Beteiligung an Objektgesellschaften oder an Zielfonds. Es sind hierbei folgende Anlagegrenzen einzuhalten: Mindestens 75 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft („investiertes Kapital“) wird in Objektgesellschaften, die ihren jeweiligen Sitz im Geltungsbereich der AIFM-Richtlinie haben, investiert. Die Beteiligungsquote des AIF an den Objektgesellschaften beträgt mindestens 80 %. Mindestens 70 % des investierten Kapitals wird in Gewerbeimmobilien (Typ: Lebensmitteleinzelhandel, Baumärkte, Drogerien, Fachmarktzentren/Nahversorgungszentren), die in Deutschland gelegen sind und deren jeweilige Verkehrswert mindestens 2.000.000 € beträgt, investiert. Es kann sich auch um gemischt genutzte Immobilien handeln, deren Mieterlöse aus vorstehender gewerblicher Nutzung mindestens 80 % der Jahresnettokaltmiete ausmachen.
Erzielung von Erträgen aus der Vermietung der mittelbar erworbenen Immobilien und deren anschließende Veräußerung
offen: Anlagemöglichkeit steht noch zur Zeichnung bereit
Die konkreten Vermögensgegenstände des AIF, insbesondere die unmittelbaren oder mittelbaren Investitionen in Immobilien, stehen noch nicht fest.
4,25 % p.a.
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Emittent
Komplementär
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Treuhandkommanditist
Verwahrstelle
Platzierungsgarant
Initiator/Emissionshaus