Es handelt sich um ein Startup, welches das erste intelligente Trainingsystem für digitale Spiele entwickelt um den Nutzern die Möglichkeit zu bieten schnell und einfach ein besserer Spieler zu werden. Zusätzlich wird ein digitaler Club aufgebaut, in dem die Mitglieder Tutorials und andere Trainingstools zur Verfügung gestellt bekommen. Mit dem Kapital soll die technische Entwicklung des ersten Trainingstools fertiggestellt werden und die Marke „GAMERS ACADEMY“ zu vermarkten.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb
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Insolvenz der Gamers Academy GmbH
Anzahl bisheriger Beiträge im Forum: 2
Thread wurde erstellt am: 26.05.2023
Letzter Beitrag: 26.05.2023
"Das könnte gleich ein neuer Fall für Herrn Tiedemann sein. Denn auch hier handelt es sich um ein unbesichertes partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Wer mehr zu der Frage einer…"
1509 IN 1357/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
Gamers Academy GmbH, Liebherrstraße 5, 80538 München, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Philipp
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247128
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.05.2023 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: [email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Funding-Schwelle: 100.000 Euro
Vertrieb über die Crowdinvesting-Plattform Seedmatch der OneCrowd Loans GmbH.
1 % p.a. zzgl. ein gewinnabhängiger Bonuszins und ein einmaliger Bonuszins
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