Mit der Panono Camera – der weltweit ersten 360° x 360°-Wurfkamera – tritt Panono an, um den Multimilliardenmarkt der Fotografie mit disruptiven Innovationen aufzumischen. Bereits vorhandene, weltweite Nachfrage von Vorbestellern, einzigartiges Medieninteresse, eine Crowdfundingkampagne, die Rekorde gebrochen hat, zahlreiche Auszeichnungen und Top-Partner für Produktion und Vertrieb unterstreichen das Potential des Berliner Unternehmens, eine ähnliche Erfolgsgeschichte wie die der Video-Revolution GoPro zu schreiben.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36p IN 2702/17
In dem Verfahren über den Antrag der
Panono GmbH, Französische Straße 9, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Pfeil, geboren am 03.03.1983, An der Kolonnade 4, 10117 Berlin
Register-Nr.: HRB 145729
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.05.2017 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin
bestellt.
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