Die Einnahmen werden zur positiven Entwicklung der derzeit in der 3. Liga spielenden Fußball-Lizenzspielermannschaft genutzt sowie zum Ausbau des Handels mit Merchandisingprodukten. Es können auch unter anderem Investitionen in Marketing, Personal, Waren, andere Güter und Dienstleistungen sein.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb.
Nachfrage beim Pressesprecher 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA, was dies für die Anleger des Crowdfundings bedeutet. Am 7. Januar 2021 antwortete dieser: „Der Insolvenzplan wurde durch Beschluss der Mehrheit der Gläubiger bestätigt. Gemäß den Regelungen des Insolvenzplans erfolgt eine Quotenzahlung.“
1 IN 68/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1. FC Kaiserslautern GmbH&Co.KGaA, Fritz-Walter-Straße 1, 67663 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 32550), vertr. d.: 1. FC Kaiserslautern Management GmbH vertr.d.d. Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt, Fritz-Walter-Straße 1, 67663 Kaiserslautern, (persönlich haftende Gesellschaft), wird das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO am 07.12.2020 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 07.12.2020
5 % p.a.
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