Entwicklung neuer Produkte wie z.B. Tiefkühlpizzen, Warenvorfinanzierung sowie die Ablösung eines hochverzinsten Nachrangdarlehens in Höhe von EUR 500.000 sowie die Deckung der Transaktionskosten dieser Finanzierung.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
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LIZZA
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 9
Thread wurde erstellt am: 28.12.2022
Letzter Beitrag: 22.07.2023
"In der Tat ist die Abschlusszahlung zu. 30.06.2023 ausgeblieben. Somit sind 1 3 der Tilgung offen – zzgl. Zinsen…"
Az.: 8 IN 157/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lizza GmbH, Dornhofstraße 31, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 50981), ist am 05.04.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.04.2023
6,50 % p.a.
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