Startup-Unternehmen für E-Bikes im Design eines klassischen Fahrrads.
Erlöse aus dem Verkauf von E-Bikes sowie Zubehör wie z.B. Diebstahlsicherungssystemen und Komfortzubehör.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36f IN 6906/16
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FREYGEIST lightweight e-Bikes GmbH, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166228
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.02.2017 um 09:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Thomas Kühn
Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin bestellt.
3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
1,0% Festzins zzgl. gewinnabhängigem Bonuszins sowie Exitzins.
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