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Jahresabschluss muss 6 Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden
KAGB ausgenommen – z.B. operativ tätig
geschlossener Publikums-AIF
Schuldverschreibung nicht nachrangig nach WpHG
Nachrangdarlehen
elektronisches Wertpapier ohne Verkaufsprospekt (Artikel 23 ECSP-VO)
Partiarisches Darlehen
Forderungskauf (§1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG)
Wertpapiere ohne Verkaufsprospekt (WIB gem. §3a WpPG oder PRIIP)