Es handelt sich bei den zukünftigen eigenen Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien inkl. der dafür erforderlichen technischen Einrichtungen, insbesondere den Photovoltaikanlagen, und dem Energiehandel sowie bei den zukünftig mit den Projektgesellschaften aus dem Bereich der regenerativen Energien, ab-zuschließenden Finanzierungsverträgen um unmittelbare Anlageobjekte. Die Investitionen der Projektgesellschaften (Realisierung von Energieerzeugungsanlagen) stellen jeweils mittelbare Anlageobjekte dar.
Erlöse aus dem Verkauf der erzeugten Energie
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest.
3,75 % p.a.
4,75 % p. a
5,75 % p.a.
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