Die Anlegergelder sollen für die Vermarktung über Social Ads, Influencer und organische Marketingkanäle verwendet werden. Neben den herkömmlichen Absatzkanälen, wie dem Lebensmitteleinzelhandel, sollen nun ebenso B2B-Onlinewiederverkäufe und auch Unternehmen, welche die Gerichte der Emittentin als Mitarbeiterverpflegung einsetzen, als Kunden gewonnen werden. Zudem dienen die Anlegergelder der Warenvorfinanzierung.
Erlöse aus laufendem Geschäftsbetrieb
Funding-Schwelle: keine
– 4,0 % p.a. („Geldzins“)
– 6,0 % p.a., nicht in Geld, sondern unbar als Sachzinsen in Form eines Wertgutscheins („Sachzins“) zur Einlösung im Online-Shop der Darlehensnehmerin.
Diese Dokumente können Sie nur nach Anmeldung einsehen.