen im Laufe des Januars konkrete Ergebnisse und weitere Details zum Abschluss der Refinanzierung berichten können. Ebenso werden Sie ein umfassendes Update zum aktuellen Portfolio sowie dessen zukünftiger Entwicklung erhalten.“
Loipfinger’s Meinung
ThomasLloyd war einer der ganz großen Anbieter von Vermögensanlagen. Wie es um die Investitionen derzeit bestellt ist, ist aufgrund fehlender, aktueller Jahresabschlüsse nicht bekannt. Das Bundesamt für Justiz hätte durchaus die Möglichkeit, mit ernsthaften Sanktionen gegen Geschäftsführer den Druck zu mehr Transparenz zu erhöhen. Immer wieder erlebe ich jedoch, dass verhängte Strafen stattdessen die Fondsvermögen belasten. Wie dies bei ThomasLloyd konkret gehandhabt wird, ist mir nicht bekannt. Fakt sind jedoch massive Transparenzversäumnisse und eine merkwürdige Einstellung im Umgang mit Gerichtsentscheidungen. So manche Anlegerin und mancher Anleger wird sich vermutlich wünschen, dass die Politik bei Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern auch solche Themen anspricht und einfordert.

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