Konzertierte Warnaktion

Drei Aufsichtsbehörden warnen vor der TGI AG
Drei Aufsichtsbehörden warnen vor Geschäften mit TGI
Drei Aufsichtsbehörden warnen vor Geschäften mit TGI

Die in Liechtenstein ansässige TGI AG sieht sich aktuell mit einer Serie aufsichtsrechtlicher Maßnahmen konfrontiert. Innerhalb weniger Tage untersagte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot bestimmter Produkte, während die Finanzmarktaufsichten in Liechtenstein und Österreich vor Geschäften mit dem Unternehmen warnen und auf fehlende behördliche Bewilligungen hinweisen. Mehrere Behörden raten Anlegerinnen und Anlegern ausdrücklich davon ab, Gelder im Zusammenhang mit den Goldkaufangeboten zu investieren. Die TGI AG weist die Vorwürfe zurück und sieht die Maßnahmen als Folge einer fehlerhaften rechtlichen Einordnung ihres Geschäftsmodells.

Das Geschäftsmodell
Die in Liechtenstein ansässige TGI AG beschreibt ihr Geschäftsmodell als eine Form des Goldkaufs mit Rabattmechanismus. Kunden erwerben demnach physische Feingoldbarren zum aktuellen Tageskurs und werden laut den Aussagen von TGI unmittelbar Eigentümer des Goldes. Die Auslieferung erfolgt nach einer vertraglich vereinbarten Frist von bis zu 36 Monaten. Während der Lagerphase wird das Gold laut Unternehmensangaben kostenfrei verwahrt. Zusätzlich erhalten Kunden für jeden Monat der Lieferaufschiebung einen Rabatt von zwei bis vier Prozent auf den Kaufpreis, der laut Darstellung des Unternehmens auf das Bankkonto ausgezahlt wird. Zu den angebotenen Produkten zählen unter anderem Modelle wie „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“

BaFin-Untersagung
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat am 18. April 2026 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ untersagt. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um Anlagen, bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird. Die Untersagung erfolgte, weil vor Beginn des öffentlichen Angebots kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht worden sei. Die Maßnahme ist laut BaFin sofort vollziehbar, auch wenn sie noch nicht bestandskräftig ist.

Stellungnahme TGI
Die TGI AG erklärte in einer Stellungnahme, man habe von der BaFin-Maßnahme zunächst ausschließlich über das Internet erfahren und bislang kein offizielles Schreiben erhalten. Aus Sicht des Unternehmens sowie seiner rechtlichen Vertretung beruhe die Einordnung auf einer Fehlinterpretation des zugrunde liegenden Sachverhalts. Bis zur offiziellen Zustellung werde daher vorerst keine Anpassung oder Veränderung am Angebot vorgenommen. Zudem betont das Unternehmen, dass es sich ausschließlich um die Frage der rechtlichen Einordnung als Finanzprodukt handle und nicht um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.

FMA Liechtenstein warnt ebenfalls
Am 22. April 2026 veröffentlichte auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) eine Warnmeldung zur TGI AG. Darin weist die Behörde darauf hin, dass das Unternehmen über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung verfügt und daher nicht im offiziellen Register geführt wird. Insbesondere sei es dem Unternehmen nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen wie die Annahme von Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder zu erbringen. Die FMA rät ausdrücklich davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit Angeboten der TGI AG zu tätigen oder Gelder zu überweisen.

FMA Österreich warnt vor unerlaubten Bankgeschäften
Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht veröffentlichte eine Warnung vor Angeboten der TGI AG. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere sei die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage gemäß österreichischem Bankwesengesetz nicht gestattet. Die FMA weist darauf hin, dass Anbieter für Finanz- und Bankgeschäfte grundsätzlich eine behördliche Zulassung benötigen.

Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sei nicht gefährdet
In ihrer Stellungnahme betont die TGI AG, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells durch die veröffentlichten Maßnahmen nicht infrage gestellt werde. Das Unternehmen kündigte an, nach offizieller Zustellung eines Schreibens der BaFin den Sachverhalt gemeinsam mit seiner rechtlichen Vertretung zu prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen zu informieren. Bezüglich der Warnmeldungen aus Österreich und Liechtenstein erklärte TGI auf Nachfrage, dass aus diesen Warnmeldungen keine Begründung nachvollziehbar erkennbar sei, warum diese Warnmeldungen tatsächlich ausgesprochen wurden. TGI würde dazu bei den FMAs Anfragen stellen.

GGMTrading GmbH
Katarina und Helmut Kaltenegger aus dem TGI-Kernteam sind auch noch bei anderen Firmen aktiv. Beispielsweise sind die Kalteneggers in der Geschäftsführung einer GGMTrading GmbH, die per 30. September 2024 eine bilanzielle Überschuldung von 2,8 Millionen Euro ausweist. Klingt schlimm, in den beiden Jahren davor waren es aber 4,0 Millionen Euro beziehungsweise 13,7 Millionen Euro. Zur Reduzierung des negativen Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2022/2023 hat ein ganz erheblicher Gewinn beigetragen. Das sei erwartungsgemäß, was sich „aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells und der oft bis zu 36 Monaten nach dem Vertragsabschluss erfolgten Gewinnrealisation“ ergäbe. Allein die GGMTrading habe in diesem Geschäftsjahr „noch nicht ausgelieferte Kundenverträge in Höhe von EUR 23.910.480,31 vom Lieferanten übernommen“.

GGMT Revolution Vertriebs GmbH
Ein anderes Beispiel ist die GGMT Revolution Vertriebs GmbH. Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dort im Jahr 2023 beschäftigt. Allein die in der Bilanz per 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Vorräte lagen bei 47,3 Millionen Euro. Im abgekürzten Geschäftsjahr 1. Januar bis 30. September 2024 schrumpfte allerdings die Bilanz, weil das „Geschäftsmodell von einer AG in FL samt Rechten und Pflichten übernommen“ wurde. Genaueres ist der veröffentlichten Version des Jahresabschlusses nicht zu entnehmen. Es könnte sich aber um die TGI AG mit Sitz in Vaduz handeln, die vormals GGMT Revolution AG hieß.

Einschätzung Fachanwalt
Rechtsanwalt Marc Gericke bestätigt, dass diese Häufung von Warnmeldungen sehr ungewöhnlich ist und deshalb ganz besonders zur Vorsicht mahnen sollte: „Ich beschäftige mich seit fast 20 Jahren mit Bank- und Kapitalmarktrecht generell und mit der TGI AG seit letztem Jahr im speziellen. Eine solche massive Häufung von behördlichen Mitteilungen beziehungsweise Warnungen innerhalb von nur einer Woche habe ich bisher nicht erlebt. Nach meiner Erfahrung ist es eher selten, dass Behörden zu Unrecht entsprechende Mitteilungen herausgeben, nur weil sie das Geschäftsmodell angeblich nicht verstanden haben. Daher sollte man die Mitteilungen aus dieser Woche zumindest zum Anlass nehmen, das Angebot der TGI AG  kritisch zu hinterfragen.“

Loipfinger’s Meinung
In der TGI Academy lassen sich angeblich monatlich mehr als 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Goldkaufmodelle erklären. Ob das stimmt, lässt sich nicht verifizieren. Die Schätzungen zum Umfang der Goldgeschäfte gehen auch sehr weit auseinander. Manche sprechen von zehntausenden Käuferinnen und Käufern, TGI behauptet selbst, über 40.000 Kundinnen und Kunden würden sich bereits über „Rabatte freuen“. Der Standort in Liechtenstein verhindert für mich einen Blick in aussagekräftige Jahresabschlüsse. Die fast abgesprochen wirkenden Warnungen von drei Aufsichtsbehörden lassen aber darauf schließen, dass es hier um einen großen Fall gehen könnte. Allein die oben zitierten Zahlen der österreichischen GGM-Firmen sprechen für deutlich zweistellige Volumina. Ähnliches gilt für die rege Diskussion im Anlegerforum Investmentcheck.Community, in der zum Teil sehr deutliche Kritik geäußert wird.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert