
Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche fand in Berlin der Deutsche Verbrauchertag statt. Kanzlerkandidat Friedrich Merz wagte sich in die Höhle des Löwen und vertrat die klar konträre Position, wonach er die Eigenverantwortung stärken möchte. Das hört sich natürlich schöner an als die Aussage, dass Verbraucherschutz überflüssig ist. Selber schuld, würde ich es zusammenfassen, was Merz zu dem Thema denkt. Zum Glück gibt es auch noch Menschen, die die Übermacht von Unternehmen, die heutige Komplexität unserer Gesellschaft und die damit einhergehende Überforderung Vieler ernst nehmen. Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz zählt dazu und hat an dem Tag den Bundespreis Verbraucherschutz 2024 verliehen. Ich war nominiert, wusste aber um die sehr hohe Qualität und viel größere Bedeutung der anderen Nominierungen. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich „AlgorithmWatch“ ganz herzlich zum Gewinn des Preises gratulieren darf. Die Verbraucherschutzministerin und Schirmherrin des Preises Steffi Lemke lobte in ihrer Laudatio die schnell und stark steigende Bedeutung, über Gefahren von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz aufzuklären.
Klagewelle gegen Seedmatch beziehungsweise OneCrowd
Ehrlich gesagt habe ich schon lange den Überblick über die zahlreichen Klagen gegen die OneCrowd Loans GmbH verloren. Lange Zeit sah es nach einem Durchmarsch der AnlegerInnen aus, weil die Gerichte reihenweise die Klausel zum qualifizierten Nachrang in den Darlehensverträgen kippten. Dann gab es Gerichte, die bei Fundings vor 2021 eine Verjährung annahmen. Nun hat sich ein Gericht gegen die Verjährungsannahme gestellt und bei neun Fundings aus 2014 bis 2016 Schadensersatz zugesprochen. Gemeinsamer Nenner ist aber, dass die Nachrangklauseln nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Zuletzt schrieb ein Richter zu einer der älteren Formulierungen, dass Kunden ohne juristische und kaufmännische Vorbildung die Klausel nicht verstehen könnten. Ein anderes Gericht sieht nun auch eine der neueren Klauseln als ungültig an. Das bringt die AnlegerInnen der Schwarmfinanzierungen aus 2021 oder jünger in eine gute Position, da sie nicht der ohnehin etwas obskuren Verjährungsauslegung ausgesetzt sind. Für die OneCrowd-Gruppe ist die Klagewelle trotz einiger Erfolge folglich weiterhin ein Problem, da deren Liste mit leistungsgestörten oder insolventen Emittentinnen leider sehr lang ist: Fundings OneCrowd-Gruppe
ProReal Europa 9 und 10
Vor zwei Wochen habe ich über die Gläubigerversammlung der SC Finance Four GmbH berichtet (Gegen die Schamlosigkeit). Die Informationslage war damals noch sehr dünn, da sich die Anwesenden bedeckt hielten. Das eine oder andere sickert aber zunehmend durch und bestätigt meine damals geäußerte Vermutung: Es kam zu keinen Beschlüssen. Der Gerichtspfleger hat die Stimmrechtsanträge verschiedener AnlegerInnen einer Richterin oder einem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Das dauert erst einmal. Wenn in ein paar Wochen dann festgelegt wird, dass die AnlegerInnen kein Stimmrecht erhalten, könnte eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Als nächstes könnte der Fall bei einer zweiten Instanz landen. Selbst bei schnellen Entscheidungen wäre eine Fortsetzung der Versammlung in diesem Jahr sehr unwahrscheinlich. Das bringt das Geld nicht zurück, aber es hilft, dass SORAVIA mit ihrem völlig intransparenten und schamlosen Vorgehen nicht so leicht durchkommt.
Cyber-Attacke bei ThomasLloyd?
