Wo sind die 282 DEGAG-Millionen?

Die Suche nach Schuldigen – und die Rolle von Birger Dehne
DEGAG: Schimmlige Wohnungen vs. Luxus
DEGAG: Schimmlige Wohnungen vs. Luxus

Gutachten im Rahmen von Insolvenzverfahren sind häufig eine eher trockene Lektüre. Im Fall der DEGAG ist dies jedoch anders: Manche Passagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Rainer Eckert lesen sich fast wie ein Krimi. Der Stoff eignet sich allerdings nicht für eine ZDF-Folge der Rosenheim-Cops mit Happy End, sondern eher für ein Drama mit ungewissem Ausgang. Birger Dehne möchte dabei als Berater lediglich eine Nebenrolle einnehmen. Bernd Klein und Robin Joel Simon zeigen sich kooperativ und erhoffen sich eine Art Kronzeugenregelung. Hans-Peter Hierse hat verschiedene Funktionen übernommen und verhält sich dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber „zurückhaltend“. Welche Rolle der in der Schweiz lebende Florian Krüger einnimmt, ist derzeit noch ungeklärt.

Insolvenzverfahren
Das wichtigste Insolvenzverfahren innerhalb der Gruppe betrifft die Konzernmutter DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG. Vorstand Bernd Klein stellte am 17. Januar 2025 einen Eigenantrag, zu dem das Amtsgericht Hameln am 10. Februar Sicherungsmaßnahmen anordnete und Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte (Aktenzeichen: 36 IN 7/25-4). Für die Anlegerinnen und Anleger von besonderer Bedeutung sind die Insolvenzen der Emittentinnen der Genussrechte. Der zeitliche Ablauf war hier ähnlich, sodass seit Februar bei der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (36 IN 8/25-4), der DEGAG Kapital GmbH (36 IN 13/25-4) und der DEGAG WI8 GmbH (36 IN 14/25-4) Rechtsanwalt Eckert mit der Aufarbeitung der wirtschaftlichen Verhältnisse betraut ist. Auch bei der Muttergesellschaft der Emittentinnen, der DEGAG Investment GmbH (36 IN 50/25-4), sowie bei der Mutter der Projektgesellschaften, der DEGAG Wohnungsunternehmen GmbH (36 IN 51/25-4), liegen Eigenanträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren vor. Nur bei den Objektgesellschaften gibt es mit der ecowo und der Bank Julius Bär zum Teil fremde Antragsteller.

Insolvenzverschleppung
Nicht nur die Insolvenzanträge durch Dritte werfen Fragen nach möglichen Insolvenzverschleppungen auf. Verwalter Eckert vertritt dazu in seinen Gutachten eine klare Haltung. Bei der DEGAG WI8 schreibt er beispielsweise: „Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit lag nach gegenwärtigem Kenntnisstand ab November 2023 vor, da ab diesem Zeitpunkt kontinuierlich Steuerrückstände aufliefen, die sich auf fast EUR 1,5 Mio. belaufen, trotz Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Finanzverwaltung.“ Ähnliche, noch zu überprüfende Aussagen macht er zur DEGAG Kapital ab Jahresende 2023 und zur DEGAG Bestand und Neubau 1 ab Herbst 2024.

Anfechtungsrisiken
Sehr ausführlich begründet Eckert bereits in seinen Gutachten, dass Anlegerinnen und Anleger erhaltene Zahlungen vermutlich teilweise zurückgeben müssen. Ab Vorliegen der Insolvenzreife seien Überweisungen aufgrund der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre nicht mehr zulässig gewesen. Da die DEGAG jedoch weiterhin Zinsen zahlte und bei den Genussrechten die qualifizierte Nachrangabrede wohl unstrittig ist, will Eckert „rechtsgrundlose“ Zahlungen anfechten und zurückfordern. Die Beträge konnte er bislang nicht beziffern, was auch an einem von ihm mehrfach beschriebenen Buchführungschaos liegt.

