Es handelt sich bei den zukünftig mit den Immobilienprojektgesellschaften abzuschließenden Finanzierungsverträgen jeweils um unmittelbare Anlageobjekte. Die zu realisierenden Immobilienprojekte der Immobilienprojektgesellschaften, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten, stellen jeweils mittelbare Anlageobjekte dar. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder Immobilienprojektgesellschaften fest, die eine Finanzierung von der Emittentin erhalten (unmittelbare Anlageobjekte) noch stehen Immobilienprojekte dieser Immobilienprojektgesellschaften (mittelbare Anlageobjekte) fest. Es handelt sich um einen Blind-Pool.
Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Immobilienprojektgesellschaft zu erzielen.
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Genussrechte der DEGAG Kapital GmbH
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 8
Thread wurde erstellt am: 20.12.2024
Letzter Beitrag: 01.09.2025
"Hier nun zwei neue Infos von insolvenzbekanntmachungen.de Datei Nummer 1 vom 22.08.2025 36 IN 13 25 -4 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEGAG Kapital GmbH, Hohe Bleichen 8,…"
Insolvenz: Emittentin oder Darlehensnehmerin ist insolvent
36 IN 13/25 -4 – Amtsgericht Hameln, 22.08.2025
DEGAG Kapital GmbH – Insolvenzeröffnung.pdf
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