Investmentangebot nach Mahnbescheid

KW 07/2025: Kommentar von Stefan Loipfinger
ThomasLloyd sucht dringend Geld und bietet 20 Prozent Rabatt auf ausstehende Pflichteinlagen.
ThomasLloyd sucht dringend Geld und bietet 20 Prozent Rabatt auf ausstehende Pflichteinlagen.

Liebe Leserinnen und Leser,
ich möchte mit einer kurzen Nachricht in eigener Sache beginnen: Am 13. Februar 2021 ging das Anlegerforum Investmentcheck.Community online. In den ersten drei Jahren registrierten sich jeweils rund 2.000 Personen. Im vierten Jahr erreichten wir mit 2.661 Registrierungen einen neuen Höchststand – und das ohne einen einzigen Euro für Werbung auszugeben. Aktuell sind 8.668 Nutzerinnen und Nutzer angemeldet. In den vergangenen vier Jahren wurden unglaubliche 36.000 Beiträge in 260 Foren veröffentlicht. Ein großes Dankeschön an alle, die sich aktiv beteiligen!

EV Digital Invest: Kammergericht bestätigt erste Instanz
Der Zweck des Anlegerforums verändert sich zunehmend: Immer häufiger dient es nicht nur dem Austausch geschädigter Anlegerinnen und Anleger, sondern auch der Organisation von Klagegemeinschaften. Getreu dem Motto aus Friedrich Schillers Wilhelm Tell: „Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.“ (Forumsidee) Das bekam zuletzt EV Digital Invest zu spüren. In einer von einer Gruppe von AnlegerInnen finanzierten Pilotklage hat das Kammergericht Berlin nun einen Hinweisbeschluss erlassen, wonach es das erstinstanzliche Urteil zugunsten des Klägers bestätigen möchte. Die Begründung liest sich wie eine schallende Ohrfeige für die Schwarmfinanzierungsplattform (siehe Bericht zur ersten Instanz: Gericht sieht EVDI-Anleger getäuscht). Die Argumentation des Gerichts geht in seiner Bedeutung weit über das konkret betroffene Crowdfunding-Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ hinaus. Der zentrale Vorwurf: EVDI hat die versprochene – und im Rahmen der Anlagevermittlung geschuldete – Prüfung des Fundings nicht durchgeführt. Es ist daher wahrscheinlich, dass dieses Versäumnis auch bei anderen Angeboten vorliegt. Besonders brisant ist die Einschätzung des Gerichts zu den selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaften der Geschäftsführer der Emittentin. Die Kammer spricht von einer „Irreführung der potentiellen Anleger durch die Angaben im Exposé über die Werthaltigkeit dieser angegebenen Sicherheit“. Das deutet auf eine gefestigte Rechtsauffassung hin. Allerdings ist der Hinweisbeschluss nach Paragraph 522 Absatz 2 ZPO noch kein endgültiges Urteil. Falls EVDI die Berufung zurückzieht, würde das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

DagobertInvest: Zwei erstinstanzliche Urteile
Neben den von Rechtsanwalt Tobias Pielsticker erstrittenen Entscheidungen zu EVDI konnte auch Rechtsanwalt Lutz Tiedemann kürzlich zwei Erfolge vermelden. In einem Fall sprach ein Landgericht dem Kläger Schadensersatz zu, weil die Plattform als Finanzanlagevermittlerin nicht korrekt aufgeklärt hatte. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung, dass die „Anpreisung einer Höchstbetragsbürgschaft der Geschäftsführer über jeweils 250.000 € eine Auskunftspflichtverletzung“ darstelle. Die Beanstandung betrifft neben der Werbung auch den Inhalt der Regelungen: „Im Übrigen ließe ein solcher Mehrwert – wenn man ihn denn überhaupt anerkennen wollte – die Irreführung mit Blick auf den beim Verbraucher durch die werbliche Anpreisung hervorgerufenen Eindruck von der umfassenderen Werthaltigkeit der Sicherheit nicht entfallen.“ Ein grundlegender Erfolg, der bei dem zweiten Urteil noch weiter geht. Dort wurde DagobertInvest bei drei verschiedenen Fundings zu Schadensersatz verurteilt. Konkret standen die Transparenzanforderungen für qualifizierte Nachrangklauseln im Fokus. Das Gericht stellte fest: „Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass einem Kleinanleger in den Verträgen und Vermögensanlagen-Informationsblättern nicht verständlich erklärt wird, dass es sich hierbei in der Sache um eine hochriskante Unternehmensbeteiligung handelt und die angegebene Laufzeit unverbindlich ist.“ Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

