Finanzierung weiterer klinischer Studien des auf Entwicklung und Einführung eines Neuro-Stimulationsverfahrens für die Behandlung von neurologisch bedingten Sehstörungen spezialisierten Startup-Unternehmens.
Einsatz der neuen Technologie im Rahmen von Therapien in klinischen Zentren.
Da es sich um eine neuartige Therapie handelt, gibt es noch keine geregelte Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen. Der Patient bringt daher die Kosten für die Therapie bisher selbst auf. In Einzelfallentscheidungen haben private Krankenkassen Behandlungskosten ganz oder teilweise übernommen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht jedoch nicht.
1,0% p.a. Festzins zzgl. gewinnabhängigem Bonuszins sowie Exitzins.
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