Die Anlageobjekte 1. Ordnung der Emittentin sind die unmittelbaren Beteiligungs-und/oder Finanzierungsverträge, die die Emittentin jeweils einzugehen plant, sowie einer Liquiditätsreserve. Die Anlageobjekte 2. Ordnung und ggf. späterer Ordnung der Emittentin sind die Immobilienprojekte der jeweiligen Vertragspartner der Emittentin.
Erlöse aus der Verwertung der Projektentwicklungen bzw. Immobilienprojekte.
Da die Anlageobjekte 1. Ordnung und 2. Ordnung zum Zeitpunkt der Projektaufstellung noch nicht feststehen, können Sie nicht näher beschrieben werden (Blindpool).
Das Platzierungsvolumen kann bis auf 100 Mio. Euro (zzgl. 3,5 % Agio) aufgestockt werden.
Gesamtmittelrückfluss: 120,33%
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