
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das Amtsgericht Offenbach am Main musste nach der vertagten Gläubigerversammlung für die SC Finance Four GmbH über verschiedene Stimmrechtsanträge entscheiden. Marc Gericke und die SdK haben am 13. September Forderungen für einzelne AnlegerInnen angemeldet, um die Aushebelung der Anlegerinteressen durch SORAVIA auszubremsen. Das erklärte Mindestziel eines Zeitgewinns hat funktioniert, da die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war. Jetzt hat das Amtsgericht über die Stimmrechtsanträge entschieden und keinem der Antragsteller ein Stimmrecht gewährt. Das behindert auch die SORAVIA, die ihre Pläne zur Quasi-Enteignung der AnlegerInnen nicht so einfach durchziehen kann. Zur Begründung schreibt der Richter, dass die Forderungen der AnlegerInnen „auf Grundlage einer komplizierten rechtlichen Konstruktion und nicht aufgrund eines unmittelbar ersichtlichen Anspruchs geltend gemacht“ werden.
Weitere Auszahlungsverzögerungen bei ProReal
Immer noch versucht SORAVIA, die Probleme bei der insolventen SC Finance Four GmbH als singuläre Erscheinung kleinzureden. Dabei musste sie gerade wieder bei diversen anderen Angeboten einräumen, dass fällige Zinszahlungen nicht geleistet werden können. Den AnlegerInnen des ProReal Deutschland 8 schrieb Uwe Richter nun: „Heute müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die angekündigte Auszahlung der fälligen Zinsen derzeit nicht möglich ist, da die erforderliche Liquidität momentan nicht zur Verfügung steht. Die SC Finance Two GmbH, aus der die ProReal Deutschland 8 GmbH ihre Zinszahlungen bezieht, ist bis zuletzt davon ausgegangen, dass die erforderlichen Mittel verfügbar sein würden. Die nun erforderliche Änderung bedauern wir sehr und bitten um Ihr Verständnis.“ Auch die AnlegerInnen verschiedener Private-Angebote, deren Geld in die SC Finance Three floss, werden um Geduld gebeten: „Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Stundung der fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Dies gilt ebenso für die Zinszahlungen, die am 31. Dezember 2024 und am 31. März 2025 fällig werden.“ Außer allgemeinen Phrasen über eine seit dem Frühsommer 2022 beispiellose strukturelle Krise gibt es keine Informationen zu den Hintergründen. In welche Projektentwicklungen floss wie viel Geld und wie sind diese aktuell einzuschätzen? One Group-Chef Uwe Richter trägt die Intransparenz der Wiener voll mit.
Luana Capital zahlt Anleihe nicht zurück
Die schon mehrfach hier als höchst fragwürdige Anbieterin kritisierte Luana Capital leistet sich nun den nächsten Eklat. Denn die fünfprozentige Luana Capital Anleihe 2019/2024 war bereits Anfang Oktober fällig. Diese Anleihe ist nicht nachrangig und müsste eigentlich bedient werden. Erst nach der Nicht-Zahlung schrieb Marcus Florek als Vorstand der Schuldnerin Luana Capital AG an die AnlegerInnen: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es bei der Rückzahlung dieser Anleihe außerplanmäßig zu einer Verzögerung kommt. Aufgrund ausstehender Zahlungen aus einem Kundenprojekt, das wir als Projektentwickler begleitet haben, kommt es zu einem Liquiditätsengpass. Wir arbeiten intensiv daran, diesen Engpass zu beheben, um schnellstmöglich mit der ausstehenden Rückzahlung der von Ihnen gezeichneten Anleihebeträge beginnen zu können.“ Florek wirbt „nochmals“ um Vertrauen und Unterstützung der ZeichnerInnen „bei der Transformation hin zu einem rein ökologischen Energieversorger“. Irgendwie hat er aber vergessen, dass Vertrauen und Unterstützung mit nachvollziehbaren und rechtzeitigen Informationen zusammenhängen.
Bergfürst-Funding Essen „Am Buschgarten“
Die Interessensgemeinschaft der geschädigten Bergfürst-AnlegerInnen erhöht den Druck auf die Schwarmfinanzierungsplattform. Bei dem leistungsgestörten Funding „Am Buschgarten“ wurde nun die Einberufung einer Gläubigerversammlung gefordert. Die AnlegerInnen wollen mehr wissen, wie es um die Projektentwicklung der von ihnen mitfinanzierten Wohn- und Pflegeimmobilie an der Ecke Bochumer Landstraße / Am Buschgarten in Essen-Steele steht. Sie organisierten das notwendige Quorum und nun ist die THV 1 Berlin GmbH (vormals Bergfürst Service) als Treuhänderin vieler Bergfürst-Fundings zu einer Einberufung aufgefordert worden. IG-Chef Jörg Hoffmann konnte die notwendigen Stimmen über das Anlegerforum Investmentcheck.Community sammeln und ist jetzt sehr gespannt, wie Bergfürst-Chef Guido Sandler mit seinem Einberufungsverlangen umgehen wird.
Ein Sieg für die Meinungsfreiheit gegen ThomasLloyd
ThomasLloyd lässt gerne unliebsame Berichterstattung rechtlich angreifen. Kürzlich hat sich der umstrittene Anbieter über Kerstin Kondert vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz geärgert. Sie veröffentlichte Fotos von verschiedenen ThomasLloyd-Standorten, als sie sich auf die Suche nach den Mitarbeitern von ThomasLloyd machte (mehr). Frankfurt, Zürich, München und London waren ihre Ziele, um der Frage nachzugehen, wo die mehr als 250 Mitarbeiter arbeiten, die sich um die Milliardeninvestments der Anleger kümmern. Kondert war nicht bereit, die abgemahnten Äußerungen zu unterlassen. ThomasLloyd wollte dann gerichtlich eine einstweilige Verfügung erreichen, scheiterte aber in erster Instanz. Als nächstes folgte eine sofortige Beschwerde beim Kammergericht Berlin über die ablehnende erstinstanzliche Entscheidung. Dieses bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung als richtig und stufte bei einer Abwägung das Interesse der Öffentlichkeit als höher ein als das von ThomasLloyd. Ein angegriffenes Foto dürfe weiter veröffentlicht werden, weil „jedenfalls vorübergehend nicht mit Personal besetzte Schreibtische in einem wenigstens als ‚karg‘ zu beschreibenden leblosen Raum“ ein hohes Interesse der Öffentlichkeit darstellen. In Zusammenhang mit einem Bericht eines Anlegers, der erfolglos in Zürich vorstellig wurde, schrieb das Kammergericht von einem unbestritten abweisenden und wenig kundenfreundlichen Verhalten, das der Aktionsbund zu Recht öffentlich machte.
Bleiben Sie eisern.
Ihr
Stefan Loipfinger

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