Vergabe von Finanzierungen (Darlehen, Stille Beteiligungen, Genussrechte) für zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte, insbesondere von solchen der DEGAG Unternehmensgruppe. Hinsichtlich der Art der Finanzierung hat die Emittentin noch keine Entscheidung dahingehend getroffen, ob die Finanzierung an die jeweiligen Projektgesellschaften über Darlehen, Stille Beteiligungen, Genussrechte erfolgen soll. Bei konzerninternen Verträgen innerhalb der DEGAG Unternehmensgruppe ist unter der Berücksichtigung des § 2 Absatz 1 Nr. 7 KWG die Vergabe von Darlehen möglich. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen weder unmittelbare noch mittelbare Anlageobjekte fest (Blind-Pool).
Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit der jeweiligen Immobilienprojektgesellschaft zu erzielen.
Gesamtbetrag von EUR 50.000.000 (bzw. EUR 75.000.000 inklusive der Erhöhungsoption)
7,35% p.a.
Die Zinsen werden jährlich gezahlt.
7,35 % p.a.
Die Zinsen werden jährlich gezahlt.
7.35% p.a.
Die Zinsen werden monatlich gezahlt.
7,35 % p.a.
Die Zinsen werden monatlich gezahlt.
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