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Jahresabschluss muss 6 Monate nach Geschäftsjahresende veröffentlicht werden
geschlossener Publikums-AIF
Forderungskauf (§1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG)
Genussrecht
Nachrangdarlehen
Partiarisches Darlehen
KAGB ausgenommen – z.B. operativ tätig