Deliktische Themen
Eine unordentliche Buchhaltung bei einer Firmengruppe dieser Größenordnung, das völlige Fehlen einer Buchführung seit November 2024, Geschäftsführer ohne Kontovollmachten, der Versuch, E-Mail-Postfächer dem Zugriff zu entziehen – all das erschwert die Arbeit des Insolvenzverwalters erheblich. Deshalb sind die bereits geäußerten Vorwürfe, wonach Gelder in Millionenhöhe möglicherweise auch für private Zwecke entnommen wurden, noch stark unter dem Vorbehalt der Unschuldsvermutung zu betrachten. Für Anlegerinnen und Anleger sind diese Verdachtsmomente dennoch jetzt schon wichtig, da sie ihre Forderungen anmelden müssen. Bis 7. Oktober ist dies gebührenfrei möglich. Leider sind die verschickten Formulare nicht vorausgefüllt. Alle Geschädigten müssen daher selbst entscheiden, ob sie nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO oder normale Forderungen gemäß § 38 anmelden. Zudem steht die Frage im Raum, ob die Forderungen nur gegenüber der jeweiligen Emittentin oder gegenüber allen Unternehmen der Gruppe geltend gemacht werden können. Eckert geht in seiner Verfahrensbilanz vorsorglich von Normalverbindlichkeiten aus. Er sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Genussrechtsinhaber über das Geschäftsmodell der DEGAG-Gruppe und deren Rückzahlungsfähigkeit getäuscht wurden. In der Folge verweist er auf erhebliche „Verbindlichkeiten aus gesamtschuldnerischem Innenausgleich“. Vereinfacht gesagt: Mit der passenden Begründung kann derzeit jede Anlegerin und jeder Anleger vier Forderungsanmeldungen vornehmen. Weitere Arbeit kommt eventuell hinzu, sobald weitere Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Quotenaussichten
Das von den DEGAG-Machern angerichtete Chaos ist gigantisch. Sollen 4.700 Anlegerinnen und Anleger, die gegen die drei Emittentinnen 6.700 Forderungen haben, nun im ersten Schritt 26.800 Forderungsanmeldungen einreichen? Verschiedene Rechtsanwälte bejahen dies und bieten ihre Unterstützung an. Nachvollziehbar ist das durchaus, denn wer lediglich eine einfach zu begründende Nachrangforderung anmeldet, wird vermutlich keinen Euro erhalten. Selbst entsprechend begründete Normalforderungen dürften nur minimale Quotenaussichten haben. Denn wie Eckert in Bezug auf die Einrichtung eines bei solchen Verfahren üblichen Gläubigerausschusses schreibt, ist nicht einmal genügend Geld für Honorare und Haftpflichtversicherung vorhanden. Gewählt werden kann nur, wer zunächst auf Honorare verzichtet und die Versicherungsprämie aus eigener Tasche vorstreckt.

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Vertriebsversagen
Die unzureichende Insolvenzmasse zwang den Insolvenzverwalter zu ungewöhnlichen Schritten: Notwendige Datensicherungen sollten vom beauftragten IT-Dienstleister erst nach Begleichung offener Rechnungen herausgegeben werden. Auf dem Spiel standen unter anderem Steuerbescheinigungen und weitere wichtige Unterlagen – ein Aspekt, der verantwortungsvolle Vermittler der Genussrechte im Interesse ihrer Kunden hätte alarmieren müssen. Eckert wandte sich an 110 Vertriebspartner, die mit der Vermittlung der fragwürdigen Genussrechte Millionenumsätze machten. Gemeinsam sollten sie 50.000 Euro aufbringen. Genau neun erklärten sich bereit, einen Kostenbeitrag zu leisten.

