Erwerb einer oder mehrerer Einheiten an einer 1,5 MWp großen Freiland-Anlage.
Erlöse aus der Veräußerung von produziertem Strom.
IN 120/21
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BadenInvest Consulting GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Przytula Beata, geboren am 06.07.1971, Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Register-Nr.: HRB 8183
– Schuldnerin –
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird Beata Przytula, Frankenstraße 5, 97422 Schweinfurt als Geschäftsführerin der Schuldnerin am 12.05.2021 um 15:50 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihr allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Aufteilung der Photovoltaikanlage in kleine Einheiten.
ca. 6,6% p.a.
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