Die Fondsgesellschaft wird Anteile an mindestens zwei geschlossenen Alternativen Investmentfonds (nachfolgend auch „AIF“)
erwerben. Dabei handelt es sich um von der KVG verwaltete Spezial-AIF in der Rechtsform eines geschlossenen Sondervermögens (nachfolgend auch „Sondervermögen“). Für die Sondervermögen werden im Wesentlichen Beteiligungen an bereits bestehenden geschlossenen Immobilienfonds (Altfonds) erworben. Daneben können auch Beteiligungen an geschlossenen Publikums- oder Spezial-AIF, die in Immobilien investieren, sowie Beteiligungen an sonstigen Immobiliengesellschaften erworben werden (geschlossene Immobilienfonds (Altfonds und AIF) und Immobiliengesellschaften nachfolgend zusammen auch „Zielgesellschaften“).
Prognostizierter Gesamtrückfluss: 164,7 %
Prognostizierter Gesamtrückfluss: 180,1 %
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