Die Anlageobjekte 1. Ordnung der Emittentin sind die unmittelbaren Beteiligungs- und/oder Finanzierungsverträge, die die Emittentin jeweils einzugehen plant, sowie die Anlage einer Liquitätsreserve. Die Anlageobjekte 2. Ordnung und ggf. späterer Ordnung der Emittentin sind die Immobilienprojekte der jeweiligen Vertragspartner.
Erlöse aus der Verwertung der Projektentwicklungen bzw. Immobilienprojekte.
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ProReal Deutschland 7
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 12
Thread wurde erstellt am: 31.07.2024
Letzter Beitrag: 03.12.2025
"Hier finden Sie noch weitere Infos zum ProReal Deutschland 7 Heute, am 14. November hat die ProReal Deutschland 7 eine Ad-hoc Meldung veröffentlicht, bei der sie behauptet, der Eintritt des…"
Planabweichung: Zinsen und/oder Kapital nicht plangemäß bezahlt
Da die Anlageobjekte 1. Ordnung und 2. Ordnung zum Zeitpunkt der Projektaufstellung noch nicht feststehen, können Sie nicht näher beschrieben werden.
Das Platzierungsvolumen kann bis auf 125 Mio. Euro aufgestockt werden.
4,00 % p.a. bis 31.12.2019
6,00 % p.a. ab dem 01.01.2020
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Emittent
Anlegerverwaltung
Konzernmutter
Mittelverwendungskontrolleur
Initiator/Emissionshaus