ThomasLloyd: Nach Klageandrohung nun Investmentangebot
Im Dezember versandte ThomasLloyd ein äußerst unfreundliches Schreiben an Anlegerinnen und Anleger des Ratensparfonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft (mehr). Wer seine Raten vorübergehend aussetzte, müsse aufgrund des „Gleichbehandlungsgrundsatzes“ nun sofort zahlen. In einigen mir bekannten Fällen wurden sogar Mahnbescheide verschickt. Kerstin Kondert vom Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. ließ die Forderung durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann prüfen und riet ihren Mitgliedern nicht zu einer Zahlung. Offenbar mit Erfolg: Nun hat ThomasLloyd seine Strategie geändert und bietet bis zu 20 Prozent Rabatt auf noch ausstehende Pflichteinlagen. Das Kuriose: Das Geld fließt nicht in die ursprünglich beworbene Strategie – Investitionen in erneuerbare Energien in Südostasien – sondern in Wasserversorgung. In einem Werbeflyer heißt es: „Investieren Sie jetzt in eine der knappsten Ressourcen der Welt.“ Im Mittelpunkt steht eine „völlig neue, global ausgerichtete und klimafreundliche Technologieplattform im Bereich Wasser-/Abwasserwirtschaft“. Was genau das bedeutet, bleibt unklar. Auffällig ist jedoch, dass ThomasLloyd plötzlich nicht mehr auf Gleichbehandlung pocht: Mir liegen Schreiben für Beträge über und unter 5.000 Euro vor, die unterschiedliche Antwortmöglichkeiten enthalten. Gemeinsam ist ihnen vor allem eines: Mangelnde Transparenz. Eine Anfrage, ob es einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt gibt, beantwortete Matthias Klein abschlägig: „Wir bewegen wir uns also sowohl im Bereich der bisherigen Vereinbarungen mit den Anlegern, als auch im Bereich unserer bisherigen Investitionen im Rahmen des ursprünglichen Anlagekonzeptes. Ein neues BaFin-pflichtiges Kapitalanlageangebot ist damit nicht verbunden.“

Steiner & Company: Weiterer Erfolg für den Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz
Kerstin Kondert hat beim MAP Ansparfonds 1 die Abstimmungen im Umlaufverfahren zu Gunsten der AnlegerInnen beeinflusst. Ihre Beschlussempfehlung verhinderte die unangemessene Vergütungsreglung für eine Oktagon. Kondert konnte außerdem die Änderung der Verträge bezüglich möglicher Gesellschafterausschlüsse ohne Darlegung von Gründen ausbremsen. Vielleicht will die Geschäftsführung der Oktagon, die Elbtreuhand und die Amicus als größte Vermittlungsgesellschaft nun mit ihr über die Forderungen zu anderen Steiner-Fonds reden.

DEGAG: Zuständig ist das Insolvenzgericht Hameln
Erste Insolvenzbekanntmachungen liegen nun zur DEGAG-Gruppe vor. Bemerkenswert ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hameln. Historisch waren DEGAG-Firmen in Düsseldorf und Hannover registriert, bevor Hamburg zum Sitz vieler Gesellschaften wurde. Doch nun hat das Amtsgericht Hameln für die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG (Az. 36 IN 7/25-4) und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH (Az. 36 IN 8/25-4) Insolvenzverfahren eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Hannover bestellt. Spannende Frage ist nun: Warum Hameln? Offiziell ist dazu nichts bekannt. Ein Blick in die Registerbekanntmachungen zeigt jedoch, dass Bernd Klein, Vorstand und Geschäftsführer zahlreicher DEGAG-Firmen, dort seinen Wohnsitz hat. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass das Gericht am „Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners“ zuständig ist. Falls Klein das Unternehmen also tatsächlich von Hameln aus steuerte, könnte das der Grund für die Zuständigkeit sein. Doch was sagt das über einen Konzern dieser Größenordnung aus? Übrigens: Für die beiden Emittentinnen DEGAG WI 8 GmbH und DEGAG Kapital GmbH wurden am 6. Februar 2025 ebenfalls Insolvenzanträge gestellt.

Bleiben Sie eisern.

Ihr
Stefan Loipfinger

Kommentare

2 Kommentare zu „Investmentangebot nach Mahnbescheid“

  1. Avatar von chrsf

    @Erstinstanzliche Urteile gegen dagobertinvest

    Das OLG Stuttgart hat im November 2025 nun richtiggestellt, dass dagobertinvest sämtlichen Pflichten als Plattform nachgekommen ist und auch jedem durchschnittlichen Investor klar sein muss, dass Investments mit hohen Zinsen auch mit Risiken verbunden sind. Die Immobilienkrise hat hier leider zu einigen Ausfällen geführt, aber hat dagobertinvest hier bereits früh reagiert und sofort nach Schaffung der rechtlichen Möglichkeit auf EU-Ebene die ECSP-Lizenz erlangt. Aktuell werden bei dagobertinvest also in der Regel besicherte Kredite vermittelt, was im Vergleich zu qualifizierten Nachrangdarlehen eine wesentlich bessere Rechtsposition für Investoren bedeutet. Zusätzlich wird die dagobertinvest service gmbh von den Investoren beauftragt, fällige Forderungen im Ernstfall einbringlich zu machen, was eine weitere wesentliche Verbesserung für Investoren darstellt.

    1. Avatar von stefan.loipfinger
      stefan.loipfinger

      Hallo chrsf,
      offensichtlich sind Sie Vertreter(in) von DagobertInvest, deshalb wäre es schön, wenn Sie Ihren Namen auch offiziell angeben.
      Danke für die Info. Können Sie mir die OLG-Entscheidung an [email protected] zukommen lassen, da ich diese gerne lesen möchte.
      Mir liegt umgekehrt ein Hinweisbeschluss des OLG Hamm vor, in dem die Berufung von DagobertInvest zu P260 und zu P407 als chancenlos abgestraft wurde.
      Es bleibt spannend und man kann m.E. nicht pauschal von Aufklärungspflichtverletzungen sprechen – aber in Einzelfällen offenbar dann doch.
      Wie so oft: Es kommt darauf an, was nicht für die Plattform spricht, denn dort sollte es durchgängig eine entsprechende Sorgfalt geben.

      Beste Grüße
      Stefan Loipfinger

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