An der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen in Japan über Objektgesellschaften, in deren Eigentum die Photovoltaikanlagen stehen, beteiligen möchten.
Erlöse aus den Anlagen und späterer Verkauf.
Der Spezial-AIF ist als sogenannter „Blindpool“ konzipiert. Das heißt, es wurden zum Zeitpunkt der Aufstellung des Informationsdokuments noch keine Investitionen getätigt und die Investitionsobjekte des Spezial-AIF stehen noch nicht fest.
7,5% p.a. ab 2020
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