Wenn ich den Bericht zu ThomasLloyd nicht im Handelsblatt gelesen hätte (H+: Trotz Darknet-Drohung – ThomasLloyd bestreitet Cyberangriff), dann hätte ich ihn wohl nicht geglaubt. Im Darknet tauchten 32.000 Ordnernamen aus der Unternehmens-IT auf, hinter denen sich 2,4 Terrabyte interner Daten befinden sollen. Momentan erweckt es den Eindruck, als wenn eine Hackergruppe mit dem Namen „Cactus“ damit droht, die gesamten Dokumente zu veröffentlichen. Ein paar im Darknet veröffentlichte Dokumente sowie die angeblich sehr detailliert bezeichneten Ordnernamen sollen die Glaubwürdigkeit des Hacks untermauern. ThomasLloyd bestreitet allerdings, Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein. Dem Handelsblatt wird regelrecht vorgeworfen, sich zu Unrecht auf solche Quellen aus dem Darknet zu verlassen. Doch natürlich haben Michael Verfürden und Lars-Marten Nagel ihre Hausaufgaben gemacht und einige Informationen verifiziert. Involviert war das Schweizer Online-Magazin „Inside IT“. Mit Interesse werde ich weiter beobachten, ob es bei ThomasLloyd tatsächlich zum größten Leak der Fondsbranche kam. ThomasLloyd bestreitet gegenüber dem Handelsblatt nicht nur das Leak, sondern auch eine Lösegeldforderung. Für die AnlegerInnen wären die Dokumente hinter den 32.000 Ordnernamen wohl sehr aufschlussreich, um besser zu verstehen, was mit ihrem Geld passierte. Allerdings wären damit wohl auch die Namen und Beteiligungsdaten betroffen.
Ringen um die PI-Fonds: Chancen auf einvernehmliche Lösung
Am 20. September verschickte die Geschäftsführung des PI Pro Investor Immobilienfonds 4 endlich das Protokoll der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 30. Juli 2024. Damit wissen die AnlegerInnen nun offiziell, dass die Abwahl der Quadoro Investment als Kapitalverwaltungsgesellschaft beschlossen wurde. Gleichzeitig wird aber von Martin Dambacher und Matthias Altenrichter mitgeteilt, dass der Vertrag mit Quadoro nicht ordentlich kündbar sei und deshalb das Risiko einer doppelten Gebührenbelastung bestünde: „Vor diesem Hintergrund sehen wir uns nicht in der Lage, die nach unserer Einschätzung und der Einschätzung unserer Berater rechtswidrigen Beschlüsse ohne Verletzung von Gesellschafterrechten umzusetzen.“ Ich kenne den KVG-Vertrag nicht, frage mich aber schon, ob solche Knebelungen dem Anlegerschutzgedanken des Kapitalanlagegesetzbuches entsprechen. Ich frage mich auch, warum hier zwei dem Anlegerschutz verpflichtete Kapitalverwaltungsgesellschaften einen solchen Streit austragen. Aber wie zu hören ist, soll es nun endlich Gespräche geben, den Streit einvernehmlich beizulegen. Das wäre zu begrüßen, denn Vertragstreue ist das eine, Anlegerwille eben das andere. Beide Seiten sollten auch bedenken, dass sie vermutlich bei der Finanzaufsicht diesbezüglich im Fokus stehen. Zumindest tun sie es bei mir, denn mit dem PI Pro Investor Immobilienfonds 5 wurden kürzlich auch beim nächsten Fonds Beschlüsse zum Austausch der Quadoro gefasst.
Aurimentum beseitigt bilanzielle Überschuldung
Der Goldpreis steigt und steigt. Die Umsätze der Goldverkäufer dürften im Windschatten der schon fast euphorischen Märkte ebenfalls anziehen. Deshalb habe ich mir mal wieder ein paar Jahresabschlüsse angesehen und möchte kurz über die R&R Consulting berichten, die unter der Marke Aurimentum aktiv ist. Deren Jahresabschluss 2023 ist schon fast vorbildlich bereits veröffentlicht. Die Version 2022 ist allerdings nur ein paar Tage länger im Bundesanzeiger aufzufinden. Warum wohl? Die sehr schlechte Bilanz 2022 mit Überschuldung sollte wohl lange nicht gezeigt werden und durch die früh veröffentlichten Zahlen für 2023 dann in die Bedeutungslosigkeit absinken. Bei mir hat aber auch der Jahresabschluss 2023 erhebliche Bedenken verursacht, da beispielsweise 2,7 Millionen Euro Verrechnungskontoforderungen an Gesellschafter ausgewiesen wurden. Dieser Aktivposition steht aber kein nennenswertes Eigenkapital gegenüber, das selbst Ende 2023 mit 68 Tausend Euro fast keine Rolle spielt. Man könnte also sagen, dass zum Teil erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen dafür verwendet wurden. Ich wollte das erklärt haben, bekam aber keine Antwort. Vermutlich versuchen Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm lieber dieses Jahr die 100 Millionen Euro Umsatzmarke zu knacken. Letztes Jahr waren es immerhin schon 72 Millionen Euro.
Bleiben Sie robust.
Ihr
Stefan Loipfinger

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