Der AIF wird sich als Gesellschafter an einer und ggf. auch weiteren bestehenden und/oder an noch zu gründenden Portfoliogesellschaften beteiligen. Der AIF muss mindestens 60 % des investierten Kapitals in Vermögensgegenstände investieren, die unter § 1 Ziffer 2 der Anlagebedingungen fallen und er investiert mittelbar u. a. in Gewerbeimmobilien vom Typ Büro, Industrie, Logistik, dabei insbesondere in Selbstlagerzentren, Handel oder mit einer gemischten Nutzung in den USA, dort im Südosten insbesondere in den Bundesstaaten Georgia, Florida, North Carolina, South Carolina, Virginia, Tennessee, Kentucky oder Alabama.
Der AIF investiert mindestens 60 % des investierten Kapitals in Portfoliogesellschaften, welche durch ihre
Investitionen in Objektgesellschaften bzw. mittelbar in Immobilien festgelegte ökologische Merkmale fördern.
Bis zu 40 % des investierten Kapitals können in Wertpapieren nach § 1 Ziffer 3 der Anlagebedingungen, Geldmarktinstrumenten nach § 1 Ziffer 4 der Anlagebedingungen, Bankguthaben nach § 1 Ziffer 5 der Anlagebedingungen oder gemäß § 5 der Anlagebedingungen ausschließlich zu Absicherungszwecken in Derivaten gehaltenwerden.
Erwirtschaftung einer positiven Rendite für die Anleger
offen: Anlagemöglichkeit steht noch zur Zeichnung bereit
Das Platzierungsvolumen kann auf bis zu 125 Mio. US-Dollar (zzgl. Agio) erhöht werden
6,14 % p.a.
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Emittent
Komplementär
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Treuhandkommanditist
Vertrieb