Loipfinger‘s Meinung
Bereits im Januar 2021 habe ich den DEGAG-Produkten die Plausibilität abgesprochen (Funkstille). Im Dezember 2022 veröffentlichte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein von mir erstelltes Gutachten, in dem die DEGAG deutlich kritisiert wurde (vzbv-Gutachten). Verspätete Jahresabschlüsse waren angesichts der seit Langem bekannten konzerninternen Geldverschiebungen weitere Warnsignale. Der Wirtschaftsprüfer stellte in seinem Testat für 2022 fest, dass der Geschäftszweck der Emittentengesellschaften ausschließlich in der Ausgabe von Genussrechtsbeteiligungen und der Weiterleitung der liquiden Mittel als Darlehen an DEGAG-Konzerngesellschaften bestand. Damit wurden Immobilienzukäufe oder Sanierungsmaßnahmen finanziert. Entsprechend bestanden die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten aus Genussrechtskapital. An der Werthaltigkeit zweifelte er offenbar nicht, da das Testat uneingeschränkt blieb. Dies legt nahe, dass verschiedene Akteure nicht hinreichend genau hinsahen. Zugleich zeigt sich, dass heute niemand Verantwortung übernehmen will. Selbst Birger Dehne, Gründer der DEGAG, weist jede Verantwortung für das aktuelle Insolvenzchaos zurück. Seit dem Mitte 2021 vollzogenen Share Deal mit dem kanadischen Fonds „Brookfield“ sei er lediglich noch als Berater tätig gewesen. Die massiv getäuschten Anlegerinnen und Anleger müssen nun darauf hoffen, dass der Insolvenzverwalter Schadensersatzansprüche ernsthaft verfolgt und vielleicht einen Teil des 2021 entstandenen Jahresüberschusses von 82 Millionen Euro bei der Lakonie RE GmbH (früher DEGAG Deutsche Grundbesitz AG) sichern kann. Entscheidend wird sein, dass am 4. und 5. November auf den Gläubigerversammlungen starke und sachkundige Gläubigerausschüsse gewählt werden, die auch Kenntnisse über Firmenkonstruktionen in Liechtenstein besitzen.


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Kommentare

5 Kommentare zu „Wo sind die 282 DEGAG-Millionen?“

  1. Avatar von Lothar der Geizige
    Lothar der Geizige

    Interessant wäre ja wer die neun Vermittler sind, die haben ja Provisionen in nie da gewesener Höhe kassiert, und helfen Ihren Kunden kaum in dieser misslichen Angelegenheit. Lauter arme Schlucker

  2. Avatar von tdietze
    tdietze

    Guten Tag,
    als Gläubiger der Deutsche Grundbesitz AG (DEGAG) habe ich diverse Forderungen gegenüber der Holding.
    Gibt es schon Angaben zur Rechtsanwaltsvergütung bspw. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Schadensersatzansprüche etc.

  3. Avatar von Charles Young

    The article highlights the chaotic situation and potential fraud in the DEGAG case, raising serious concerns for investors. The detailed analysis and calls for accountability are crucial, but the uncertain outcome leaves investors feeling anxious and hopeful.SunPerp Dex

  4. Avatar von Kerstin Kondert

    Im Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. haben wir auch in den letzten zwei Wochen mit Hochdruck an den Recherchen zu DEGAG und der Beschaffung eines Angebots für eine optimierte und trotzdem kostengünstige Forderungsanmeldung gearbeitet. Wir haben hierfür eine Kanzlei in Berlin gewinnen können. Übereinstimmend sind wir der Meinung, dass die als Genussrechtsinhaber der DEGAG deliktische Ansprüche anmelden lassen sollten, was ausreichend begründet werden muss. Eine möglichst stichhaltige Begründung erarbeiten wir derzeit mit der Kanzlei.
    Die Kanzlei vergütet unsere inhaltliche Mitarbeit sowie unsere Unterstützung bei der logistischen Bearbeitung der Forderungsanmeldungen, indem sie unseren Mitgliedern die Vertretung in allen Insolvenzverfahren zum Preis der Vertretung in einem Verfahren anbietet. Damit beschränkt sie sich auf die gesetzlich noch zulässige Mindestgebühr. Wer noch nicht Mitglied bei uns ist, aber sowohl von unserer inhaltlichen Bearbeitung des Themas (wir verarbeiten selbstverständlich auch alles, was Stefan Loipfinger dazu schreibt) als auch von günstigen Konditionen bei der rechtlichen Beratung profitieren will, kann auch jetzt noch Mitglied werden. Der kürzeste Weg zur Mitgliedschaft führt über unsere Internetseite http://www.aktionsbund.de.

    1. Avatar von tdietze
      tdietze

      Guten Tag,
      als Gläubiger der Deutsche Grundbesitz AG (DEGAG) habe ich diverse Forderungen gegenüber der Holding.
      Gibt es schon Angaben zur Rechtsanwaltsvergütung bspw. Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, Schadensersatzansprüche etc.

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