(1) das Geschäft des Unternehmens zu erweitern, indem das Unternehmen insbesondere in den Vertrieb der fertig gestellten Entwicklung der Gesundheitskarte investiert und weitere Updates der Software durchführen kann (2) weitere Tochtergesellschaften zu gründen, andere Unternehmen vollständig oder teilweise zu erwerben oder für das Unternehmen wichtige Immobilien zu erwerben, (3) in das Umlaufvermögen (z.B. Warenbestand zur Erhöhung der Lieferfähigkeit) des Unternehmens zu investieren sowie (4) das Eigenkapital des Unternehmens zu stärken. Konkrete Projekte, für die die Fundingsumme verwendet werden soll, sind nicht geplant. Wegen der freien Verwendbarkeit der Fundingsumme innerhalb der verfolgten Anlagestrategie hat die Vermögensanlage deshalb Blind-Pool-Charakter. Über die Verwendung der Fundingsumme entscheidet die Geschäftsführung des Unternehmens.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
Da es keine Crowdfundingcampagne (mehr) gibt. Wir haben ein B2B-Geschäft und uns schon lange entschieden, keine Campagne durchzuführen.
22 IN 99/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der vitabook GmbH, Hauptstraße 41, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 203082), vertr. d.: Markus Bönig, Itzenbütteler Straße 121 a, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer), ist am 28.10.2020 um 08:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Am Sandtorkai 75, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 33 46 596 39, Fax: 040 / 33 46 596 96, E-Mail: [email protected] bestellt worden.
8% p.a.
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