– Mindestens 80 % des investierten Kapitals wird in Gewerbeimmobilien vom Typ Handel angelegt – Bei den mittelbar oder unmittelbar zu erwerbenden Immobilien kann es sich auch um unbebaute Grundstücke, bzw. Grundstücke im Zustand der Bebauung handeln. – Bis zu 20 % des Wertes des AIF dürfen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben gehalten werden.
Erlöse aus Vermietung und evtl. späterer Verkauf Immobilien
läuft: Investment entwickelt sich plangemäß
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht abschließend fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll (sog. „Blind-Pool“).
Die KVG ist ermächtigt und bevollmächtigt, das Gesellschaftskapital auf bis zu insgesamt maximal € 40.002.000 (zzgl 5% Agio) zu erhöhen.
Gesamtmittelrückfluss: 185%
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Emittent
Komplementär
Initiator/Emissionshaus
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Vertrieb
Verwahrstelle