Bei der Anlage in Immobilien bzw. in Objektgesellschaften gelten folgende Anlagegrenzen: a) Die Objektgesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in Deutschland. b) Mit mindestens 60 % des investierten Kapitals erwirbt die Investmentgesellschaft – unmittelbar oder mittelbar – Immobilien, die folgenden Anlagegrenzen entsprechen: (i) Region: Deutschland; (ii) Nutzungsart: Gewerbe (Büro, Handel, Hotel) und/oder Wohnen; (iii) Größenklasse: Der Verkehrswert der jeweiligen Immobilie beträgt mindestens 10 Mio. Euro; (iv) Objektqualität: Neubauten/Bestandsgebäude, wobei (innerhalb oder außerhalb der Investitionsphase gemäß § 2 (2) der Anlagebedingungen) die Bebauung von Grundstücken mit (weiteren) Gebäuden bzw. die Sanierung oder Erweiterung von Bestandsgebäuden möglich ist.
Meiteinnahmen und spätere Verkaufserlöse
Platzierungsgarantie: Plangemäß bis zu 61 Mio. Euro durch die Wealthcap Investment Services GmbH
jährliche Durchschnittsrendite: 3,1%
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