Finanzierung der Planung, des Baus, des Betriebs oder Kaufes von Ökokraftwerken wie Solar-, Biogas- und Windenergieprojekte sowie Nahwärmenetzen.
Erträge aus Einspeisung oder Verkauf von produziertem Strom sowie Veräußerung der Projekte.
Amtsgericht Leipzig – Abteilung für Insolvenzsachen
Az: 401 IN 1021/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9345
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
– wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.07.2022 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IE 1021/21
der UDI Energie FESTZINS IX GmbH & Co. KG, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 9345
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Festzins Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel
– ergeht am 21.05.2021 nachfolgende Entscheidung:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der
Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
401 IE 1021/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 31.05.2021
Erhöhung des Darlehensvolumens auf bis zu 9 Mio. Euro möglich.
Kündigungsrecht der Anleger zum 31.12.2017 sowie jährlich zum 31.12. ab 2019
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