Es wird für die Refinanzierung des Erwerbs und der Installation von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Als Ladesäule wird der Zugang zum Stromnetz zum Laden von Elektrofahrzeugen mittels Wechsel- und/oder Gleichstrom bezeichnet. Eine Ladesäule besteht aus mindestens einem Ladepunkt (angeschlagenes Kabel oder Steckanschluss). Es wurden insgesamt 25 Ladesäulen an mehreren öffentlich zugänglichen Orten in Deutschland errichtet.
Erlöse aus den Einnahmen der Ladesäulen durch die Marge aus Stromeinkauf und Stromverkauf
Insolvenz: Emittentin oder Darlehensnehmerin ist insolvent
Fundingschwelle nicht angegeben
innerhalb der ersten 30 Tage 7,5 % p.a.
Anschließend jährlich 6.5 % p.a.
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Emittent
Vertrieb
Initiator/Emissionshaus