Bei den nach den Anlagebedingungen erwerbbaren Vermögensgegenständen handelt es sich um Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, welche indirekt in Sachwerte i. S. d. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB (Immobilien, einschließlich Wald, Forst und Agrarland) investieren. Daneben darf die Fondsgesellschaft ausschließlich in Bankguthaben investieren
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung sowie späterer Verkauf
Das Platzierungsvolumen kann auf 30 Mio. Euro (zzgl. 5 % Agio) aufgestockt werden.
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.