Die Anlageobjekte 1. Ordnung der Emittentin sind die unmittelbaren Beteiligungs-und/oder Finanzierungsverträge, die die Emittentin jeweils einzugehen plant, sowie einer Liquiditätsreserve. Die Anlageobjekte 2. Ordnung und ggf. späterer Ordnung der Emittentin sind die Immobilienprojekte der jeweiligen Vertragspartner der Emittentin.
Erlöse aus der Verwertung der Projektentwicklungen bzw. Immobilienprojekte.
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ProReal Deutschland 8
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 1
Thread wurde erstellt am: 16.04.2025
Letzter Beitrag: 16.04.2025
"Beim Nachfolgeangebot zum ProReal Deutschland 8 warten die Anleger nach wie vor auf ihr Geld. Nach den neuesten Meldungen ist offen, wann mit Zahlungen zu rechnen ist. Offen ist auch,…"
Planabweichung: Zinsen und/oder Kapital nicht plangemäß bezahlt
Da die Anlageobjekte 1. Ordnung und 2. Ordnung zum Zeitpunkt der Projektaufstellung noch nicht feststehen, können Sie nicht näher beschrieben werden (Blindpool).
Das Platzierungsvolumen kann bis auf 100 Mio. Euro (zzgl. 3,5 % Agio) aufgestockt werden.
Gesamtmittelrückfluss: 120,33%
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Emittent
Anlegerverwaltung
Konzernmutter
Mittelverwendungskontrolleur
Initiator/Emissionshaus