Es soll eine sanierte unvermietete Wohnimmobilie in Op’n Schierenholt 3, 22587 Hamburg mit einer Gesamtgröße von 267,9 am (Baujahr 1922) abgerissen werden und eine Baugenehmigung für den Bau einer Wohnimmobilie mit einer Gesamtgröße von 430 qm erlangt werden.
Erlöse aus dem Verkauf des Grundstücks inklusive Baugenehmigung
8 IN 109/23 – Amtsgericht Reinbek – 21.07.2023
In dem Verfahren über den Antrag d.
NB Grundbesitz GmbH, Gluckstraße 43, 22081 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Beinling, Sauerampfer Weg 2b, 22179 Hamburg und Lars Neemann, Op de Elg 56, 22393 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 172562
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ECOVIS Grieger Mallison & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwälte, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg, Gz.: 000383/23/MB/MM
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 21.07.2023 um 13:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Andreas Romey, Großer Burstah 44, 20457 Hamburg, Telefon: 040 380835770, Telefax: 040 3808357730.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Einrichtung und Führung eines Sonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt. Er wird weiter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein eingerichtetes Sonderkonto einzuzahlen.
Funding-Schwelle: 150.000 Euro
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