Vergabe von Finanzierungen im Bereich der Grünen Geschäftsmodelle und Grünen Projekte. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich an ihre Schwester- und Tochterunternehmen im Rahmen des § 2 Absatz 1 Nr. 7 KWG vergeben.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb
Es gibt gesamt 3 Tranchen mit jeweils 1 Mio Platzierungsvolumen und je Tranche maximal 20 Anleger
5,00 % p.a.
5,25 % p.a.
5,50 % p.a.
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